man könnte das auch kurz formulieren: lohnt sich das oder kann das weg?
Und wie nennt man das dann?
Bisher waren die Stimmen in der Öffentlichkeit noch sehr zurückhaltend, oder
Du besitzt noch keinen Account? Dann registriere dich einmalig und völlig kostenlos und nutze unser breites Spektrum an Themengebieten, Features und tollen Möglichkeiten. Als registriertes Mitglied auf unserer Seite kannst du alle Funktionen nutzen um aktiv am Community-Leben teilnehmen. Schreibe Beiträge, eröffne Themen, lade deine Bilder hoch, stelle deine Videos online, unterhalte dich mit anderen Mitgliedern und helfe uns unser Projekt stetig zu verbessern und gemeinsam zu wachsen! Also worauf wartest du noch? Werde noch heute ein Teil von uns!
Willkommen im Forum Munterbunt. Als Gast kannst du nicht alles lesen und nur an wenigen Orten schreiben. Wenn du mehr Austausch suchst, dann registrier dich doch kostenlos.
man könnte das auch kurz formulieren: lohnt sich das oder kann das weg?
Und wie nennt man das dann?
Bisher waren die Stimmen in der Öffentlichkeit noch sehr zurückhaltend, oder
Bezeichnend ist doch auch das Beispiel:
Zitat"Der Anspruch auf intensivpflegerische Versorgung in der eigenen Häuslichkeit von Versicherten, die trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, z.B. […] mit erhaltener Motorik […], bleibt mithin erhalten, […]"
Es gilt dann zukünftig also nicht mehr Art.3 GG "
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
auch Artikel 19 der UN-BRK
"[…]der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben.
Dabei ist unabhängige Lebensführung im Sinne von selbstbestimmter Lebensführung zu verstehen."
wird damit unwirksam.
Menschen werden in die Beweispflicht gezwungen, ihr Recht auf Teilhabe zu beweisen!
Ist doch auch bezüglich der Inklusionsthematik äusserst hilfreich, soll doch ein behindertes Kind erstmal beweisen,
dass es überhaupt das Recht auf Teilhabe hat. Wenn es das ausreichend plausibel und überzeugend geschafft hat, kann ja dann gütigerweise darüber nachgedacht werden, es zu einer Regelschule zu zu lassen.
Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz - Kinder und Jugendliche
https://www.facebook.com/fachz…696384727079746?__tn__=-R
November 4, 2019
Henriette Cartolano
INTENSIVkinder zuhause. e.V.
Regionalleitung Berlin
2. Vorsitzende im Bundesvorstand
ZitatJens Spahn lenkt beim Streit um Intensivpflege ein
Patienten, die „trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten“, also zum Beispiel solche mit ALS, sollen weiter die Möglichkeit haben, „wie andere Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“. Dieser Satz allerdings birgt Potenzial für weitere Auseinandersetzungen.
Allerdings birgt der Satz Streitpotential. Also mir kommt da zum Beispiel schon gleich die Galle hoch... ?
Jens Spahn will uns also sagen, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, dieses nicht selbstbestimmt gestalten dürfen.
?
Bitte nennen Sie uns so jemanden *Fettnapfhinstell*
Ab wann ist man denn in der Lage, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten?
Was bedeutet selbstbestimmt, was "am sozialen Leben teilnehmen können" und wo liegt die Grenze?
Und die wichtigste Frage: Was rechtfertigt, dass Menschen über dieser Grenze das Recht haben, Zuhause zu wohnen,
die darunter nicht?
ZitatPatienten, die „trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten“, also zum Beispiel solche mit ALS, sollen weiter die Möglichkeit haben, „wie andere Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“
Genau das meine ich, mir wird schlecht, wenn ich lese, diese Menschen sollen weiter die Möglichkeit haben wie andere Menschen an der Gemeinschaft teilzuhaben und zu entscheiden wo und mit wem sie leben.
Was nimmt er sich heraus, zu entscheiden, welche Menschen Rechte "wie andere" haben und welche nicht.
Zumindest steht er jetzt ganz deutlich dazu, dass es hier um reine Kosten/Nutzenrechnungen handelt und dass es weder um das Recht, noch um das Wohl der Menschen geht!
