Pflege/ Kombileistung

  • ... mal eine Frage, falls sich da jemand auskennt...


    ich weiß, dass man bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistung zu Lasten des Pflegegeldes in andere Unterstützungsleistungen umwandeln kann.


    Im Netzt finde ich aktuell leider überall nur die Umwandlungsbeispiele in zusätzliche Betreuungsleistungen/ "niederschwellige " Hilfen, die allerdings jeweils die entsprechende Qualifizierung in Hinblick auf die Pflege voraussetzen... und wer diese in unserem Umkreis hat, hat hier Wucherpreise.


    Weiß jemand, ob die Kombileistung auch zugunsten der Verhinderungspflege genutzt werden kann?


    Ich finde dazu bislang nirgends etwas...


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




  • § 45a SGB XI
    Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung


    ...."4) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können eine Kostenerstattung zum Ersatz von Aufwendungen für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag unter Anrechnung auf ihren Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 erhalten, soweit für den entsprechenden Leistungsbetrag nach § 36 in dem jeweiligen Kalendermonat keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden. Der hierfür verwendete Betrag darf je Kalendermonat 40 Prozent des nach § 36 für den jeweiligen Pflegegrad vorgesehenen Höchstleistungsbetrags nicht überschreiten. "...


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html


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    § 39 SGB XI
    Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson


    ..."2) Der Leistungsbetrag nach Absatz 1 Satz 3 kann um bis zu 806 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 auf insgesamt bis
    zu 2 418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden
    .
    Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege nach § 42 Absatz 2 Satz 2 angerechnet."....


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/39.html


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    Du kannst wohl nur Kurzzeitpflege in Behinderungspflege umwandeln.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Danke Monika,
    ... die Kurzzeitpflege ist leider jeweils nach - ich glaube- 12,5 Tagen aufgebraucht .
    Auch die möchten immer gern auf den ZBL Topf zugreifen, der durch seine überteuerten Angebote mittlerweile aber komplett für 2 Schulnachmittage und das Ferienprogramm drauf gehrt. Da Feli angeblich sooo viel aufwendiger ist, schlägt man uns für jede Woche der Ferienbetreuung aber eben regelmäßig auch jeweils 100 Euro mehr auf. Lediglich von der stundenweise Verhinderungspflege hätten wir wirklich ein zeitliches/ flexibles Mehrpotential :/


    Unser Problem ist das Herunterfalls der ZBL von 208 auf 124 Euro, die zeitgleiche drastische Erhöhung der Stundenpreise der ZBL und der tatsächliche Zuschlag, den wir aufgrund des angeblichen ehöhten Aufwandes (den wir zudem für nicht mehr berechtigt halten) eben nach wie vor zahlen müssen...


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




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