Widerspruch - Welches Datum ist rechtsgültig?

  • Wir haben uns im letzten Moment für einen Widerspruch entschieden. Am 1.10. läuft die Frist ab. Nun habe ich heute den Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein aufgegeben.
    Wenn der Widerspruch morgen nicht im Amt ankommt, ist die Frist abgelaufen. Ich bin am Überlegen, ob ich morgen zum Amt fahre und den Widerspruch zusätzlich noch persönlich abgebe, um auf alle Fälle die Frist zu wahren.


    Welches Datum gilt? Das Datum des Einschreibens oder das Datum des Eingangsstempels?

  • finchenmum, leider ist deine Antwort nicht richtig. :neinnein


    Ich rief beim Amt an und erkundigte mich. Der Herr in der Zentrale war auch der Meinung, dass der Poststempel gelte, fragte aber zur Sicherheit noch einmal nach und bekam folgende Auskunft: NUR der Eingangsstempel des Amtes ist rechtsgültig!!!!!!!


    Ich habe mir sofort Überstunden genommen, bin mit hechelnder Zunge zum Amt gehetzt, um den Widerspruch fristgerecht persönlich abzugeben. Der Herr dort gab mir die wichtige Empfangsbestätigung.
    Puh, das war knapp. Das Einschreiben wurde laut Sendungsnummer heute nicht zugestellt. Das hätten wir uns sparen können.


    Also, den Poststempel könnt ihr in Ämtersachen vergessen. Relevant ist der Eingangsstempel.
    Hätten wir das also auch geklärt. :)

  • Hmm... Find ich aber irgendwie komisch.
    Wenn ich z.B. eine Bewerbung für eine Schule abschicken will gilt da der Poststempel beim Absenden.


    Blöde Frage: Warum hast du nicht einfach erstmal einen formlosen Widerspruch per Mail mit dem Hinweis darauf das der ausführliche Widerspruch noch folgt abgeschickt? Geht das nicht?

  • Trixi, der Fehler war, dass wir hin- und her überlegt haben, ob wir überhaupt Widerspruch einlegen. Ich war es so leid, schon wieder in den Kampf zu müssen.....war einfach kraftlos.
    Gestern hat dann mein Mann noch einmal alle Reserven mobilisiert und meinen Kampfgeist wieder erweckt. Das war wirklich 5 vor 12. Heute war der letzte Tag vor Fristverstreichung und heute musste unbedingt der Widerspruch im Amt sein.
    Da die Poststelle im Amt um 10.00 Uhr schließt, konnte das Einschreiben mit Rückschein nicht mehr pünktlich zugestellt werden. Ab 10.00 Uhr wird keine Post mehr entgegengenommen. Somit wäre der Eingang des Widerspruchs erst am Dienstag erfolgt.
    Also musste ich heute auf dem letzten Drücker den Wisch persönlich vorbeibringen. Naja....so konnte ich unser "Quälamt" mal von innen sehen.


    Tse.....eine Poststelle, die um 10.00 Uhr schließt. Was ist das denn?
    Kann ich meinen Briefkasten auch einfach zukleben, wenn ich unangenehme Post erwarte? Ab 10.00 Uhr geschlossen! :cursing:

  • Ja, Ella, du solltest dein Briefkasten ab 10 Uhr schließen. :D
    *grübel* Bei uns würde dann gar keine Post ankommen, denn unsere Post kommt erst Mittag - Nachmittag an...


    Finde es übrigens ne Frechheit, dass nur der Posteingangsstempel gilt. Vor allem, wenn die Poststellendings um 10 Uhr zu macht, was ja bedeutet, dass an dem Tag gar keine Post von der Post oder sonstigen Briefdingens angenommen wird. Da kann doch kein normaler Mensch was dafür, wenn der Stempel dann erst Tage später, wenn die Poststellendings wieder offen hat, drauf kommt. Frechheit!

  • Finde es übrigens ne Frechheit, dass nur der Posteingangsstempel gilt. Vor allem, wenn die Poststellendings um 10 Uhr zu macht, was ja bedeutet, dass an dem Tag gar keine Post von der Post oder sonstigen Briefdingens angenommen wird. Da kann doch kein normaler Mensch was dafür, wenn der Stempel dann erst Tage später, wenn die Poststellendings wieder offen hat, drauf kommt. Frechheit!


    Ja Trixi, so ist das! Ich habe mich bereits darüber auch grün und blau geärgert. Genau solche Dinge machen mich so ohnmächtig und wütend. Das muss man auch erst einmal alles wissen. Das wird ja nicht transparent auf deren Homepage kommuniziert. Wer geht schon davon aus, dass die Poststelle um 10.00 Uhr schließt?

  • Ella, davon kann eigentlich niemand ausgehen, weswegen ich bezweifle das es rechtlich in Ordnung ist, zu sagen der Posteingangsstempel ist nur gültig.
    Wenn die Post eigentlich an dem Tag angekommen ist in der Poststelle und es an der Poststelle bzw. deren Schließung liegt, dass die Post dann nicht weiter verarbeitet wird. Das kann niemand wissen und wenn es explizit nicht so da steht, würde ich persönlich in so einem Fall vor Gericht gehen, wenn mein Widerspruch nicht anerkannt werden würde.
    Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass das rechtlich gesehen so in Ordnung ist.


    Wie gesagt... Bei der Schulanmeldung gilt der Poststempel. Sprich, wenn ich der Poststempel sagt der Brief wurde dann und dann abgeschickt, dann ist es egal, das er vielleicht wegen Feiertagen oder sonstigen Mist erst 3 Tage später ankommt.
    Ich mein... Die Post kann ja auch so mal unterwegs irgendwas anstellen. Dagegen kann man nichts machen und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das rechtlich dann so in Ordnung sein soll. Kann doch keiner verlangen das man immer zum Amt fährt um irgendwelche Sachen abzugeben.
    Andersrum berufen sich Ämter ja auch gerne darauf, das BriefXY an TagXY abgeschickt und man somit informiert sein müsste, selbst wenn der Brief erst Tage später ankommt. Das ist doch zweierlei Maß und völlig bekloppt!

  • Trixi, ich habe jetzt mal kurz im Netz geschaut und habe gelesen, dass bei vielen Rechtssachen nur der Eingangsstempel zählt.


    Was noch wichtig ist: Selbst ein Einschreiben mit Rückschein ist kein Beweis, dass das Schriftstück angekommen ist, weil man nicht nachweisen kann, um welches Schriftstück es sich tatsächlich handelt.
    Wer auf Nummer sicher gehen will, muss also persönlich zum Amt und sich eine Eingangsbestätigung geben lassen. Dort wird vermerkt, welches Schriftstück in Empfang genommen wurde.


    Denke daran: Der Anschiss lauert überall!

  • Also ich glaube, man sollte den Spieß echt mal umdrehen.
    Soll doch zukünftig mal das Amt beweisen das dieses oder jenes Schriftstück angekommen ist.


    Gibt es nicht so ne Fernsehsendung in Deutschland die solche Beklopptheiten aufdeckt und anprangert? Ehrlich, mir fehlen grad alle Worte, wenn ich das so lese!

  • Trixi, an solchen Beispielen sieht man schon, dass man ziemlich machtlos ist. Die Ämter besitzen alle Macht und nutzen diese auch großzügig aus. Es kann ihnen ja keiner etwas.
    Man muss sich halt nach allen Seiten rechtlich gut absichern, damit man keinen Fehler macht. Dazu benötigt man ein enormes Rechtswissen auf diesem Gebiet.


    Das ist alles andere als barrierefrei. Ich frage mich oft, wie Menschen mit bestimmten Behinderungen oder auch alte Menschen, die keine Eltern oder Helfer an ihrer Seite haben, sich da durchwursteln?
    Vermutlich laufen viele Menschen da draußen ohne Hilfen herum, obwohl sie ihnen zustünde, weil das System so schwer zu durchblicken ist.
    Es muss sich unbedingt etwas ändern.

  • Definitiv Ella. Ich hätte ohne professionelle Hilfe niemals Sozialhilfe beantragen können.
    Ich war auch ehrlich gesagt schon völlig überfordert damit einen SBA zu beantragen. Das ist irgendwie ein schlechter Witz, denn der SBA ist ja schließlich für Menschen mit Behinderung. Aber ich fand den Antrag alles andere als Barrierefrei...