Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung

  • Wenn man schlechte Laune bekommen will, dann sollte man die vielen Leserkommentare im Netz zum Thema lesen.

    Viele Leute befürchten, dass die Betreuer oder Eltern das Kreuz in ihrem Sinne machen. Das mag es sicher geben, hoffe aber, dass sie im Sinne ihres Betreuten handeln. Wenn man das aber als Grund nimmt, Menschen das Wahlrecht zu verweigern, dann müsste man wohl auch Briefwahlen abschaffen. Man weiß bei Briefwahlen ja nie, wer das Kreuz macht.

    Was meint ihr?



    Fritzi 8)

  • Viele Leute befürchten, dass die Betreuer oder Eltern das Kreuz in ihrem Sinne machen. Das mag es sicher geben, hoffe aber, dass sie im Sinne ihres Betreuten handeln. Wenn man das aber als Grund nimmt, Menschen das Wahlrecht zu verweigern, dann müsste man wohl auch Briefwahlen abschaffen. Man weiß bei Briefwahlen ja nie, wer das Kreuz macht.

    Was meint ihr?

    Ich sehe das genauso wie du: Es gibt keinen logisch nachvollziehbaren Grund, Menschen mit gesetzlicher Betreuung vom Wahlrecht auszuschließen. Oder andersherum: Wenn man die ganzen Vorbehalte und Bedenken in gleicher Weise auf nicht-behinderte Menschen überträgt, dann müsste man genau genommen noch viel mehr Menschen vom Wahlrecht ausschließen - vielleicht sogar die meisten. Komischerweise setzt bei "Normalbevölkerung" niemand derart strenge Maßstäbe ans Wahlrecht an.


    Vielleicht hätte ich mich von Anfang an stärker an der Diskussion beteiligt, wenn mich das Thema nicht derart triggern würde. ich hab mich eine Zeit lang mit dem Thema Kinder- und Jugendwahlrecht beschäftigt (weil ich selbst eine sehr belastende Kindheit hatte), das ja leider bis heute nicht mehrheitsfähig ist. Bezeichnenderweise trifft man dort auf ganz ähnliche Vorbehalte und Argumentationsmuster wie jetzt bei Wahlrecht für Menschen mit gesetzlicher Betreuung.


    Viele Menschen wollen ihre angestammten "Privilegien" einfach gerne für sich behalten und sie ungern mit Anderen teilen, das ist meines Erachtens der einzig tiefere Grund, der dahinter steckt.

  • Hallo,

    Komischerweise setzt bei "Normalbevölkerung" niemand derart strenge Maßstäbe ans Wahlrecht an.

    Warum ist das so?


    Viele Menschen wollen ihre angestammten "Privilegien" einfach gerne für sich behalten und sie ungern mit Anderen teilen, das ist meines Erachtens der einzig tiefere Grund, der dahinter steckt.

    Hat denn irgendjemand Nachteile durch das Wahlrecht für vollbetreute behinderte Menschen? Welche Privilegien meinst du? Es handelt sich um einen verschwindend geringen Prozentsatz. Könnten diese neuen Wähler ein Wahlergebnis wirklich betrügerisch beeinflussen?


    Fritzi

  • Hat denn irgendjemand Nachteile durch das Wahlrecht für vollbetreute behinderte Menschen?

    Nein, natürlich nicht. Aber ich fühle mich als der falsche Adressat für solche Fragen, ich stehe ja auf deiner Seite. Das sind Fragen an die Politik und die meinungsbildenden Medien, die müssten sich mal offen und ohne Vorurteile damit befassen.

  • Ganz ehrlich: In sehr vielen Fällen ist die gesetzliche Betreuung ein Familienmitglied.

    Ja, kann sein das nicht alle das ankreuzen würde, was ein Mensch mit Behinderung der nicht entscheiden kann bzw die Entscheidung nicht versteht (ich gehe hier von schwerst mehrfachbehindeten Menschen aus), aber in den meisten Fällen würde es doch im Sinne eines Menschen mit Behinderung sein. *denk*

  • Zitat

    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußer- ten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Ein- flussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten er- setzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.“

    Dax wird einfach in unzähligen Diskussionen in den Wahllokalen enden.

  • Das war doch bisher auch so bei wahlberechtigten behinderten Personen, oder?

    Die bisherige Regelung lautet:

    Zitat

    BWO § 57 Stimmabgabe von Wählern mit Behinderungen

    (1) Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will, und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein.
    (2) Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist.
    (3) Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
    (4) Ein blinder oder sehbehinderter Wähler kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bwo_1985/__57.html

    Die Neuregelung:


  • Die Neuregelung lässt weniger großzügige Auslegung zu - das hat der Gesetgeber bewusst so gewollt:


    Zitat

    Eine Streichung der Wahlrechtsausschlüsse ohne Regelung zulässiger Assistenz bei der Wahlrechtsausübung sowie deren Grenzen und deren strafrechtliche Si- cherung würden die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 2019 dem Gesetzgeber obliegende Aufgabe der Herstellung eines Aus- gleichs zwischen den Verfassungsbestimmungen der Allgemeinheit der Wahl auf der einen Seite und der Sicherung der Höchstpersönlichkeit als Aspekt der Freiheit der Wahl und der Sicherung des Charakters der Wahl als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes auf der anderen Seite nicht gerecht und würden die letztgenannten Aspekte bei der Herstellung des Aus- gleichs nicht berücksichtigen.

    (ebd. S. 2)


  • Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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