Beiträge von Inge

    „Nachgefragt online …“ „Nachgefragt online…“ ist eine Infoveranstaltung für Familien und Personen, die sich von unseren Themen angesprochen fühlen und mehr über ein bestimmtes Thema wissen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bei allen Veranstaltungen gibt es ausreichend Raum und Zeit für Fragen, Austausch und mehr. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! „Nachgefragt online“ am Donnerstag, 28. April 2022, 18.00 Uhr – 19.30 Uhr Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige Gut zu wissen: Wer zuhause pflegt, ist unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Dazu zählen alle Pflegepersonen, die nicht erwerbsmäßig tätig sind. Unfallversichert sind daher pflegende Mütter und Väter, andere Familienangehörige, Nachbarn, usw.), die eine pflegebedürftige Person in häuslicher Umgebung pflegen. Weder die Pflegebedürftigen noch die Pflegepersonen müssen für diesen Unfallversicherungsschutz Beiträge bezahlen.Welche Tätigkeiten sind versichert? Wann leistet die Unfallversicherung? Welche Leistungen der Unfallversicherung gibt es? Was ist nach einem Unfall zu tun? Die Referentin Dajana Görn-Kahlo gibt einen Überblick über den Unfallversicherungsschutz für pflegende Angehörige und beantwortet Ihre Fragen


    Alle Infos beim LVKM-BW

    Interviewpartner*innen für eine Studie zum Thema „Konsistenzadaptierte Kost bei Personen mit Dysphagie“ gesucht

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Franziska Kirner und studiere an der Pädagogischen Hochschule in Ludwigsburg den Studiengang Master Lehramt Sonderpädagogik. Ich werde von April bis September 2022 meine Masterarbeit in der Fachrichtung körperliche und motorische Entwicklung zu dem Thema „Konsistenzadaptierte Kost bei Personen mit Dysphagie“ schreiben.

    Hierfür möchte ich Interviews mit Eltern führen, deren Kind eine Schluckstörung hat.

    Die Interviews werden online per Videokonferenz stattfinden.

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    Allerdings frage ich mich auch, ob unsere Kinder mitgemeint sind?


    das frage ich mich inzwischen bei jeder Aktion, die von Menschen mit Körperbehinderung ausgeht. Die Ursachen liegen wohl darin, dass mir mehrfach unterstellt worden ist, ich könne nicht loslassen und dass Menschen mit Körperbehinderung zu oft davon ausgehen, sie wüssten besser, was meine Tochter braucht, als ich. Ich habe einfach keinen Bock mehr, deren negative Erfahrungen mit ihren Eltern oder ihrem Umfeld auszubaden.

    Ich habe den Artikel gerade ergänzt.

    Zitat

    Brisant ist für mich immer noch, dass Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Hilfe und Betreuungsbedarf nach wie vor kaum eine Wahlmöglichkeit haben, wo und mit wem sie wohnen wollen. Jede kleine Gruppe muss alleine für ihr eigenes Wohnprojekt kämpfen, während gleichzeitig der Eindruck entsteht, dass nur wenig politisches und öffentliches Interesse an einem Fortschritt bei der Inklusion von Menschen mit komplexen Behinderungen besteht.

    Eltern, die durch die jahrzehntelange Pflege und Betreuung ihrer schon erwachsenen Kinder enorme Belastungen tragen, werden durch diese Kämpfe zermürbt und ich frage mich, was machen eigentlich Eltern – insbesondere allein erziehende Elternteile -, wenn sie nicht mehr können?

    Es ist unbedingt erforderlich, dass diese z. T. absurden bürokratischen Hürden abgebaut werden und der jeweils individuelle Bedarf des behinderten Menschen transparent ermittelt, anerkannt, abgedeckt und nicht immer wieder in Frage gestellt wird.

    Es muss möglich sein, dass Menschen mit hohem Hilfe- und Betreuungsbedarf die erforderliche Unterstützung erhalten, um genau so wohnen können wie andere Menschen in ihrem Alter, also auch in eigener Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Dies wäre ein großer Schritt in Richtung Inklusion.

    Zitat

    Annika zieht in eine WG In Anbetracht dessen, dass Annika (*1983) nicht „von alleine" aus dem Elternhaus ausziehen und ihren eigenen Weg gehen kann, musste ich mir immer wieder bewusst machen, dass wir Eltern uns nicht selbst lebenslang um sie kümmern können.

    Leider musste ich bei meinen ersten Erkundigungen feststellen, dass Menschen mit hohem Hilfebedarf und komplexen Behinderungen wenig bzw. keine Wahlfreiheit beim Wohnen haben und die vorhandenen Angebote für Annika nicht geeignet waren.

    So begann die Geschichte im Jahr 2006. Annika war 23 Jahre alt.

    Quelle und kompletter Text: Rett-Syndrom-Südwest

    Die Beiträge sind noch da. Evtl. kommt man über die Links nur dann direkt hin, wenn man angemeldet ist.

    Ich kopiere einfach ein paar Aussagen hierher.




    Zitat

    Das Anthropische Prinzip | 16.10.2021 - 01:29 (Zuletzt geändert am 16.10.2021 - 01:45 von Das Anthropische Prinzip )

    Ein ehrenamtlicher Betreuer muss, darf also Entscheidungen treffen für den Betreuten. Meist ist es ein Angehöriger, manchmal auch nicht. Wozu braucht ein Angehöriger, eine Entscheidungsgewalt, besonders im Notfall, außer wenn der Betreute gar nicht einverstanden ist, mit dem Treiben seines Angehörigen. Familien Dramen sind nicht ungewöhnlich. Besonders wenn es um Erbschaften geht.

    Was soll denn der Betreuer entscheiden, im Notfall? Soll er die Entscheidungsmacht eines Arztes, oder eines Richters, übernehmen? Er darf also entscheiden, im Notfall. Und was ist mit Helfen, im Notfall? Darf er nicht? Dazu braucht es natürlich auch keinen Ausweis, schon klar. Das ist selbstverständlich. Genauso, wie das man mit "Notfällen" einfach alles rechtfertigen kann, und tut.