Frauenärzte vor Gericht - Tod eines Zwillings

  • Zwillinge werden per Kaiserschnitt entbunden.

    Der gesunde Zwilling wird zuerst entbunden und darf leben.

    Danach wird der schwerbehinderte Zwilling im Mutterleib getötet....:wein


    Spiegel online

    22.10.2019

    https://www.spiegel.de/panoram…fe-zurueck-a-1292795.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Das hatte ich auch gelesen, Monika und konnte es kaum glauben...


    Was ich aber ethisch auch für schwierig halte ist, dass es für die Ärzte anscheinend legitim ist, dass ein Mensch getötet wird, solange er noch im Uterus liegt, sobald er heraus genommen wird, ist er lebensberechtigt... merkwürdige Ansicht:kopfkratz

    Rechtlich geht es jetzt anscheinend darum, ob ein Töten erlaubt ist, wenn das Kind im offenen Uterus liegt oder ob der Uterus noch geschlossen sein muss :icon_eek

  • Ich finde wesentlich , dass das Töten auf Wunsch der Mutter hin geschah.

    Interessant finde ich auch , dass das Kind bei gleichem Entwicklungsstand im nicht geöffneten Bauch getötet , bei geöffneten Bach nicht getötet werden darf. Das macht für mich nicht wirklich Sinn. Es zeigt eher auf , wie verstörend die Erlaubnis von Spätabtreibungen ist . Es liest sich in die Richtung , das die Ärzte die Grenzen hinsichtlich töten auf Verlangen einen Schritt weiter gegangen sind.

    Das Töten von reifen Föten ist für mich ehrlich gesagt noch nie Abtreibung gewesen.

    Ich frage mich , ob der Prozess nicht eigentlich irreführend ist , weil ja ansonsten das Töten bei gleichem Entwicklungsstand erlaubt ist.

  • Zitat

    Die Staatsanwältin wird außerhalb des Saales gefragt, was denn passiert wäre, wenn bei einem selektiven Fetozid beide Zwillinge gestorben wären. Ob dann keiner der beiden Ärzte auf der Anklagebank säße. Die Staatsanwältin überlegt einen Moment. Dann nickt sie. "Ja", sagt sie.

  • Zitat :

    „Die Ärzte hatten ihr gesagt, das kranke Kind könnte maximal schlucken, würde vielleicht schon im Mutterleib sterben. Bei der Feindiagnostik war festgestellt worden, dass so gut wie keine Hirnmasse mehr nachweisbar war. Ein Arzt hatte ihr das Bild gezeigt. Er soll nicht sehr taktvoll bei seiner Wortwahl gewesen sein. Es ging um selektiven Fetozid. Sie fühlte sich verloren.“


    Die Hamburger Ärzte gaben ihr das Gefühl, ihr Fall könne schlecht für den Ruf des Krankenhauses sein. Sie fühlte sich im Stich gelassen, es war dann niemand mehr für sie erreichbar in Hamburg.“



    Erst im Klinikum Neukölln habe die werdende Mutter Hilfe gefunden.


    Die Mutter war froh, dass da ein Arzt war, der sagte: Ich mache das für Sie, ich bin für Sie da.“




    Übel. So wie es sich für mich liest , haben die Ärzte Prognosen in den Raum geschmissen , die Mutter total verängstigt ( vernünftige Beratung hat offensichtlich nicht stattgefunden) und die Mutter mit dem selektiven Fetozid unter Druck gesetzt , die andere Klinik hat die Idee dann aufgegriffen und abgearbeitet , halt nicht ganz der Rechtslage entsprechend. Mir ist kotzübel !!! Die Möglichkeit , das Kind aus zu tragen , wurde offensichtlich von den Ärzten erst gar nicht erwogen .....

  • Wer weiß, wie es gelaufen wäre, wären die Ärzte ihrem Beratungsauftrag und der Objektivität gerecht geworden.


    Einer völlig verzweifelten Frau nach so einer "Diagnose" auch noch die Verantwortung über den Ruf des Krankenhauses aufzubürden ist auf jeden Fall unter aller Sau!

  • Dennoch wollten die Ärzte der verzweifelten Frau helfen.

