Das Bundes-Teilhabe-Gesetz für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen
Was muss ich bis Ende 2019 machen?
Die wichtigsten Schritte in Einfacher Sprache
Stand: Juli 2019
Du besitzt noch keinen Account? Dann registriere dich einmalig und völlig kostenlos und nutze unser breites Spektrum an Themengebieten, Features und tollen Möglichkeiten. Als registriertes Mitglied auf unserer Seite kannst du alle Funktionen nutzen um aktiv am Community-Leben teilnehmen. Schreibe Beiträge, eröffne Themen, lade deine Bilder hoch, stelle deine Videos online, unterhalte dich mit anderen Mitgliedern und helfe uns unser Projekt stetig zu verbessern und gemeinsam zu wachsen! Also worauf wartest du noch? Werde noch heute ein Teil von uns!
Willkommen im Forum Munterbunt. Als Gast kannst du nicht alles lesen und nur an wenigen Orten schreiben. Wenn du mehr Austausch suchst, dann registrier dich doch kostenlos.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen
Was muss ich bis Ende 2019 machen?
Die wichtigsten Schritte in Einfacher Sprache
Stand: Juli 2019
Hallo liebe Monika,
vielen Dank für den hilfreichen Link den Du eingestellt hast.
Mein Sohn geht bis zum Sommer in die Schule und wurde bisher in der Wohneinrichtung nach den alten Gesetzen behandelt - d.h. reine Eingliederungshilfe über den Kostenträger und ich habe das Kindergeld erhalten.
Jetzt ist die Schulzeit beendet im Juli und er wird anschließend in den FuB-Bereich gehen (Förder- und Betreuungsbereich), der einer Werkstatt angeschlossen ist.
Dazu zieht er um in den Erwachsenenbereich.
Sein 1. Wohnsitz ist immer noch bei uns zu Hause und das wird sich auch nicht ändern
Ein eigenes Girokonto hat er schon länger.
Den Grundsicherungsantrag habe ich auch hier liegen - ist natürlich blöde den jetzt auszufüllen, weil mein Sohn am 14.06. für 14 Tage in ein Probewohnen geht und wir jetzt noch nicht wissen, ob er danach ab dem 1.7. im neuen Haus wohnen kann oder doch noch übergangsweise im Kinder- und Jugendbereich wohnen bleibt, bis es eine neue Wohnmöglichkeit für ihn gibt.
Hier muss ich mit dem Grundsicherungsamt noch Kontakt aufnehmen, wie und wann ich den Antrag am besten versende.
Und mit der Einrichtung muss ich klären, von wem ich nun die Mietbescheinigung erhalte.
Nun kommt aber noch das Kindergeld - hier muss ich bis zum 19.07. auch einen neuen Antrag abgeben.
Frage - wer bekommt nun das Kindergeld?
Da ich für meinen Sohn fast alles finanziere und er auch sehr regelmäßig zu uns nach Hause kommt, hier ein eigenes Zimmer hat, stünde mir das Kindergeld auch weiterhin zu.
Muss ich bereits im Antrag mit angeben? - denn im Antrag wird die Frage nach Grundsicherung gestellt.
Ich möchte natürlich nicht, dass das miteinander verrechnet wird.
Wie mache ich also die Kindergeldstelle darauf aufmerksam, dass das Kindergeld trotz Grundsicherung an mich als Mutter gezahlt wird?
Wer weiß das hier evtl.?
Schöne Grüße
Isolde
Hallo Isolde,
schau Dir mal den Thread dazu an:
Wie mache ich also die Kindergeldstelle darauf aufmerksam, dass das Kindergeld trotz Grundsicherung an mich als Mutter gezahlt wird?
Mit der Kindergeldstelle hatten wir da noch nie Probleme.
Wir beantragen als Eltern das Kindergeld und es ging immer so durch.
Probleme gibt es eher mit dem Grundsicherungsamt... ...hatten wir schon zweimal.
Kennst Du schon diese Infos:
Im Infoblatt auf Seite 23:
ZITAT:
Kindergeld wird in der Regel an die Eltern ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es jedoch an die Stelle ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (sogenannte Abzweigung)."...
Die Kindergeldkasse will vielleicht nur die finanzielle Mittel des Kindes feststellen (Seite 12 im oben verlinkten Infoblatt) und da gehört ja die Grundsicherung dazu.
Einen Abzweigungsantrag kann das Sozialamt an die Kindergeldkasse stellen und die Kindergeldkasse überprüft dann ob Du noch Aufwendungen in Höhe des Kindergeldbetrages hast. Aber soweit ist es ja bei Euch noch nicht und je nach Sachbearbeiter kommt es auch nicht soweit.
