Assistenz im Krankenhaus

  • Assistenz im Krankenhaus - dringender Handlungsbedarf besteht!
    "Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat ein aktuelles Rechtsgutachten sowie Handlungs-Empfehlungen für Politik und Gesundheitswesen zum Thema "Assistenz im Krankenhaus" vorgelegt und dringenden Handlungsbedarf angemahnt: "Nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahr 2009 können nur diejenigen Menschen mit Behinderung, die ihre Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell organisieren, ihre Assistenz ins Krankenhaus mitnehmen, da die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden",
    beschreibt ISL-Bildungsreferentin Wiebke Schär die Situation."

    http://isl-ev.de/index.php?opt…ut=blog&id=170&Itemid=524

  • ..." "So kommt es zu der absurden Situation, dass zwar behinderte Arbeitgeber ihre Assistenzperson ins Krankenhaus mitnehmen können,
    aber völlig gleich betroffene Personen, die die Assistenz als Sachleistung, zum Beispiel durch einen ambulanten Dienst erhalten,
    diese Möglichkeit
    nicht haben!" "....
    http://isl-ev.de/index.php?opt…ut=blog&id=170&Itemid=524


    Wieder mal ein Fall für Absurdistan... ?(


    Forsea führt auch eine Krankenhauskampagne.
    Hier auf der Seite (unten) findet man eine "Übersicht zur Krankenhauskampagne".
    Die Kampagne startete im Jahre 2006 und ist bis heute nicht abgeschlossen....
    http://www.forsea.de/content-8…stenz_im_krankenhaus.html

    ForseA Handlungsempfehlungen bei Assistenz im Krankenhaus und Kur
    Version 1.5.0 - 04.09.2017:
    http://www.forsea.de/ForseA_Da…h_handlungsempfehlung.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    2 Mal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Zitat

    Danach soll die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige begleiten.

    Heißt das, es gibt endlich das Pflegegeld weiter, wenn man seinen Angehörigen ins KH begleitet? Bisher endete das ja nach 28 Tagen.

    Ich glaube, das hat damit nichts zu tun:

    VdK-Präsidentin: „Endlich kommt eine Regelung für Assistenz im Krankenhaus“ | Sozialverband VdK Deutschland e.V.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ich zitiere aus dem Link: https://kobinet-nachrichten.or…assistenz-im-krankenhaus/


    "Behindertenanstalten:

    Hier werden Menschen ins Krankenhaus geschickt, die es ohne individuelle Unterstützung dort besonders schwer haben. Menschen mit Kommunikationsproblemen beispielsweise, die auf Buchstabiertafeln oder auf sie trainierte Menschen angewiesen sind, werden im Krankenhaus völlig allein gelassen. Hier wird es schnell lebensbedrohlich. Gleichwohl würde es die Gewinne der Investoren schmälern, wenn man die Insassen begleiten und dafür das Personal aufstocken müsste."

    .....


    Das kann ich absolut unterschreiben und musste dies miterleben mit einem Bewohner aus der Gruppe meines Sohnes, der ins Krankenhaus durch den Notarzt kam, keine Begleitung der Einrichtung dabei - nur eine Akte wurde mitgegeben und dann stand er da. Eltern konnten nicht erreicht werden und das Verhältnis war auch irgendwie nicht gut. Der junge Mann hatte eine gesetzliche Betreuung - sie fuhr auch nicht vor Ort mitten in der Nacht.

    Man hat dem jungen Mann noch ein Bett zugewiesen. Er konnte nichts alleine und konnte auch nicht sprechen. Am nächsten Morgen war er verstorben im Bett gelegen.

    Natürlich gab es dann immense Gespräche zwischen Klinik und Einrichtungsleitung - aber unterm Strich bleibt,


    was passiert mit den kognitiv so stark eingeschränkten Menschen in einem Krankenhaus, wenn niemand sie dahin begleitet und sich für sie vor Ort einsetzt.

    Das ist ein sehr sehr großes Problem.

    Ich verstehe z.B. nicht, weshalb eine so große Komplexeinrichtung wie es bei uns ist - nicht sog. Springer hat, die zumindest mitfahren bis alles geregelt ist.


    Und? - wenn keine Angehörigen da sind, aber dieser Personenkreis vor Ort eine Assistenz benötigt, die er aber nicht so einfach aus einer Einrichtung mitnehmen kann - was dann?


    Wurde daran gedacht? - Meinen letzten Kenntnisstand habe ich in einem PDF-Dokukument beigefügt

  • Isolde Das ist ja furchtbar! ? Ich denke, das wird hinter verschlossenen Türen ofter passieren und selten an die Öffentlichkeit kommen.


    Als ich damals meinen Sohn im Kleinkindalter zur Einstellung von Medikamenten stationär ins Krankenhaus begleitete, wollten sie ihm seine Medikamentendosis doppelt geben, weil sie schlampgig dokumentierten und die erste Dosis nicht vermerkt war. Zudem wollte ein Assistenzarzt ihm Medikamente geben, die nicht miteinder kombiniert werden durften.


    Mitten in der Nacht schwoll der Arm auf das doppelte an, weil der Tropf falsch gelegt wurde. Wer weiß, ob mein Sohn da wieder heil rausgekommen wäre, wenn ich nicht bei ihm gewesen wäre und all die Fehler bemerkt hätte.


    Ein behinderter Mensch, der sich nicht artikulieren kann und nicht versteht, was mit ihm im Krankenhaus passiert, ist meiner Meinung nach ohne Begleitperson sehr gefährdet.

  • Ein behinderter Mensch, der sich nicht artikulieren kann und nicht versteht, was mit ihm im Krankenhaus passiert, ist meiner Meinung nach ohne Begleitperson sehr gefährdet.

    genau und darum geht es - wer geht als Begleitperson mit,

    wenn wir als Eltern mal zu alt sind oder nicht mehr da wären.

    Gesetzliche Betreuer stehen nicht in der Pflicht ihre Betreuten Tag und Nacht ins Krankenhaus zu begleiten.

    Aber dieser Personenkreis hat auch ein Recht auf Leben und auf eine gute Behandlung , dass man sich um sie kümmert und sie lebend das Krankenhaus wieder verlassen können.


    In Heimeinrichtungen mangelt es an Personal und an der Kostenübernahme - daher ist die Frage, wer begleitet diesen Personenkreis in das Krankenhaus und wer übernimmt da die Kosten.

  • Das System gesetzliche Betreuung ist dafür absolut ungeeignet.

    Selbst wenn es Betreuer gibt, die das tun würden, haben sie gar keine Möglichkeit dazu.

    Die meisten werden wohl Berufsbetreuer haben und die sind meistens sehr ausgelastet an Fällen.


    Und auch ehrenamtliche Betreuer können das nicht leisten.


    Eigentlich dürfte es keine Einrichtung geben die keine Begleitung ins Krankenhaus gewährleisten kann. Egal für welche Menschengruppe.

    Jeder Mensch der in einer Einrichtung lebt, kommt doch alleine nicht zurecht. Zumindest eine Begleitung um alles abzuklären und zu schauen, dass die Versorgung richtig läuft, muss drin sein.

    Mit einer entsprechenden Übergabe!

    Woher soll das Personal im Krankenhaus sonst wissen worauf sie achten müssen.

  • Ein behinderter Mensch, der sich nicht artikulieren kann und nicht versteht, was mit ihm im Krankenhaus passiert, ist meiner Meinung nach ohne Begleitperson sehr gefährdet.

    Das sehe ich genau so.


    Selbst bei meiner Tochter, die sich in ihrem Rahmen artikulieren kann, läuft es ohne Begleitung gar nicht.




    In Heimeinrichtungen mangelt es an Personal und an der Kostenübernahme - daher ist die Frage, wer begleitet diesen Personenkreis in das Krankenhaus und wer übernimmt da die Kosten.

    Falls das Gesetz verabschiedet wird, ist die Kostenübernahme anscheinend jetzt geregelt...oder verstehe ich das falsch?


    ZITAT:

    ..."Bei Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen."...


    Quelle und kompletter Text:

    Assistenz im Krankenhaus auf der Zielgeraden - Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung (pflegebevollmaechtigter.de)



    Ob dann dafür Personal zur Verfügung steht ist natürlich weiterhin fraglich...


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Hallo Monika,


    da habe ich wohl den Satz übersehen :icon_cry - aber Du sagst es richtig,

    wenn dann Geld über die Eingliederungshilfe wirklich genehmigt wäre, müsste sich ja noch eine Person finden, die das übernimmt.

    Aber vielleicht wäre das für eine Einrichtung wieder eine Möglichkeit, "Springer" einzustellen.


    Ich denke, in dem Bedarfsermessungsverfahren dass ja jedem demnächst ins Haus steht muss man das bereits angeben, dass derjenige Hilfe benötigt

    für alle Arzt- und Facharztbesuche und dann natürlich sollte man das Krankenhaus nicht vergessen.


    Ich bin gespannt, ob das funktioniert - oder ob man klagen muss.

  • Ich denke, in dem Bedarfsermessungsverfahren dass ja jedem demnächst ins Haus steht muss man das bereits angeben, dass derjenige Hilfe benötigt

    für alle Arzt- und Facharztbesuche und dann natürlich sollte man das Krankenhaus nicht vergessen.

