Grundsicherung für Menschen mit Behinderung ab 18 Jahre

  • Habe natürlich trotz dem Sorge, dass entweder gar nichts passiert oder wieder irgendwelche hahnebüchenen Ausreden kommen, z.B. "Ihre Krankenkasse hat uns keine Versicherungsbestätigung geschickt" (ja, woher soll ICH das wissen und wieso bekomme ICH dann kein Geld?) oder "eigentlich müssten Sie von der Rentenversicherung was bekommen" (Nee, ich bin ja plötzlich seit meinem 18. Geburtstag voll erwerbsgemindert gewesen und deswegen sind meine Beitragszeiten "für die Tonne", weil ich vor dem jetzt festgelegten Eintritt der Erwerbsminderung mit 18 Jahren natürlich noch KEINE Rentenbeiträge hatte zahlen können - aber das ist ein anderes Thema).


    Ich weiß jetzt nicht um welche Versicherungsbestätigung es sich hier handeln soll.
    Die Prüfung des Rentenversicherungsträger ist bei Dir doch abgeschlossen....ansonsten würdest Du doch noch gar keine Grundsicherungsleistung nach dem SGB XII beziehen können :?::!:



    ..."Bei allen anderen Grundsicherungsberechtigten
    muss der zuständige
    Rentenversicherungsträger prüfen,
    ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung
    vorliegt.
    Das Sozialamt
    veranlasst die Prüfung, wenn es aufgrund
    der Angaben und Nachweise
    des Antragstellers wahrscheinlich ist,
    dass er dauerhaft nicht imstande ist,
    mindestens drei Stunden täglich zu
    arbeiten."....
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2015online.pdf



    Ach, das ist alles nur fürchterlich. Ich bin nur lächerlich für alle, wie ich dümmlich immer wieder meine, irgendwer würde mir irgendwie behilflich sein wollen, wo doch kein Hahn nach mir kräht


    Lynkas, DU BIST UNTER GAR KEINEN UMSTÄNDEN LÄCHERLICH :eek
    Es ist einfach nur respektlos von Sozialämtern wie sie mit Menschen umgehen.
    Ich betrete unser Sozialamt gar nicht mehr weil ich mir jedes mal vorkam wie das Letzte.
    Ich wurde im Stehen abgefertigt, kein "Guten Tag" und kein "Auf Wiedersehen"....man hat mich behandelt wie ein Schmarotzer....so etwas ist mir im Leben noch nicht passiert. :thumbdown:
    Es hat mich jedes mal so aufgeregt und das tu ich mir nicht mehr an.
    Wie gesagt, wir machen alles nur noch schriftlich und ich gebe es bei dem freundlichen Herrn in der Poststelle ab...fertig :)


    Glaub mir ich komme mir auch oft dumm vor weil ich einfach oft nicht mehr weiß wie ich mich gegen diese Ämterwillkür zur Wehr setzen soll.
    Es macht mich echt wütend....eigentlich müssten diese Sachbearbeiter Dir helfen und Dir alles in verständlicher Sprache erklären....


    Soweit ich Dir hier helfen kann werde ich das gerne machen. ;)
    Aber es wäre sicher gut wenn Du vor Ort noch Anlaufstellen hättest.


    Wie gesagt der VDK hat uns auch schon weitergeholfen und es gibt sicher noch mehr Anlaufstellen.
    z.B.:
    https://www.sovd.de/
    http://www.vdk.de/deutschland/


    Ich habe mir schon die Finger wund geschrieben....der Sacharbeiter hat sich nicht dafür interessiert.
    Eine kurze Mail vom VDK das sie uns ab sofort im Widerspruchsverfahren vertreten hat ausgereicht und wenige Tage später hatten wir die Nachzahlung auf dem Konto.
    Der Sachbearbeiter wusste also sehr genau das wir im Recht waren..... :icon_eek


    Lass Dich bloß nicht unterkriegen :!:


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Lynkas, DU BIST UNTER GAR KEINEN UMSTÄNDEN LÄCHERLICH
    Es ist einfach nur respektlos von Sozialämtern wie sie mit Menschen umgehen.


    Dem möchte ich mich anschließen.


    Glaub mir ich komme mir auch oft dumm vor weil ich einfach oft nicht mehr weiß wie ich mich gegen diese Ämterwillkür zur Wehr setzen soll.