    Man kann aus dem Text wenig rausfinden , ob eine tatsächliche Hilfe stattgefunden hat , so wie ich es lese , haben die Ärzte als einzige Lösung ausschließlich nur die Tötung des Kindes in Betracht gezogen .

    Eine tatsächliche Hilfe wäre für mich eine grundlegende Beratung gewesen , die mit einbezieht , das Kind am Leben zu lassen.

    Hier wurde vor kurzem ein Bericht verlinkt , in dem ein Sternenkinder Fotograf eine Zwilingsgeburt beschreibt , bei der ein KInd tot und ein anderes lebend zur Welt kommt. Es gibt ganz viele Berichte von Frauen , die Kinder geboren haben , die entweder sofort nach der Geburt oder kurze Zeit später gestorben sind. Psychotherapie für die Frau wäre dringend notwendig gewesen , damit sie verarbeiten kann , was ihr da in Hamburg angetan wurde. Wie will man denn nach so einer Gehirnwäsche noch eine gute Entscheidung treffen ?

    Und es ist eine Riesenfrechheit , das man sogar die Mutter verklagen wollte.

  • https://www.bz-berlin.de/tator…waehrungsstrafe-gefordert



    Wenn bei Totschlag (Strafmaß 5-15 Jahre) schon eine Bewährungsstrafe gefordert wird, stimmt etwas nicht. Da muss dann ein „minderschwerer“ Fall konstruiert werden, weil irgendwie doch klar ist, dass man keine mehrjährigen Haftstrafen verhängen kann.

    Im Ergebnis dichtet man das Ganze irgendwie in das Strafmaß einer verbotenen Spätabtreibung um.


    Hm. Bin gespannt auf das Urteil (19. November). Wird bestimmt wieder ein “toller” Fall für den BGH.

  • Zitat :


    Die Eltern entschlossen sich nach eingehender Beratung zur Tötung des kranken Zwillings im Mutterleib, um das gesunde Kind zu retten. Das ist erlaubt, wenn die Schädigung des Kindes eine unzumutbare physische und psychische Belastung der Mutter darstellt.


    Die Beratung wird in dem anderen Artikel wie folgt beschrieben :




    „Die Ärzte hatten ihr gesagt, das kranke Kind könnte maximal schlucken, würde vielleicht schon im Mutterleib sterben. Bei der Feindiagnostik war festgestellt worden, dass so gut wie keine Hirnmasse mehr nachweisbar war. Ein Arzt hatte ihr das Bild gezeigt. Er soll nicht sehr taktvoll bei seiner Wortwahl gewesen sein. Es ging um selektiven Fetozid. Sie fühlte sich verloren.“



    Der Vorsitzende Richter will wissen, warum nach der Entbindung des ersten Kindes die tödliche Spritze gesetzt wurde, wo doch !!!!!keine Gefahr mehr für das gesunde Baby und die Mutter mehr bestanden!!!!!. Kozlowski verweist auf die Entscheidung der Mutter: „Aus meiner Sicht ist das eine fortbestehende Indikation.“




    Die Staatsanwältin hält die Angeklagten weiter für schuldig, Totschlag im minderschweren Fall begangen zu haben. Die Alternative seien nicht zwei tote Babys gewesen. „Die Alternative waren zwei lebende Babys: eins gesund, das andere behindert.“


    Wir müssen eine solch schreckliche Entscheidung wie diese Ärzte nicht fällen“, sagt Anwältin Gaibler.





    Ich bin mit Totschlag im minderschweren Fall nicht einverstanden. Das würde bedeuten , das Leben eines behinderten Babys sei weniger wert .

    Zudem haben die Eltern dem Fetozid nur zugestimmt , weil sie vermuteten ( dahingehend beraten wurden) das gesunde KInd würde sterben , wenn das behinderte KInd nicht getötet würde.


    Zudem hätte die Ärzte auch eine Ethikkomission einberufen können , davon ist auch nix zu lesen.

