BGH-Urteil zu behinderungsbedingten Mehrkosten bei Urlaubsreise nach Geburtsfehler

  • Zitat

    Ist ein Kind aufgrund einer fehlerhaften Geburt schwer behindert und entstehen dadurch für eine Urlaubsreise Mehrkosten, so muss dafür eine Kranken­haus­betreiberin aufkommen, wenn sie sich zur Übernahme von Pflege- und Betreuungskosten verpflichtet hat.

    Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

    Volltext des Urteils: openjur

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge