Grundsicherung und Auszug aus dem Elternhaus

  • Unser Sohn erhält Grundsicherung. Was passiert mit der Grundsicherung beim Auszug aus dem Elternhaus? Gibt es dann nur noch ein Taschengeld? Was muss vom Taschengeld finanziert werden? Kleidung, Freizeit, Urlaub und Möbel?
    Wie wird die Grundsicherung dann berechnet?

  • Ich muss noch hinzufügen, dass mein Sohn nach dem Auszug aus dem Elternhaus in einer betreuten WG leben wird. Er hat dann also keine eigene Wohnung. Ich habe gelesen, dass Menschen, die im Wohnheim leben nur noch ein mageres Taschengeld erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies auch in einer betreuten WG so sein wird, oder?


    Wovon werden dann z.B. Möbel, Urlaub und Kleidung, Freizeit und medizinische Behandlungen finanziert?
    Bisher haben wir Eltern das immer zum größten Teil von der Grundsicherung und dem Pflegegeld bezahlt. Auch die Freizeitbetreuung durch einen Begleiter haben wir zum großen Teil über die Verhinderungspflege und die ZBL bezahlt. Diese Leistungen fallen dann ja auch weg und vom Taschengeld kann kein Begleiter für die Freizeit bezahlt werden.


    Ohje...wenn man man kein Schwerverdiener ist, dann wird das ganz schön eng werden, wenn diese Leistungen alle gekürzt werden oder wegfallen.
    Das macht mir ganz schöne Angst vor dem Rentenalter. Da können wir unseren Sohn dann gar nicht mehr unterstützen.


    Was mir noch einfällt: Die Kosten für die Miete, die bleiben weiterhin bestehen. Wir müssen ja immer ein Zimmer zur Verfügung stellen für die Wochenenden, Urlaub und Krankheitszeiten.
    Wird das auf die Grundsicherung mit angerechnet? Im Normalfall würden wir uns nach dem Auszug der Kinder verkleinern, aber in dem Fall brauchen wir auf unabsehbare Zeit ein Zusatzzimmer für unseren Sohn.

  • Was mir noch einfällt: Die Kosten für die Miete, die bleiben weiterhin bestehen. Wir müssen ja immer ein Zimmer zur Verfügung stellen für die Wochenenden, Urlaub und Krankheitszeiten.
    Wird das auf die Grundsicherung mit angerechnet? Im Normalfall würden wir uns nach dem Auszug der Kinder verkleinern, aber in dem Fall brauchen wir auf unabsehbare Zeit ein Zusatzzimmer für unseren Sohn.


    Das zählt zu den Aufwendungen die man geltend machen kann (Nachweis was mit dem Kindergeld gemacht wird) wenn man Kindergeld für das volljährige behinderte Kind bekommt :icon_confused


    Unter Punkt 6. Welche Aufwendungen können geltend gemacht werden?
    Komplette Info:
    Kindergeld für erwachsenes Kind in Einrichtung


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Danke Monika <3
    Das Kindergeld deckt die Aufwendungen bei Weitem nicht ab.
    Die Miete für das bereitgestellte Zimmer im Elternhaus, Fahrtkosten, Verpflegung, Kleidung, Möbel, Kosten im Urlaub bei Mitnahme unseres Sohnes und Freizeitassistenz sind weitaus teurer als die monatlichen 192 Euro Einnahmen an Kindergeld.
    Diese Kosten begleiten uns Eltern ja auch noch im Rentenalter, wo uns weitaus weniger Geld zur Verfügung steht als heute. Ich habe Zukunftsängste. ;(

  • Ich muss noch hinzufügen, dass mein Sohn nach dem Auszug aus dem Elternhaus in einer betreuten WG leben wird. Er hat dann also keine eigene Wohnung. Ich habe gelesen, dass Menschen, die im Wohnheim leben nur noch ein mageres Taschengeld erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies auch in einer betreuten WG so sein wird, oder?


