Hallo,
ZitatIm Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden. Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Kabinettsentwurf nicht erwähnt, werden vermutlich aber auch noch in das Gesetzesvorhaben eingeschlossen.
https://epetitionen.bundestag.…0/_25/Petition_85363.html
Die Petition hat bereits das Quorum erreicht, läuft aber noch bis 13.12.
Viele Grüße