Hallo liebes Forum
Meine Tochter wohnt in einer eigenen Wohnung seit letztem Jahr, sie ist 21 Jahre und schwerbehindert 50 Prozent aufgrund von Depressionen, Zwangsstörung , Persönlichkeitsstörung, Essstörung, Alkoholmissbrauch.
Jobcenter hat sie abgemeldet , da ärztliches Gutachten ergab, dass sie nicht arbeiten kann die nächsten drei Jahre.
Nun beantragte sie Rente , das wird eh abgelehnt und dann folgt Grundsicherung so wie es ausschaut.
Nun meine Frage:
Ich habe jetzt Kindergeld beantragt.
Obwohl sie alleine wohnt und Grundsicherung bald bekommt.
Der Grund warum ich denke, dass mir Kindergeld zusteht ist der, dass ich mich täglich viele Stunden um sie kümmere.
Ich fahre zu ihr, das kostet mich Monstskarte.
Fahre mit ihr( kostet ihr Monatskarte) zur Therapie, einkaufen, Gruppen-Treffen , Arzt, Unternehmungen.
Ich sorge dafür , dass ihre Wohnung sauber hält, koche mit ihr oft, schaue dass sie überhaupt isst( Essstörung bei Stress), vor die Tür geht( nur mit mir derzeit), keinen Alkoholrückfall hat, zum Arzt geht - wenn ihre Depression wieder ganz krass ist und sie sich zurück zieht und abschütteln.
Ehrlich gesagt lasse ich sie auch ab und zu in ihrem alten Zimmer bei uns schlafen, da sie oft einsam ist und keinen Anschluss hat, zumindest keinen der ihre Genesung voran treibt.
Also im Grunde bin ich täglich eingespannt.
Der Hausarzt kreuzte bei dem Kindergeldantrag an, dass ich sie täglich 4 Stunden betreue.
Frage, habe ich nun Chancen, bei keiner körperbehinderten Tochter, das Kindergeld zumindest zu behalten?
Oder kommt Abteilung Grundsicherung auf mich zu, weil die sagen, ich leiste ja keinen Unterhalt und kassieren das Kindergeld deswegen ein.
Die Argumentationshilfen gegen Abzweigung habe ich gelesen, jedoch weiss ich nicht, ob ich nun 8 oder 9 Euro pro Stunde am Tag Betreuungsleistung meinerseits mit dem Kindergeld verrechnen könnte und Monatskarten.
LG, Tuc