    So fühle ich mich auch oft. Leider nutzen die Ämter diese Hilflosigkeit und Ohnmacht aus, aber man darf sich davon nicht abschrecken lassen.
    Ich sage mir dann: WEITERKÄMPFEN - JETZT ERST RECHT!"


    Soweit ich Dir hier helfen kann werde ich das gerne machen.


    Wenn du Fragen hast, oder Hilfe brauchst, dann versuche ich dir im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen.
    Wie Monika schon erwähnte, empfehle ich ebenfalls, in den VdK einzutreten, denn dein Sozialamt scheint nicht sehr kooperativ zu sein.


    Lass Dich bloß nicht unterkriegen


    Nein, auf gar keinen Fall!

  • Hallo, muss mich mal kurz ausheulen :crybaby
    Vielleicht kommt ja noch was, aber ich habe bisher noch immer keinen neuen Grundsicherungs-Bescheid bekommen und natürlich auch keine Zahlung. Miete, S-Bahn Monatskarte, Kontoführungsgebühren... alles abgebucht. Konto überzogen. Sozialamt stellt sich tot.
    Das Amt hat mein Schreiben, in dem ich um Erklärung gebeten habe, seit letzter Woche. Mit den entsprechenden Paragraphen.
    Wahrscheinlich sind die deswegen jetzt beleidigt und zahlen nun erst recht nicht. Weil ich mich so frech benommen habe. Vielleicht war es doch keine gute Idee mit dem Brief.
    Wie soll ich denen bloß klar machen, dass ich regelmäßig Geld brauche? Ich mein: ich arbeite nicht hart genug, ich kann mich nicht genug anstrengen, ich halte mich (auch ausversehen!) nicht an die Regeln....ich habe doch gar keine Argumentationsgrundlage.


    Ich kann auch diese Woche nichts unternehmen deswegen, weil ich eine OP habe und in der Woche noch zwei, eventuell auch drei Arztbesuche.
    Ich fahre immer über eine Stunde mit dem Bus zur Sozialbehörde, das ist auch einfach oft zu anstrengend für mich.
    Wenn ich denen auf dem Amt das mitteile, nicken die immer verständnisinnig, aber davon wird es ja auch nicht besser.
    Zur SoVD Beratung fahre ich auch über eine Stunde, die haben nur zwei Tage in der Woche Sprechstunde, da kann ich diese Woche nicht.
    Ich bin das alles so leid.


    Entschuldigt, Ihr könnt mir jetzt keinen Ratschlag geben. Mir war bloß gerade so elend deswegen.
    Ich weiß: ich muss so bald ich kann zur SoVD Beratung.
    Muss jetzt halt diese Woche überbrücken.
    Habe noch einen 50 Euro Schein, den ich zu Weihnachten geschenkt bekommen habe.
    Oder die zahlen vielleicht noch morgen. Vielleicht brauche ich mir gar keine Gedanken machen. Aber ich müsste doch wenigstens einen Bescheid wieder für einen Monat bekommen, ohne dass ich da wieder hinfahren muss?
    Es ist mir peinlich, dass ich immer viel falsch mache und dann viel schief läuft und die Menschen vor den Kopf gestoßen sind wegen meinem Fehlverhalten. Ich habe doch eigentlich ordentlich Grips und müsste alles zur vollsten Zufriedenheit leisten? Schwierig alles :gruebel .
    Lynkas grüßt.

  • Hallo, muss mich mal kurz ausheulen


    Da hast Du auch allen Grund zu, wenn ich Deinen Beitrag hier so lese... :huh:


    Vielleicht kommt ja noch was, aber ich habe bisher noch immer keinen neuen Grundsicherungs-Bescheid bekommen und natürlich auch keine Zahlung. Miete, S-Bahn Monatskarte, Kontoführungsgebühren... alles abgebucht. Konto überzogen. Sozialamt stellt sich tot.


    Das ist echt das Letzte wie das Sozialamt agiert.... :eek ...schließlich geht es hier um das Existenzminimum was man Dir verweigert.


    Das Amt hat mein Schreiben, in dem ich um Erklärung gebeten habe, seit letzter Woche. Mit den entsprechenden Paragraphen.
    Wahrscheinlich sind die deswegen jetzt beleidigt und zahlen nun erst recht nicht. Weil ich mich so frech benommen habe. Vielleicht war es doch keine gute Idee mit dem Brief.


