BSG: Keine strengen Anforderungen an den Wohngruppenzuschlag zugunsten pflegebedürftiger Menschen
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Ärztezeitung
14.9.2020
ZITAT:
..."Weiter urteilte das BSG, dass die Bewohner der Wohngruppe auch über ein eigenes Bad und eigene Kochmöglichkeiten verfügen dürfen. Wichtig sei, dass sie in erheblichem Umfang auch Gemeinschaftsräume nutzen können. Dies sei gegebenenfalls auch am Anteil dieser Räume an den Mietkosten ablesbar."....
Bundessozialgericht stärkt Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige