Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln

  • Wir haben das schon gemacht, in 2015, das war absolut kein Thema. Ich schreibe eh jedes Jahr, meist noch im Januar, einen formlosen Antrag, dass die Verhinderungspflege wegen blablabla (es existiert keine geeignete KZP-Einrichtung) auf Abruf gewährt wird. Seit letztem Jahr schreibe ich dazu: "Gleichzeitig beantrage ich die Umwandlung der halben Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege."
    Unsere PK (GEK Barmer)ist da aber insgesamt ganz entspannt.


    nach dem Betreuereinsatz reiche ich dann die Abrechnung ein, wie gewohnt

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

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  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier, gerade habe ich mich hier Registriert. Ich bin auf diese Seite gestossen in dem ich bei google nach dem Wort Verhinderung Pflege. Meine Ehefrau macht jedes Jahr 4 Wochen Urlaub, weil mich 11 Monaten pflegt und braucht ihren Auszeit. Als Vertretungskraft einspringt eine Landsfrau von uns und ich fühle aus denn Antrag auf Verhinderung Pflege. Ich bin überrascht gewesen wo ich am ende des Antrages gelesen habe, das man zusätzlich die Hälfte meine Anspruches auf Kurzzeitpflege (Maximal 806,00€) als Verhinderung Pflege in Anspruch nehmen kann.


    Meine Frage an euch: Was ist das Kurzpflege und wie Funktioniert das?
    Damit meine ich, ich sollte nur eine kleinen kreuz machen und dann? Bekommt man einfach mehr Geld und das bis zum 806,00€ einfach so oder muss man etwas begründen, wenn ja wie soll man das begründen?


    Sie sehen ich bin völlig hilfslos wenn es um die antrage geht.


    Fast vergessen zu schreiben, das ich Pflegestufe I habe,


    im Voraus mein besten Dank..

  • Kurzzeitpflege bedeutet eigentlich vorübergehende Pflege in einem Heim, während die Pflegeperson z.B. Urlaub macht.


    Diesen Anspruch auf Kurzzeitpflege kannst Du zur Hälfte in Verhinderungsspflege umwandeln und hättest dann mehr Geld hierfür zur Verfügung.


    Begründen muss man nichts, dafür muss man ja eben auf dem Vordruck nur ein Kreuz setzen.


    Bei Fragen kann man sich an eine Pflegeberatungsstelle, z.B. einen Pflegestützpunkt wenden. Für die Adresse einfach Pflegestützpunkt und Dein Bundesland bzw. Deinen Landkreis / kreisfreie Stadt googlen.

  • Fast vergessen zu schreiben, das ich Pflegestufe I habe,


    Hast du Pflegestufe 1 oder Pflegegrad 1? Seit letzten Jahr gibt es nur noch Pflegegrade. Man hat erst einen Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.


    Damit meine ich, ich sollte nur eine kleinen kreuz machen und dann? Bekommt man einfach mehr Geld und das bis zum 806,00€ einfach so

    Du musst eine Rechnung schreiben und die Zeiten angeben, in denen die Hilfe geleistet wurde.


    Hier gibt es noch weitere Informationen:
    https://www.barmer.de/pflege/p…/verhinderungspflege-7256


    https://www.barmer.de/pflege/p…flege/kurzzeitpflege-7228



    Herzlich Willkommen im Forum :welcome-s

  • Hallo Seyo,


    herzlich Willkommen hier bei uns. :winke1



    Hier gibt es übrigens noch einen ausführlichen Artikel über Verhinderungspflege:
    LVKM Schleswig-Holstein - „Wegweiser zu Leistungen der Pflegversicherung“ - Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag


    Und hier vielleicht auch interessant:„Wegweiser zu Leistungen der Pflegversicherung“ - Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag":
    LVKM Schleswig-Holstein - „Wegweiser zu Leistungen der Pflegversicherung“ - Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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