  • http://www.dgkjp.de/stellungna…-2015/342-spaetabtreibung



    In besonderen Ausnahmefällen schwerster unbehandelbarer Krankheiten oder Entwicklungsstörungen des Ungeborenen kann nach Diagnosesicherung und interdisziplinärer Konsensfindung von dieser zeitlichen Begrenzung abgewichen werden. Im Falle eines geplanten Schwangerschaftsabbruchs bei zu erwartender Lebensfähigkeit des Kindes (nach 22+0 SSW p.c.) soll dieser Fall einer zuständigen, einzurichtenden fallbezogen interdisziplinären Kommission von Mitgliedern aus den Fachrichtungen Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Humangenetik sowie Psychiatrie oder Psychotherapie vorgelegt werden. Diese Kommission soll innerhalb von drei Tagen eine Empfehlung geben können. Eine Ausnahme davon sollte nur möglich sein, wenn das Leben der Frau akut bedroht ist.“

  • Zudem hätte die Ärzte auch eine Ethikkomission einberufen können , davon ist auch nix zu lesen.

    https://www.berliner-kurier.de…en-im-kreisssaal-33478294


    Schau mal in den zweiten Abschnitt im Passus Hochrisikoschw., das liest sich, als wäre es doch kein Wunsch-Kaiserschnitt gewesen, da die Wehen einsetzten. Wenn das so war, hat man sich erst dann vielleicht konkret entschlossen, dann wäre auch keine Zeit für Ethikkommissionen.


    Zwingend ist eine solche Kommission eh nicht.

  • https://www.berliner-zeitung.d…foetus-ein-mensch-li.1551


    Diese Zeitung fasst es gut zusammen:


    „Es ist ein juristischer und auch medizinischer Streit, der hier im Gerichtssaal ausgefochten wird. Und der keineswegs so eindeutig scheint – auch nicht unter Juristen."


    Genauso ist es.


    Es geht um den Schutzbereich der Norm. Ich denke, mit diesem Fall wird er neu definiert werden müssen. Ganz einig sind sich die Juristen da natürlich sowieso nicht.

  • Aus dem Passus Hochrisikoschwangerschaft kommt ja mein Zitat von oben.

    Die Eltern entschlossen sich nach eingehender Beratung zur Tötung des kranken Zwillings im Mutterleib, um das gesunde Kind zu retten. Das ist erlaubt, wenn die Schädigung des Kindes eine unzumutbare physische und psychische Belastung der Mutter darstellt.


    in dem anderen Artikel steht :


    Aber es habe doch nach der Entbindung des gesunden Kindes keine Gefahr mehr bestanden. Weder für das gesunde Kind noch für die Mutter. Welche medizinische Indikation habe es denn dann noch gegeben, die Spritze zu setzen, will der Vorsitzende Richter wissen. „Die Entscheidung der Mutter. Aus meiner Sicht ist das eine fortbestehende Indikation“



    Für mich ist die Begründung für die Tötung widersprüchlich und fadenscheinig.

    Die Eltern gingen zuerst davon aus , das behinderte Kind müsse getötet werden , um das gesunde zu retten.

    Die Begründung fiel nun aber weg und soll jetzt umgemodelt werden in die unzumutbare physische und psychische Belastung der Mutter .


    Widerlich !!



    Der anonyme Verfasser schreibt, er sei „Mitarbeiter der Geburtsklinik“ eines Berliner Krankenhauses. Er könne die in seiner Klinik praktizierten Spätabtreibungen nicht mehr hinnehmen. Es seien lebensfähige Kinder, die getötet würden, heißt es in der Anzeige. Die Ausnahme sei zum Regelfall geworden. Dies lasse ihm keine Ruhe, er wolle nicht mehr stiller Mitwisser sein.



    So wie es sich liest , dürfte der Fall mit den Zwillingen eher nur die Spitze des Eisberges sein.


  • So wie es sich liest , dürfte der Fall mit den Zwillingen eher nur die Spitze des Eisberges sein

    Vielleicht.

    Nun ist die Spätabtreibung rechtlich erlaubt.

    Solange der Gesetzgeber das nicht ändert, ist das nun einmal so.


    Das mag unserem Gerechtigkeitsempfinden widerstreben. Ich möchte mich dazu enthalten, ich kann es nicht abschließend beurteilen.


    Aber hier liegt nur ein Nadelöhr zwischen legalem Verhalten und schwerer Kriminalität (Totschlag), denn die als verwerflich empfundene Spätabtreibung ist nicht strafbar.

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