Ab 2021 soll es eine digitale Krankmeldung geben

  • Vielleicht bin ich zu altmodisch und misstrauisch, aber ich möchte eigentlich nicht, dass meine Krankenkasse Daten an meinem Arbeitgeber weitergibt. Wir wissen, Pannen passieren. Ist es z.B. völlig ausgeschlossen, dass Patientendaten aus Versehen an den Arbeitgeber übermittelt werden oder dass es Verwechslungen gibt?

  • Die Idee der Digitalisierung finde ich grundsätzlich gut, aber die Bedenken um den Datenschutz teile ich. Ich möchte auch gerne wissen, welche Informationen genau an meinen Arbeitgeber gehen.


    Mich würde ich es auch stören, dass ich als Patient bzw. Arbeitgeber nichts Schriftliches mehr in der Hand hätte; dass Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber alles unter sich ausmachen, und der Patient wird gewissermaßen zum Objekt degradiert. Das hat einen unschönen Beigeschmack und da sehe ich noch Nachbesserungsbedarf!


    Vielleicht könnte man das so regeln, dass der Patient bei einer elektronischen Datenübermittlung grundsätzlich in CC genommen wird, ähnlich wie bei einer E-Mail, damit er die Kontrolle über seine Daten behält. Oder dass man beim Arbeitgeber jederzeit Einsicht in seine "Krankenakte" und die gespeicherten Daten verlangen kann.

  • Drucksache 538/19

    25.10.19

    Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

    SEITE 8/9 :

    § 109

    Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913959.pdf



    Animationsfilm
    So könnte die eAU funktioniere
    n

    https://www.gkv-spitzenverband…nd_innovation/eau/eau.jsp



    Eine Bescheinigung muss der Arzt dem Patienten wohl noch ausstellen.

    Aber ansonsten wird er wohl außen vor gelassen...wenn ich das alles richtig verstehe.:gruebel


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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