Kompakt: Wird die Versorgung psychisch Kranker jetzt endlich besser?
Die oft monatelangen Wartezeiten auf eine Behandlung sollen ab
1. April endlich der Vergangenheit angehören. Was ändert sich sonst
noch? Von Ruppert Mayr
http://rollingplanet.net/kompa…ker-jetzt-endlich-besser/
Rollingplanet - Wird die Versorgung psychisch Kranker jetzt endlich besser?
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Terminvermittlung bei Psychotherapeuten startet am 1. April
09.03.2017 - Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
müssen ab April auch Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. Die KBV
und der GKV-Spitzenverband haben sich jetzt auf Details verständigt....
http://www.kbv.de/html/1150_27565.php -
1. Auflage März 2017
Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017
Praxis-Info der Bundespsychotherapeutenkammer
http://www.bptk.de/uploads/med…hotherapie-richtlinie.pdf -
Nachdem was ich gehört habe wird es schlechter!
Ist ja schön, wenn man zukünftig schneller einen Termin bekommt. Aber dafür wird die Therapiezeit kürzer. Langzeittherapie wird es nicht mehr so einfach geben.
Eine psychische Krankheit ist nichts das man in ein paar Monaten heilen kann. Oft braucht es mehrere Jahre, verschiedene Therapien usw. -
Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer
...."Deshalb möchten wir Patientinnen und Patienten, die eine Psychotherapie
benötigen, einen Ausweg vorschlagen. Es fehlt
nämlich nicht an gut ausgebildeten Psychotherapeuten. Nicht
alle können jedoch ohne Weiteres mit den gesetzlichen Krankenkassen
abrechnen. Psychisch kranke Menschen können im Notfall
auch auf diese Psychotherapeuten zurückgreifen. Das Gesetz
spricht von einer „unaufschiebbaren Leistung“. „Unaufschiebbar“
und damit notwendig ist eine Psychotherapie, wenn es Ihnen
bleibend schlecht geht und Sie Hilfe brauchen. Patienten können
in diesem Fall bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen,
die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3
SGB V erstattet zu bekommen. Was sich hinter diesem Paragraphen
verbirgt, erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten.Psychisch kranke Menschen dürfen von Krankenkassen nicht
vertröstet werden, wenn sie eine Psychotherapie brauchen.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Patienten sollten
deshalb ihre rechtlichen Ansprüche nutzen."Prof. Dr. Rainer Richter
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammerhttps://www.ptk-saar.de/filead…eber_Kostenerstattung.pdf
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Das Problem ist, dass trotz allem häufig Therapien abgelehnt werden.
Ich hätte damals eine Therapie bei einer Heilpraktikerin machen können. Aber 1. ist es die falsche Ausbildung und 2. eine falsche Therapieform gewesen. Eine Chance dass die Krankenkasse da einen Antrag auf Kostenübernahme bewilligt war so gering, dass ich es lieber gleich gelassen habe.Traurig, wenn es eigentlich Gesetze etc. gibt, die aber am Ende doch fast nie umgesetzt werden.
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Seit wann werden den Heilpraktiker von der KK bezahlt?
Also da ist wohl keine Chance.
Wenn, dann würde ich es über die Eingliederungshilfe probieren. -
Eben, sie werden nicht bezahlt. Es gibt aber eben auch Therapeuten die darüber ihr Ausbildung gemacht haben.
Nicht jeder Therapeut ist ja Diplom Psychologie und ich denke beim Thema Psychotherapie sollte da anders gewertet werden, als bei Ärzten. Gerade weil es eben nicht genug Therapeuten mit Kassenzulassung gibt und viele eben auch keine Kassenzulassung bekommen wegen "falscher" Ausbildung.
Das sagt aber nichts darüber aus, ob ein Therapeut gut oder geeignet ist. Da ist neben den fachlichen Aspekten auch ein Großteil an Sympathie etc wichtig. Alles Dinge die man nirgends lernen oder sonst wie beeinflussen kann. -
Trixi, Therapeuten durchlaufen zusätzlich zu ihrem Psychologiestudium eine fünfjährige Therapeutenausbildung. Und das ist gut so! Ich finde es richtig, dass Heilpraktiker nicht über die Krankenkasse finanziert werden. Nach meinen Informationen muss ein Heilpraktiker nur eine kleine Prüfung beim Gesundheitsamt machen und kann sich dann Therapeut (HPG) nennen. Als Lebensberater/ Lebensberatung ist das für mich noch ok, aber nicht als Therapeut für Krisen oder bei einer psychischen Erkrankung. Da vertraue ich eher auf einen echten anerkannten Therapeuten mit einer echten anerkannten Ausbildung.
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Ich verstehe schon was du meinst Ella.