Was passiert eigentlich, wenn Eltern sich weigern, ihre schwerstmehrfachbehinderten beatmeten Kinder, die dann nach Einschätzung des Sachbearbeiters der Krankenkasse nicht mehr am Leben teilhaben können und somit das Recht verloren haben zu Hause zu wohnen, nach dem 18. Geburtstag nicht "herausgeben"? Kommt dann die Polizei mit einem Haftbefehl oder werden dann die Beatmungsmaschinen zu Hause abgestellt oder alle Zahlungen an den Intensivpflegedienst eingestellt, damit der "Kostenfaktor" endlich stirbt?
Gute Frage!
Boah, das wäre ja die allerschlimmste Aussortiererei!!!
Allerdings soll es jetzt einen umfassenden Bestandsschutz geben. Immerhin.
Was passiert eigentlich, wenn Eltern sich weigern, ihre schwerstmehrfachbehinderten beatmeten Kinder, die dann nach Einschätzung des Sachbearbeiters der Krankenkasse nicht mehr am Leben teilhaben können und somit das Recht verloren haben zu Hause zu wohnen, nach dem 18. Geburtstag nicht "herausgeben"? Kommt dann die Polizei mit einem Haftbefehl oder werden dann die Beatmungsmaschinen zu Hause abgestellt oder alle Zahlungen an den Intensivpflegedienst eingestellt, damit der "Kostenfaktor" endlich stirbt?
Es geht ja rein rechtlich gar nicht , das entgegen den Entscheidungen der rechtlichen Betreuer ins Aufenthaltbestimmungsrecht eingegriffen wird. Das würde ja quasi einer Entmündigung gleichkommen.
"Patienten, die „trotz Beatmung in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten“, also zum Beispiel solche mit ALS, sollen weiter die Möglichkeit haben, „wie andere Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben“.
Der Typ hat nicht mehr alle Tassen im Schrank !!
Jens Spahn will uns also sagen, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, dieses nicht selbstbestimmt gestalten dürfen.
Es werden wieder die Menschen aussortiert, die sich selber nicht zur Wehr setzen können.
Mir wird ganz schlecht bei dem Gedanken
Arbeitsgemeinschaft Lebenswelten Kinder und Jugendliche mit Beatmung
https://www.facebook.com/leben…258853704306569?__tn__=-R
6. Dezember 2019
ZitatIntensivpflege-Patienten, die am sozialen Leben teilhaben, können auch künftig zu Hause betreut werden.
aus dem Link zitiert
Wer wird denn künftig entscheiden, was gilt als „am sozialen Leben teilhaben“??? Muss ich dafür
- sprechen können oder jemand anschauen
- Besuch bekommen
- in die Öffentlichkeit gehen können
Oder was???
der Minister wird mir immer suspekter. Hat der keinen Durchblick oder ist der so fies??
Die BRK will doch grade die Grenzziehungen AUFHEBEN. Soziale Teilhabe gibt es doch im privaten Raum viel mehr als im Pflegeheim? Und in jedem (!) Fall sollten das doch die Betroffenen am besten entscheiden können!?!
Außerklinische Intensivpflege
Stellungnahme der
Fachverbände für Menschen mit Behinderung
zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
BT-Drucksache 19/14487
4. Dezember 2019
Alles anzeigenAußerklinische Intensivpflege
Stellungnahme der
Fachverbände für Menschen mit Behinderung
zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
BT-Drucksache 19/14487
4. Dezember 2019
Sehr gut und treffend formuliert!
Ich hätte mir noch gewünscht, dass die geplante und offene Diskriminierung und der eindeutige Verstoß gegen Menschenrechte noch klarer formuliert worden wäre
Das Bundesgesundheitsministerium spricht auch auf Twitter eine deutliche Sprache:
7. Dezember 2019
...."Wir sind jetzt einfach mal so frei und geben hier für ALLE
den neuen überarbeiteten Text aus dem BMG für euch
zur Kenntnis und Diskussion frei."
Wir sind der festen Überzeugung das solche Informationen jederzeit für ALLE zeitnah zugänglich sein sollten.
--- teilen ist nicht verboten --- ....."