Assistenz im Krankenhaus

  • Im Übrigen wurden pflegende Angehörige mal wieder vergessen, das Pflegegeld wird nach wie vor gestrichen trotz Mitaufnahme und weiterer Durchführung der Grundpflege!

    Ich kann gar nicht sagen, wie fassungslos mich das macht. Das Krankenhauspersonal wird keine Pflege übernehmen, wenn man als pflegende Angehörige mitaufgenommen wird. Wenn einem dann das Pflegeld gestrichen wird, obwohl man weiter pflegt, finde ich das mehr als verachtend und absolut unangemessen. Denkt denn da keiner von den Gesetzgebern mal nach?

    Und ich weiß in den Gespräch mit Vorständen unserer Einrichtung dass es heißt: "Das können wir künftig nicht mehr leisten, das gibt das neue BTHG so nicht mehr her, das müssen die Angehörigen leisten oder sie müssen es bezahlen,

    Wie wird das gehandhabt, wenn es keine Eltern mehr gibt. Geht dann keiner mehr mit den Bewohnern zum Facharzt oder zu längeren Untersuchungen? Wir Eltern dürfen niemals sterben! Mir macht das so unglaublich viel Sorgen.

  • Im Übrigen wurden pflegende Angehörige mal wieder vergessen, das Pflegegeld wird nach wie vor gestrichen trotz Mitaufnahme und weiterer Durchführung der Grundpflege!

    Das Pflegegeld wird ab dem 29.Tag gestrichen :gruebel oder hat sich da was geändert?

    Es dürfte natürlich auch dann nicht gestrichen werden, wenn der Angehörige weiter pflegt.


    Wie wird das gehandhabt, wenn es keine Eltern mehr gibt. Geht dann keiner mehr mit den Bewohnern zum Facharzt oder zu längeren Untersuchungen? Wir Eltern dürfen niemals sterben!

    Ich bin ja schon ein gebranntes Kind und mein Vertrauen, in Leistungserbringer und Kostenträger, fehlt leider komplett. :icon_confused


    Mir macht das so unglaublich viel Sorgen.

    Da bin ich ganz bei Dir. :(


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Wie die Bedarfe dann gerechnet werden, keine Ahnung - unsere Einrichtung geht klar davon aus, es hagelt anschließend Klagen und die Gerichte entscheiden dann die Umsetzung des BTHG - z.B. auch in dem Punkt der Begleitungen zu Facharztterminen

    Da gehe ich auch von aus.

    Kampflos wird das nicht umgesetzt.

    Und wer selber nicht kämpfen kann und keine Unterstützung hat, wird auf der Strecke bleiben. :thumbdown:


    So wird vom Kostenträger Geld eingespart und leider machen viele Leistungserbringer das Spiel mit.

    Ich befürchte, nach Corona wird es noch schwieriger zu seinem Recht zu kommen.

    Wo wird man wohl zuerst den Rotstift ansetzen.... :icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Im Übrigen wurden pflegende Angehörige mal wieder vergessen, das Pflegegeld wird nach wie vor gestrichen trotz Mitaufnahme und weiterer Durchführung der Grundpflege!

    Das Pflegegeld wird ab dem 29.Tag gestrichen :gruebel oder hat sich da was geändert?

    Es dürfte natürlich auch dann nicht gestrichen werden, wenn der Angehörige weiter pflegt.

    Ja, genau. Danach geht man leer aus.

    Die Krankassen sind trotzdem gut im „Erstmal-Streichen“, und man wieder hinterherlaufen muss.

    Wir waren letztes Jahr ca 14 Tage im KH. Für den Folgemonat wurde erstmal „prophylaktisch“ kein Pflegegeld ausgezahlt, obwohl da die 28 Tage zum Auszahlungstag noch nicht mal rum gewesen wären.

  • Im Übrigen wurden pflegende Angehörige mal wieder vergessen, das Pflegegeld wird nach wie vor gestrichen trotz Mitaufnahme und weiterer Durchführung der Grundpflege!


    Es dürfte natürlich auch dann nicht gestrichen werden, wenn der Angehörige weiter pflegt.

    Alleine schon dadurch, dass man da ist, pflegt man automatisch mit.

    Im KH pflegt man anders, mache Sachen muss man dort tatsächlich nicht machen, insgesamt ist es aber viel anstrengender.

    So etwas wie Putzen fällt komplett weg, die Wäsche muss von jemanden der Angehörigen von außerhalb gewaschen werden.

    Und bei manchen Sachen der Grundpflege braucht man infolge der Behandlung Hilfe. Es ist z.B. nicht so leicht, einen Pullover auszuziehen, wenn überall Schläuche sind… Betten beziehen haben die Schwestern gemacht, aber so was muss ich zu Hause auch nicht mehrmals am Tag machen (ausgelaufene Infusionen, Durchfall und Erbrechen durch die Behandlung). Man darf nicht vergessen, ist man mit aufgenommen, ist man 24 Stunden am Tag dort quasi eingesperrt. Null Freizeit, gar nichts. Selbst wenn einem ein Teil der Pflege abgenommen werden würde, sollte es alleine deshalb schon weiter das Pflegegeld geben.



  • ZITAT:

    ..." So sind zum Beispiel demenziell erkrankte Menschen, bei denen sich der Unterstützungsbedarf förmlich aufdrängt, ausdrücklich ausgeschlossen."...


    ..." Wer besondere Pflegebedarfe hat, soll diese nicht über die Begleitung abdecken können. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die aufgrund einer Lähmung ihre Arme und Beine nicht koordiniert bewegen können."....


    Quelle und kompletter Text:

    Assistenz im Krankenhaus: Unsicherheit bleibt | Corinna Rüffer, MdB (corinna-rueffer.de)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  


  • Das heißt also doch im Klartext, dass z.B. ein junger Mann wie mein Sohn die A....Karte gezogen hat, da er nichts versteht, da er nirgend still hält, da er einen sehr hohen Betreuungsbedarf hat, den kein Krankenhauspersonal abdecken kann,

    und eine Person als Assistenz im Krankenhaus auch nicht.

    Er hat nicht umsonst Pflegegrad 4 - wegen des hohen Unterstützungsbedarfs.


    Und nun, wenn ich das richtig verstanden habe?

  • Ella, das ist die Frage - ich mag nicht dran denken.

    Zum Glück waren bisher alle größeren Krankenhausaufenthalte zu der Zeit als mein Sohn noch keine 18 war.


    Zum Blutabnehmen wird es sicher eine Sedierung geben - aber dann muss ja jemand da sein, der sein Aufwachen begleitet,

    weil wenn er aufwacht, will er aus dem Bett aufstehen und wie schnell er dann hinfällt und sich Zähne ausschlägt, haben wir ja erlebt,

    und da waren schon Stunden seit der Sedierung vergangen.

    Das Krankenhauspersonal kann das nicht leisten - ich weiß nicht, wie lange ich sowas noch leisten kann - also was ist dann,


    bzw. bei den Menschen allgemein, die keine Angehörigen haben, aber sich in einer solch kognitiven Lage befinden wie mein Sohn


  • ZITAT:

    ..."Dabei sind sowohl die aufgrund der Behinderung bestehenden besonderen Bedürfnisse unter Heranziehung behinderungsspezifischer Maßstäbe zu berücksichtigen, als auch dass die Abdeckung besonderer Pflegebedarfe keine Aufgabe der Begleitung ist, sondern vom Krankenhaus gewährleistet wird. Bei den medizinischen Gründen ist zu berücksichtigen, dass sich der Bedarf an Begleitung insbesondere auch aus den behinderungsbedingten Beeinträchtigungen der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit ergibt."

    Die Formulierung des Änderungsantrags lässt allerdings auch erkennen, dass besondere Pflegebedarfe keinen Grund darstellen werden, als Assistenz mit ins Krankenhaus aufgenommen zu werden,"....


    Quelle und kompletter Text:

    Assistenz im Krankenhaus - Trotz positiver Bilanz nicht ganz unproblematisch (eu-schwerbehinderung.eu)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • ZITAT:

    ..." So sind zum Beispiel demenziell erkrankte Menschen, bei denen sich der Unterstützungsbedarf förmlich aufdrängt, ausdrücklich ausgeschlossen."...


    Quelle und kompletter Text:

    Assistenz im Krankenhaus: Unsicherheit bleibt | Corinna Rüffer, MdB (corinna-rueffer.de)




    ZITAT:

    ..."Die Regelung betreffe alle, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. "...


    Quelle und kompletter Text:

    Geld für Assistenz im Krankenhaus (tagblatt.de)




    Demenziell erkrankte Menschen bekommen wohl keine Assistenz im Krankenhaus bezahlt, weil sie keine Eingliederungshilfe beziehen. :kopfkratz


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • ZITAT:

    ..."Ausgeklammert von der neuen Unterstützungsleistung bleiben beispielsweise nämlich ältere, etwa dementiell erkrankte Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedarf, sowie deren Angehörigen.

    "Diesen Menschen wird oft keine Eingliederungshilfe gewährt. Damit bleiben sie auch von der neuen Leistung der Assistenz im Krankenhaus ausgeschlossen.

    Denn die wird nur in der Eingliederungshilfe gewährt“, kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer."....


    Quelle und kompletter Text:

    Neuregelung zur Assistenz im Krankenhaus wichtig, aber zu eng gefasst | kobinet-nachrichten


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  


  • Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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