    Du hast Dich nicht frech benommen.
    Es ist Dein gutes Recht, bei solch einer unverständliche Verfahrensweise, einmal nach zu fragen.



    Wie soll ich denen bloß klar machen, dass ich regelmäßig Geld brauche? Ich mein: ich arbeite nicht hart genug, ich kann mich nicht genug anstrengen, ich halte mich (auch ausversehen!) nicht an die Regeln....ich habe doch gar keine Argumentationsgrundlage.


    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist
    doch genau für Menschen die eben nicht mehr arbeiten
    können da....
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2015online.pdf


    Ich bin das alles so leid.


    Das kann ich gut verstehen, das ist ja auch sehr belastend. ?(


    Mir war bloß gerade so elend deswegen


    Fühl Dich mal ganz feste in den Arm genommen. ;)





    Ich weiß: ich muss so bald ich kann zur SoVD Beratung.


    JA, das musst Du so schnell wie möglich machen.
    Das muss unbedingt grundsätzlich einmal richtig geklärt werden
    und dafür brauchst Du unbedingt tatkräftige Unterstützung.


    Bei uns hat der VDK zB auch Telefonzeiten/Telefonberatung.
    Evtl gibt es das bei Dir auch.
    Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit schnellstens Infos und Hilfe zu bekommen.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Vielleicht war es doch keine gute Idee mit dem Brief.


    Doch Lynkas, das war eine sehr gute Idee. Das ist dein gutes Recht. Du handelst richtig und das Sozialamt handelt falsch.
    Es ist keine gute Idee vom Sozialamt dich so hängenzulassen, daher musst du unbedingt um deine Rechte kämpfen.


    Ich bin das alles so leid.


    Das kann ich gut verstehen. Das geht leider ganz vielen Leuten so. Ich bin es auch leid, ständig um die Rechte meines Sohnes zu kämpfen. Ich bin wirklich sehr oft verzweifelt.


    Ich kann auch diese Woche nichts unternehmen deswegen, weil ich eine OP habe


    Alles Gute für die OP :gutebesserung

  • Hast du denn inzwischen die Grundsicherung erhalten?


    Ja, nachdem jemand aus meiner Familie da angerufen hatte.
    Ich habe dann erfahren, dass ich einfach mehr Verständnis für die harte Arbeit haben muss, die in den Sozialämtern geleistet wird. Dann würde das in Zukunft besser klappen. Manchmal würde es halt auch bis etwa 3. oder 4. des Monats dauern. Die Leute dort würden den Job ja auch nicht gerne machen und seien genervt und würden halt auch nichts besseres finden.
    Allerdings wurde die Krankenkasse nicht vom Sozialamt bezahlt und die Krankenkasse hat sich dann (ohne Abbuchungsgenehmigung) von meinem Konto bedient.
    Da muss ich mich dann noch drum kümmern.
    Lynkas grüßt.

  • Es gibt jetzt bei dem bvkm ein neues Merkblatt zur Grundsicherung
    mit den aktuellen Änderungen ab 2017:




    ..."Aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetzes


    (RBEG) und des Bundesteilhabegesetzes


    (BTHG) haben


    sich zum 1. Januar 2017 einige Änderungen


    bei der Grundsicherung


    ergeben. Diese betreffen insbesondere


    die Höhe des Regelsatzes (siehe


    Frage 18) und den Einsatz des Werkstatteinkommens


    (siehe Frage 7).


    Zum 1. April 2017 soll außerdem der


    Vermögensfreibetrag auf 5.000 Euro


    angehoben werden (siehe Frage 11).


    Änderungen bei der Berücksichtigung


    von Unterkunftskosten werden


    zum 1. Juli 2017 in Kraft treten (siehe


    Frage 22).



    Komplettes Merkblatt:
    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2017online.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Ich habe mir den Link angeschaut, aber leider wird nicht erklärt, was diese Änderung für Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
    Warum soll dadurch viel später Grundsicherung beantragt werden können? Wie kommst du darauf?
    Ich frage mich allerdings, wie man dann eine Erwerbsminderung in Zukunft feststellen will?



    Ich habe den Haken gefunden:
    -----------------------------------------------------------


    2. Wer ist anspruchsberechtigt?


    ..."Wegen der noch nicht feststellbaren


    Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung


    können Menschen mit


    Behinderung, die den Eingangs- oder


    Berufsbildungsbereich einer WfbM


    durchlaufen, keine Grundsicherung


    beanspruchen (siehe dazu Frage 4)."....



    4. Wird die Anspruchsberechtigung


    immer überprüft?


    ..."Keine Prüfung der Anspruchsberechtigung


    findet ferner bei Menschen


    mit Behinderung statt, die den Eingangs-


    oder Berufsbildungsbereich


    einer WfbM durchlaufen. Grund


    hierfür ist in diesem Fall die umgekehrte


    Annahme, nämlich dass bei


    dieser Personengruppe von vorneherein


    feststeht, dass eine dauerhafte


    volle Erwerbsminderung nicht

    vorliegt.
    Dies wird durch das RBEG


    ab 1. Juli 2017 klargestellt. Der Gesetzgeber


    begründet die Regelung


    damit, dass die Dauerhaftigkeit der


    vollen Erwerbsminderung erst nach


    Beendigung des Berufsbildungsbereichs


    festgestellt werden könne. Im


    Ergebnis hat die Vorschrift zur Folge,


    dass Menschen mit Behinderung, die


    den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich


    einer WfbM durchlaufen,


    keine Grundsicherung erhalten.

    Komplette Info:
    Stand: Februar 2017

    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GS-2017online.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Nur zur Info:


    Das Merkblatt zur Grundsicherung wurde jetzt aktuell schon abgeändert.


    Stand: 15. Februar 2017



    Also Punkt:

    2. Wer ist anspruchsberechtigt?

    und

    4. Wird die Anspruchsberechtigung

    immer überprüft?

    hier im abgeänderten Merkblatt bitte nachlesen :!::!:


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/GM-2017online.pdf




    Hier ein Hinweis im Merkblatt:


    Hinweis

    Abzuwarten bleibt, welche der vorgenannten


    Varianten von den Sozialämtern


    bei der Entscheidung über


    die Grundsicherung berücksichtigt


    wird. Sollte sich die Praxis etablieren,


    dass Grundsicherungsanträge


    von Menschen mit Behinderung, die


    sich im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich


    einer WfbM befinden,


    abgelehnt werden, wird dringend


    empfohlen, hiergegen Widerspruch


    einzulegen. Der bvkm wird die weitere


    Entwicklung in dieser Sache beobachten


    und gegebenenfalls unter


    http://www.bvkm.de einen Musterwiderspruch


    zur Verfügung stellen.



    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Hallo, ich will mal - wo es mit der Grundsicherung bei mir bisher ja etwas schräg gelaufen ist - noch die beiden positiven Ereignisse des 28. Februar berichten :)
    1) Es wurde am 28. Februar schon mein Geld für März überwiesen, so dass mein Konto diesmal nicht ins Minus gekommen ist und
    2) ich muss ab jetzt weniger für meine Fahrkarte bezahlen, weil mir endlich eine Sozialkarte genehmigt wurde.
    Vielleicht klappt es ja ab jetzt reibungsloser, klopf-auf-Holz.
    Lynkas grüßt.

  • Hier gibt es Infos zur Grundsicherung:


    leider lerne ich immer wieder Familien kennen, die keine Grundsicherung für ihre volljährigen Kinder beantragt haben. Daher möchte ich auf die Grundsicherung aufmerksam machen.
    Ämter klären die Familien nicht immer über die Leistungen auf.

    bvkm

    Merkblatt zur Grundsicherung


    ...."Das im August 2020 umfassend aktualisierte Merkblatt berücksichtigt die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sowie des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Auf die Vereinfachungen beim Leistungszugang, die während der Corona-Pandemie gelten, geht das Merkblatt ebenfalls ein."...


    Merkblatt zur Grundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Hier ein aktueller Link von der Lebenshilfe:

    https://www.lebenshilfe.de/inf…und-bei-erwerbsminderung/



    Hier das aktuelle Merkblatt zur Grundsicherung vom bvkm:

    Februar 2021

    Merkblatt zur Grundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Hier der aktuelle Ratgeber zur Grundsicherung vom bvkm:


    ZITAT:

    ..."Der aktuelle Ratgeber hat den Stand von 2023. Er berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Unter anderem beläuft sich der Vermögensfreibetrag seitdem auf 10.000 Euro und ein angemessenes Kraftfahrzeug ist nun ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet."...


    Ratgeber zur Grundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)


    Viele Grüße
    Monika