Recht auf barrierefreie Kommunikation

  • Habe ich ein Recht auf Kommunikation?
    Behördengang, Heirat, Polizeikontrolle: In vielen Situationen stoßen
    Menschen mit Behinderung auf Kommunikationsschwierigkeiten. Welche
    Ansprüche gesetzlich geregelt sind und wo es noch offene Fragen gibt,
    weiß unser Rechtsexperte Dr. Oliver Tolmein.

    https://www.aktion-mensch.de/m…-sprachgewirr-zusatz.html


    Sprachgewirr im Land der Gesetze
    Gesetze und Verordnungen müssen für alle in verständlicher Sprache
    zugänglich sein. Doch tatsächlich scheitert die Kommunikation der
    Inhalte allzu häufig.

    https://www.aktion-mensch.de/m…rstaendliche-sprache.html

  • ZITAT:
    ...."Auch Behörden müssen dafür sorgen, dass jeder verstehen kann, was sie schreiben."...
    https://www.aktion-mensch.de/m…rstaendliche-sprache.html



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    Unter jedem Grundsicherungsbescheid steht bei uns:

    ...."Dieser Bescheid ist nicht als Rücknahme eines begünstigten Verwaltungsaktes anzusehen, sondern als Ablehnung des fortwirkenden Begehrens auf eine Weiterbewilligung der gewährten Leistung für den jeweils folgenden Monats.


    Ein gegen diesen Bescheid eingelegter Rechtsbehelf führt nicht dazu, dass die ursprünglichen Leistungen bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens weiterzubewilligen sind."....

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    ?(?(?(


    Wer soll das verstehen können :icon_confused :?:


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Monika, lehn doch zukünftig den Bescheid ab und weise auf diesen Paragraphen hin, der sagt das alles verständlich geschrieben sein muss.


    Ehrlich gesagt verstehe ich diese komischen Sätze auch nicht. Bei mir kommt nur an "abgelehnt, Wiederspruch zwecklos, weil bleibt abgelehnt bis wir irgendwas entschieden haben". So ungefähr...

  • Unter jedem Grundsicherungsbescheid steht bei uns:


    ...."Dieser Bescheid ist nicht als Rücknahme eines begünstigten Verwaltungsaktes anzusehen, sondern als Ablehnung des fortwirkenden Begehrens auf eine Weiterbewilligung der gewährten Leistung für den jeweils folgenden Monats.


    Ein gegen diesen Bescheid eingelegter Rechtsbehelf führt nicht dazu, dass die ursprünglichen Leistungen bis zum endgültigen Abschluss des Rechtsmittelverfahrens weiterzubewilligen sind."....


    Uff.....ich würde mich als durchschnittlich intelligent bezeichnen, aber wenn ich das lese und deuten soll, dann kommen mir erhebliche Zweifel.
    Wer braucht solche Parallelsprachen? Warum gibt es Behördendeutsch? Will man Bürger abschrecken und eine deutliche Abgrenzung von "oben nach unten" ziehen?
    Kein Mensch braucht diese abgehobene Kunstsprache :cursing: