Bundessozialgericht, Urteil vom 25.10.2017
- B 14 AS 4/17 R -
Hartz IV: Hilfeempfänger hat Anspruch auf Kostenerstattung für Brillenreparatur
Brillenreparatur gilt als Sonderbedarf
Kosten für Brillenreparatur müssen nicht aus Regelbedarf selbst beglichen werden
..."Nicht in die Ermittlung des Regelbedarfs im Rahmen des RBEG 2011 eingeflossen sind die im Rahmen der zugrunde liegenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 unter dem Code 0613090 erfassten "Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen". Nach den Ausfüllhinweisen des Statistischen Bundesamts zur EVS 2008 fielen unter die Wendung "therapeutische Geräte und Ausrüstungen" auch Brillen."....
http://www.kostenlose-urteile.…enreparatur.news25059.htm
Reparatur Brille § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 SGB II / § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB XII
http://forum.tacheles-sozialhi…/thread.asp?FacId=2184055
Erstellt am 31.10.2017
1. BSG stellt fest, Brillen gehören nicht zum Regelbedarf und Reparaturen sind als Zuschussregelung zu übernehmen ++ Was heißt das für die Praxis ?
http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2265/
1. 2 BSG, Urteil v. 25.10.2017 - B 14 AS 4/17 R
http://tacheles-sozialhilfe.de…te/tickerarchiv/d/n/2264/
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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
§ 31 Einmalige Bedarfe
3.Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
werden gesondert erbracht
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__31.html