Allerdings gibt es neben dem Heilpraktiker auch viele andere Möglichkeiten den Status eines Therapeuten zu erreichen. Also auch ohne Psychologiestudium. Wie welche Ausbildung genau ist weiß ich allerdings nicht, weil ich mich damit noch nicht viel beschäftigt habe.Ich kann nur sagen, dass das Zwischenmenschliche oft eine viel größere Rolle spielt als die fachliche Seite. Nicht, dass man die fachliche Seite völlig ausblenden sollte.
Meiner persönlichen Erfahrung nach kamen gerade Psychologen häufig nicht mit mir zurecht bzw. ich nicht mit ihnen. Kann sein das sie fachlich vielleicht sehr gut waren, menschlich waren aber so einige Katastrophen dabei. -
Krankenkassen blockieren Psychotherapie
Freitag,23. Februar 2018
https://twitter.com/IngeRosenb…status/967101272242446341 -
Ich vestehe die Blockadehaltung der Krankenkassen nicht. Eine gute Psychotherapie kann doch viel dazu beitragen, Menschen zu stabilisieren und damit eine stationären Psychiatrieaufenthalt (der im Endeffekt viel teurer kommt) zu verhindern.
Ist das für die Krankenkassen wirklich so schwer zu verstehen, dass ambulante Therapien (auch wenn sie im ersten Augenblick teuer erscheinen) damit auch eine ganz wichtige Funktion zur Prävention haben?
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Dario, es wird nicht langfristig und nachhaltig gedacht, sondern es wird einfach nur geschaut, dass im Moment das Geld gespart wird, egal, ob das nun letztendlich teurer wird, interessiert nicht. In der Politik ist das doch genauso. In vielen Bereichen wird gespart, was langfristig dazu führt, dass das System kaputt gespart wird und das wird dann so richtig teuer.
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Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer
...."Deshalb möchten wir Patientinnen und Patienten, die eine Psychotherapie
benötigen, einen Ausweg vorschlagen. Es fehlt
nämlich nicht an gut ausgebildeten Psychotherapeuten. Nicht
alle können jedoch ohne Weiteres mit den gesetzlichen Krankenkassen
abrechnen. Psychisch kranke Menschen können im Notfall
auch auf diese Psychotherapeuten zurückgreifen. Das Gesetz
spricht von einer „unaufschiebbaren Leistung“. „Unaufschiebbar“
und damit notwendig ist eine Psychotherapie, wenn es Ihnen
bleibend schlecht geht und Sie Hilfe brauchen. Patienten können
in diesem Fall bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen,
die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3
SGB V erstattet zu bekommen. Was sich hinter diesem Paragraphen
verbirgt, erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten.Psychisch kranke Menschen dürfen von Krankenkassen nicht
vertröstet werden, wenn sie eine Psychotherapie brauchen.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Patienten sollten
deshalb ihre rechtlichen Ansprüche nutzen."Prof. Dr. Rainer Richter
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammerhttps://www.ptk-saar.de/filead…eber_Kostenerstattung.pdf
Volltext: Sozialgericht Berlin Urteil vom 28. Mai 2021 – S 81 KR 953/18
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Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer
...."Deshalb möchten wir Patientinnen und Patienten, die eine Psychotherapie
benötigen, einen Ausweg vorschlagen. Es fehlt
nämlich nicht an gut ausgebildeten Psychotherapeuten. Nicht
alle können jedoch ohne Weiteres mit den gesetzlichen Krankenkassen
abrechnen. Psychisch kranke Menschen können im Notfall
auch auf diese Psychotherapeuten zurückgreifen. Das Gesetz
spricht von einer „unaufschiebbaren Leistung“. „Unaufschiebbar“
und damit notwendig ist eine Psychotherapie, wenn es Ihnen
bleibend schlecht geht und Sie Hilfe brauchen. Patienten können
in diesem Fall bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen,
die Kosten einer ambulanten Psychotherapie nach § 13 Absatz 3
SGB V erstattet zu bekommen. Was sich hinter diesem Paragraphen
verbirgt, erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten.Psychisch kranke Menschen dürfen von Krankenkassen nicht
vertröstet werden, wenn sie eine Psychotherapie brauchen.
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, notwendige Behandlungen
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Patienten sollten
deshalb ihre rechtlichen Ansprüche nutzen."Prof. Dr. Rainer Richter
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammerhttps://www.ptk-saar.de/filead…eber_Kostenerstattung.pdf
Volltext: Sozialgericht Berlin Urteil vom 28. Mai 2021 – S 81 KR 953/18
Ich befürchte, das wird nicht viel helfen.
Das Kostenerstattungsverfahren gibt es schon länger. Das was ich bisher so davon mitbekommen habe ist, das die KKs nur sehr selten überhaupt was erstatten.
Therapeuten weigern sich zu unterschreiben, dass sie keinen Platz haben. Ergo kaum Möglichkeiten da einen Nachweis zu bekommen.
Hilft auch nichts, wenn man nur einen Platz bei einem Therapeuten ohne nötige Spezialisierung bekommt oder einen Therapeuten mit dem die Chemie gar nicht stimmt.
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