    Aber ist es nicht bereist jetzt schon üblich, dass Menschen die in den Einrichtungen leben zum Arzt begleitet werden?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass davon jemand alleine zum Arzt gehen kann (also schon allein wegen dem Weg zum Arzt etc).

  • Zitat

    Bei einer Begleitung durch Personen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen, leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Fall der Mitaufnahme oder ganztätigen Begleitung einen Ausgleich für den Verdienstausfall der Begleitpersonen.

    Was Angehörige betrifft, war das nicht vorher schon so?


    Im Übrigen wurden pflegende Angehörige mal wieder vergessen, das Pflegegeld wird nach wie vor gestrichen trotz Mitaufnahme und weiterer Durchführung der Grundpflege!

  • Ich denke, in dem Bedarfsermessungsverfahren dass ja jedem demnächst ins Haus steht muss man das bereits angeben, dass derjenige Hilfe benötigt

    für alle Arzt- und Facharztbesuche und dann natürlich sollte man das Krankenhaus nicht vergessen.

    Aber ist es nicht bereist jetzt schon üblich, dass Menschen die in den Einrichtungen leben zum Arzt begleitet werden?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass davon jemand alleine zum Arzt gehen kann (also schon allein wegen dem Weg zum Arzt etc).

    Wie es in anderen Einrichtungen gehandhabt wird, weiß ich nicht.

    In unserer Großeinrichtung geht man schon zum Arzt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern - aber zu Facharztbesuchen wird es schon schwierig.

    Du brauchst Personal das z.B. bei 4 Regeltermin-Untersuchungen in einer Uniklinik sich quasi den Tag über Zeit nimmt - weil solche Untersuchungen dauern plus Fahrtweg.

    Und ich weiß in den Gespräch mit Vorständen unserer Einrichtung dass es heißt: "Das können wir künftig nicht mehr leisten, das gibt das neue BTHG so nicht mehr her, das müssen die Angehörigen leisten oder sie müssen es bezahlen, dann bekommen sie eine Rechnung".

    Jetzt sind wir mit dem BTHG in der Übergangsphase die wohl verlängert werden wird, weil durch Corona viel liegengeblieben ist - aber ich bin gespannt, wie das umgerechnet wird, wenn wird das erste Gesamtplanverfahren durchführen müssen.

    Jonathan z.B. muss 4x / Jahr in die Uni Heidelberg zu Untersuchungen, was alles ich übernehme und auch noch übernehmen möchte, da ich weiß was es mit dem Syndrom auf sich hat.

  • Und ich weiß in den Gespräch mit Vorständen unserer Einrichtung dass es heißt: "Das können wir künftig nicht mehr leisten, das gibt das neue BTHG so nicht mehr her, das müssen die Angehörigen leisten oder sie müssen es bezahlen, dann bekommen sie eine Rechnung".

    Das ist ganz schön dreist!

    Aber auch dafür gibt es durch die neuen Regelungen keine Abhilfe.


    Irgendwie müsste da dringend was getan werden. Nur wie?

  • Das ist ganz schön dreist!

    Aber auch dafür gibt es durch die neuen Regelungen keine Abhilfe.


    Irgendwie müsste da dringend was getan werden. Nur wie?

    Wir können nur versuchen in dem Gesamtplanverfahren zu versuchen, alles ganz deutlich auf den Tisch zu bringen, was unsere Angehörigen brauchen und wollen.

    Dazu gehören die Begleitungen für Krankenhausbesuche, ambulant und stationär.

    Dieses Gesamtplanverfahren ist dazu da, alle Wünsche und Bedürfnisse unseres Angehörigen oder Betreuten aufzulisten,

    Wünsche im Freizeitbereich

    und alle Bedarfe für Assistenz um Teilhabe erhalten zu können.

    Das fängt morgens beim Aufstehen auf und hört morgens wieder auf, wenn aufgestanden wird, also 24/7 - was braucht der Mensch mit Behinderung.

    Diejenigen, die das alles selber äußern können - müssen darauf vorbereitet werden.


    Bei den kognitiv sehr stark eingeschränkten Personen die nicht für sich reden können, müssen alle Angehörigen und Betreuer sich fit machen, auch die Berufsbetreuer.


    Wie die Bedarfe dann gerechnet werden, keine Ahnung - unsere Einrichtung geht klar davon aus, es hagelt anschließend Klagen und die Gerichte entscheiden dann die Umsetzung des BTHG - z.B. auch in dem Punkt der Begleitungen zu Facharztterminen