Okay, vielen Dank Monika,
dann stelle ich jetzt erst einmal an die beiden Stelle ganz normal die Anträge und warte ab, was dann passiert,
und - wie man so lernt - führe in jedem Fall nebenbei eine Liste mit den Ausgaben für meinen Sohn, was belegen soll dass ich mehr wie das Kindergeld für ihn ausgebe.
Ich meine mal gelesen zu haben - alleinig die Tatsache, dass er zu Hause ein eigenes Zimmer hat und regelmäßig nach Hause kommt, würde bereits ausreichen.
Ich lasse mich überraschen - aber mir kraust es schon davor, was nun alles Neues und Unvorhergesehenes passiert,
wo man wieder kämpfen muss. Es war ja jetzt tatsächlich ein paar Jahre Ruhe, wird Zeit, dass wieder Schwung rein kommt.
Schöne Grüße
Isolde
Mit der Kindergeldstelle hatten wir da noch nie Probleme.
Wir beantragen als Eltern das Kindergeld und es ging immer so durch.
Wir auch nicht.
Probleme gibt es eher mit dem Grundsicherungsamt... ...hatten wir schon zweimal.
Beim Erstantrag auf Grundsichererung hat das Sozialamt versucht, das Kindergeld mit der Grundsicherung zu verrechnen, aber da gab es beim bvkm einen tollen Vordruck für einen Widerspruch, den wir eingereicht haben. War dann alles gar kein Problem mehr und wir hatten nie wieder Probleme. Vielleicht gibt es diesen Widerspruch auf der Internetseite noch.
Vielleicht gibt es diesen Widerspruch auf der Internetseite noch.
Alle 6 Monaten soll ein neuer Grundsicherungsantrag gestellt werden...
Bezirk Unterfranken
Behörden-Wahnsinn:
Antrag auf Grundsicherung bei gemeinschaftl. Wohnen mit Mittagsverpflegung - intakt-Blog - intakt
Warum???? Gibt es eine Begründung? Auf was beziehen sich die Ämter? Das ist absolut nicht nachvollziehbar.
Ich würde sicherheitshalber jeden Monat einen weiteren Antrag stellen. Fotokopie, neues Datum und abschicken.
Warum???? Gibt es eine Begründung? Auf was beziehen sich die Ämter? Das ist absolut nicht nachvollziehbar.
Antrag auf Grundsicherung bei gemeinschaftl. Wohnen mit Mittagsverpflegung - intakt-Blog - intakt
Was das mit dem gemeinschaftlichen Mittagessen zu tun hat weiß ich nicht
Antrag auf Grundsicherung bei gemeinschaftl. Wohnen mit Mittagsverpflegung - intakt-Blog - intakt
Was das mit dem gemeinschaftlichen Mittagessen zu tun hat weiß ich nicht
Das kann sich ja tagtäglich ändern, haha. Demnach müsste man wöchentlich einen neuen Antrag stellen ?
Wir bekommen ja auch einen Mehrbedarf für das gemeinschaftliche Mittagessen in der WfbM.
Weiß jetzt nicht wo da der Unterschied sein soll...
Vielleicht kommt's drauf an, wie viel Hunger jemand hat oder wie groß die Portionen sind?
Mit Logik hat das zumindest nichts zu tun.
Alle 6 Monaten soll ein neuer Grundsicherungsantrag gestellt werden...
Bezirk Unterfranken
Behörden-Wahnsinn:
Antrag auf Grundsicherung bei gemeinschaftl. Wohnen mit Mittagsverpflegung - intakt-Blog - intakt
auf welcher Rechtsgrundlage beruft sich diese Entscheidung?
auf welcher Rechtsgrundlage beruft sich diese Entscheidung?
Es scheint keine Rechtsgrundlage zu geben.
Es ist wohl eine Vorgabe des Bezirks:
Antrag auf Grundsicherung bei gemeinschaftl. Wohnen mit Mittagsverpflegung - intakt-Blog - intakt
Es scheint keine Rechtsgrundlage zu geben.
Es ist wohl eine Vorgabe des Bezirks:
Kann jetzt jede Stadt, jeder Bezirk und jeder Landkreis eigene willkürliche Regeln aufstellen?
Kann jetzt jede Stadt, jeder Bezirk und jeder Landkreis eigene willkürliche Regeln aufstellen?
Sicher nicht.
Eigentlich ist es wie immer, die Ämter/Sachbearbeiter machen was sie wollen.
Ansonsten hätten wir nicht schon gefühlte tausendmal einen Widerspruch bei dem Grundsicherungsamt abgegeben.
Welchen Sinn hat ein haljährlicher Antrag?