Immer wieder lese ich, dass Sozialämter unterschiedlich handeln. Manche Sozialämter übernehmen die Mietkosten ohne Mietvertrag zwischen Eltern und Kind und manche Sozialämter bestehen auf einen Mietvertrag, was zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringt. Ein Ergänzungsbetreuer muss bestellt werden und die Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt angegeben werden.
Es gibt scheinbar keine einheitliche Praxis in Deutschland.
Diese Information habe ich bei der Lebenshilfe gefunden:
Übernahme der Unterkunftskosten bei Grundsicherung
http://www.lebenshilfe-lev.de/index.php%3Fid%3D133