    Das kommt ganz darauf an wie die WG aufgestellt ist.
    Die Frage ist, fällt die WG unter stationär oder ambulant... :?:


    zB:
    In Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Völklingen und dem Juristen Dr. Wölk entstand das Konzept einer GbR.
    Die GbR – Gemeinschaft (oder Gesellschaft) bürgerlichen Rechts – besteht seit August aus sechs Personen mit geistiger und schwerstmehrfacher Behinderung, die sich zum Ziel gesetzt haben, in einer familiären Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Sie werden dabei durch ihre gesetzlichen Vertreter unterstützt und mieten als Wohngemeinschaft Räumlichkeiten in einem Neubau der Lebenshilfe Völklingen. In getrennten Verträgen kaufen sie sich die erforderlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen hinzu. Diese Leistungen können sie bei jedem beliebigen Anbieter auswählen und bestimmen somit, wer die Leistung wie, wann und auf welche Art und Weise erbringt. Alle erhalten ihre Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.
    https://www.lebenshilfe.de/de/…el/Zuhause.php?listLink=1



    Hier findest Du in der verlinkten Praxishilfe (auf Seite 23) ein:

    4.8 Beispiel für ein individuelles Finanzierungspaket
    (nur monatliche Leistungsansprüche)
    Zukunft Wohnen. Beispiele für innovative Wohnformen


    Die Praxishilfe ist sehr interessant und es lohnt sich sie einmal komplett zu lesen.



    Wovon werden dann z.B. Möbel, Urlaub und Kleidung, Freizeit und medizinische Behandlungen finanziert?


    Bei einer ambulant betreuten WG gibt es wohl auch Geld vom Amt für eine Erstausstattung.



    Auch die Freizeitbetreuung durch einen Begleiter haben wir zum großen Teil über die Verhinderungspflege und die ZBL bezahlt. Diese Leistungen fallen dann ja auch weg und vom Taschengeld kann kein Begleiter für die Freizeit bezahlt werden.


    So wird es wohl sein wenn es sich um eine stationären WG handelt. :icon_confused


    Wie Du oben an dem verlinkten Finanzierungspaket siehst
    kann eine WG auch so finanziert werden:
    Grundsicherung plus Unterkunftskosten,
    Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe)-Persönliches Budget,
    Pflegesachleistungen, Behandlungspflege, Wohngruppenzuschlag und zusätzliche Betreuungsleistungen.


    Den Punkt (in der Praxishilfe) finde ich sehr wichtig:


    4.5 Beratung


    Angesichts der Vielzahl möglicher Leistungen und


    Kombinationen, die zur Finanzierung individueller


    Wohnformen für Menschen mit Behinderung in


    Betracht kommen, ist eine qualifizierte Beratung


    von großer Bedeutung.....


    Leider hapert es oft genau an diesem wichtigen Punkt.
    Ich kenne hier keine neutrale Beratungsstelle.....
    :icon_sad




    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Vielen lieben Dank Monika :):thumbup:


    Ich muss durch den Wust erst einmal durchblicken. Ich habe da gerade selbst ein Sandkorn im Getriebe und schiebe das gerade etwas vor mir.
    Warum sollte alles einfach sein, wenn es auch kompliziert geht. :/
    Wir bräuchten einen persönlichen Rechtsanwalt, der für uns rund um die Uhr arbeitet. Langweilig würde es dem bei uns nicht werden.

  • Wir bräuchten einen persönlichen Rechtsanwalt, der für uns rund um die Uhr arbeitet. Langweilig würde es dem bei uns nicht werden.

    :thumbup:


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • zB:
    In Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Völklingen und dem Juristen Dr. Wölk entstand das Konzept einer GbR.
    Die GbR – Gemeinschaft (oder Gesellschaft) bürgerlichen Rechts – besteht seit August aus sechs Personen mit geistiger und schwerstmehrfacher Behinderung, die sich zum Ziel gesetzt haben, in einer familiären Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Sie werden dabei durch ihre gesetzlichen Vertreter unterstützt und mieten als Wohngemeinschaft Räumlichkeiten in einem Neubau der Lebenshilfe Völklingen. In getrennten Verträgen kaufen sie sich die erforderlichen Betreuungs- und Pflegeleistungen hinzu. Diese Leistungen können sie bei jedem beliebigen Anbieter auswählen und bestimmen somit, wer die Leistung wie, wann und auf welche Art und Weise erbringt. Alle erhalten ihre Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.
    lebenshilfe.de/de/buecher-zeit…el/Zuhause.php?listLink=1


    Hier findet man den funktionierender Link dazu:
    Wohnen - intern


    Viele Grüße
    Monika