Neuregelung ab Januar 2020 für das Mittagessen in WfbM

  • Ab 2020 gibt es für das Mittagessen in WfbM eine Neuregelung:

    https://www.lebenshilfe.de/inf…tagessen-in-werkstaetten/


    Anscheinend gibt es Probleme bei der zukünftigen Finanzierung.

    In der hier ganz unten verlinkten Stellungnahme (PDF) wird es gut erklärt:

    https://www.bagwfbm.de/article/3972


    Grundsicherungsbezieher müssen dann einen Antrag für den Mehrbedarf stellen....:icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ich finde, es passt schon, dass das Essen früher der Eingliederungshilfe zugerechnet wurde. Denn es geht bei dem gemeinsamen Essen auch um das soziale Lernen und was Therapeutisches.

    Unser Kind würde nach der bislang geltenden Regelung teilnehmen, obwohl es nichts konsumieren würde (nach dem Motto „Probieren, Üben, vielleicht Gewöhnen“). Wenn man zuzahlen muss, geht‘s nicht mehr, schließlich muss man dann ja noch anderweitig essen.

    Was bezahlt Ihr denn? War sicher die häusliche Ersparnis, die bei Leistungsbezug auf 1,- pro Essen beschränkt ist? Oder musstet Ihr mehr bezahlen?

  • Das würde ich dann auch noch bezahlen, aber mehr ist echt grenzwertig.

    Man kann ja schließlich gerade bei Behinderten nicht unterstellen, dass sie davon satt werden (Unverträglichkeiten, Besonderheiten oder ob überhaupt drauf geachtet wurde, dass sie auch überhaupt gegessen haben).

    Hier geschieht mal wieder das genaue Gegenteil zur Inklusion.

  • Wir haben jetzt eine Mitteilung von der WfbM bekommen.


    Wir sollen zeitnah den Mehrbedarf für das Mittagessen beantragen, damit wir zum 1.1.2020 auch die Leistung erhalten.


    Auch Beschäftigte die eine Erwerbsminderungsrente beziehen und bisher keinen Anspruch auf Grundsicherung oder Leistungen auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatten, sollten überprüfen lassen ob ein Anspruch auf den Mehrbedarf besteht.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Regelsatzkürzung für Mittagessen 33,19 Euro.

    Ist ja wieder typisch.:icon_confused


    Bisher gab es eine pauschale Regelsatzkürzung für das Mittagessen von 33,19 Euro.

    Es hat keinen interessiert wie oft man am Mittagessen tatsächlich teilgenommen hat.:warten


    Heute bekommen wir einen Brief.:amraddreh

    Bevor man eine Entscheidung über einen Mehrbedarf für das Mittagessen (2020) treffen kann,

    möchte das Amt nun doch erstmal gerne wissen ob und wie oft man am Mittagessen teilnimmt.:motzen


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Wir haben auch eine Information erhalten. Mir ist das ehrlich gesagt wieder zu viel bürokratischer Aufwand. Wir werden nix beantragen. Das muss ich jetzt nicht auch noch haben. Bin froh, wenn ich mit denen nicht in Kontakt treten und kämpfen muss. Das hebe ich mir dann für die größeren Angelegenheiten auf. Meine Kräfte muss ich mir gut einteilen. Sind nämlich nicht mehr so viele vorhanden.

  • 20. November 2019

    Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung gem. § 42b Absatz 2 SGB XII

    https://umsetzungsbegleitung-b…edarf-mittagsverpflegung/




    Berlin, 28. Oktober 2019

    - 2 -

    Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Mehrbedarf bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen und in vergleichbaren tagesstrukturierenden Angeboten nach § 42b Absatz 2 SGB XII

    https://umsetzungsbegleitung-b…u-c-42b-abs-2-sgb-xii.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Wir haben auch eine Information erhalten. Mir ist das ehrlich gesagt wieder zu viel bürokratischer Aufwand. Wir werden nix beantragen. Das muss ich jetzt nicht auch noch haben. Bin froh, wenn ich mit denen nicht in Kontakt treten und kämpfen muss.

    Nur als Info.

    Wir haben dem Amt nur mitgeteilt, das unsere Tochter 5x je Woche in der WfbM am Mittagessen teilnimmt.

    Sie bekommt nun einen Mehrbedarf von 64,60 Euro.


    Wie in den verlinkten Infos (im vorhergehender Beitrag) beschrieben,

    muss wohl kein gesonderter Antrag für den Mehrbedarf gestellt werden.


    Also einfach nur eine Mitteilung ans Amt und der Mehrbedarf müsste durch sein;)....ist im Jahr ansonsten ein ganz schöner Betrag auf den man verzichtet.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ella


    Schau mal dazu


    im Rundschreiben ab Seite 4:


    ..."3. Pauschalierte Bewilligung

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass der monatlich anzuerkennende und nach der Zahl der Arbeitstage mit Mehraufwendungen zu bemessende Mehrbedarf in seiner monatlichen Höhe erheblich schwankt - während in einigen Monaten (wegen Feiertagen, Krankheit und Urlaub / Betriebsferien) überhaupt kein Mehrbedarf anzuerkennen ist, wird er in anderen Monaten (bei 23 Arbeitstagen) bis zu 78,20 Euro betragen. Da eine jeden Monat abweichende Bewilligung einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte, kann im Rahmen der prognostischen Bewilligung eine pauschalierte Anzahl der Arbeitstage zu Grunde gelegt werden. Pauschalierte Bewilligungen werden nur bei wesentlichen Änderungen (s. u. unter 4b) oder auf Antrag des Leistungsberechtigten (s. u. unter 5) durchbrochen"....


    Auf Seite 8:

    4 b. Änderungen im Bewilligungszeitraum....



    Komplettes Rundschreiben:

    https://umsetzungsbegleitung-b…u-c-42b-abs-2-sgb-xii.pdf



    Wie die einzelnen Sachbearbeiter das ganze umsetzen muss man dann mal abwarten.;)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Infos der Lebenshilfe


    Hier unter Punkt:

    9. Corona-FAQ für beruflich und privat Betroffene

    Rechtsfolgen des Wegfalls des Mittagessens in WfbM während der Corona-Krise:


    ..."Wer für März oder April vom Sozialhilfeträger bereits einen Antrag wegen Mehrbedarf gestellt und Geld erhalten hat, muss dies nicht zurückzahlen, solange man keine Aufforderung erhält, das Geld (ggf. anteilig) zurückzuzahlen. "...

    https://www.lebenshilfe.de/inf…zu-covid-19-corona-virus/


    Viele Grüße
    Monika