Verordnung des Sozialministeriums erschwert Betreuung

  • Und wieder sind ausgerechnet Menschen mit sehr hohem Pflege- und Betreuungsbedarf von praxisfremden Gesetzen betroffen und können dringend benötigte Unterstützung nicht oder nur schwer bekommen.


    Zitat

    Familien, die ein oder mehrere Kinder mit Behinderung betreuen, brauchen Entlastung. Diese Unterstützung ist in Baden-Württemberg erschwert worden, denn seit diesem Jahr gilt eine neue Verordnung des Sozialministeriums.


    Videobeitrag des SWR

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Mein Eindruck ist das auch, dass es immer komplizierter wird, die ZBL einzusetzen. BW ist nicht das einzige Bundesland, das so völlig unnötig und realitätsfremd Schulungsstunden von den ehrenamtlichen Betreuern verlangt, dann gibt teils ja völlig sinnfreie Stundenlohndeckelungen (in HH dürfen nur 5!! € bezahlt werden). Wer macht das für 5€?? Wer macht für den Job vorher 30 Stunden Schulung?? - und die sind auch noch für die Katz, jedenfalls zur Betreuung meines Sohnes, da kann eigentlich nur ich als Mutter briefen, wo nötig.

    Viele Dienste zahlen für die Betreuung von Pflegebedürftigen unter Mindestlohn. Da findet sich halt keiner. Für Hans finde ich auch immer schwerer Betreuer.

    Dabei sind die sooo wichtig, nicht nur für mich, sondern noch mehr für den Hans.



    Mich würde mal interessieren, wie hoch die Summe ist, die an ZBL und Verhinderungspflege jährlich verfallen, weil sich keiner findet oder weil die Leute gar nicht wissen, dass sie Anspruch haben.

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

  • Es wird von allen die die zusätzliche Betreuung machen eine 30 Stunden Schulung verlangt?!

    Wie soll das bitte funktionieren? 30 Stunden über eine Behinderung / ein Behinderungsbild halte ich realistisch, aber dann kennt man eben nur genau eins und trotzdem noch die spezifischen Eigenheiten etc von einem Menschen.

  • Die mühsam gefundenen Betreuer haben auch gar keine Zeit, und verständlicherweise auch keine Lust, 30 Stunden für nix abzuleisten. Ich glaube, das hätte keiner unserer Betreuer gemacht. Zumal es auch inhaltlich sinnfrei ist, finde ich.

    Das ist in einigen Bundesländern so, HH zb, und jetzt offenbar auch BW. Hoffe, die Bayern ziehen nicht nach, sonst müssen wir uns doch mal vor Schreyers Ministerium anketten ?

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  • und die sind auch noch für die Katz, jedenfalls zur Betreuung meines Sohnes, da kann eigentlich nur ich als Mutter briefen, wo nötig.

    Das wäre hier auch so. Ich nehme an, die Leute werden in Pflege geschult. Mein autistischer Sohn wird ja nicht im herkömmlichen Sinne gepflegt. Von daher müssten die Leute auf das individuelle Behinderungsbildes meines Sohnes geschult werden. Na, das will ich sehen, wie die das umsetzen wollen.

    Viele Dienste zahlen für die Betreuung von Pflegebedürftigen unter Mindestlohn.

    Ist das zulässig?

    Unsere Leute bekommen 11,50 Euro/ Stunde.

  • Ich würde sagen, ganz egal was man in dem Kurs lernt, für einen ehrenamtlichen Job als Vorraussetzung ist es eine Verhinderungsklausel. Wir sind froh, überhaupt jemanden zu finden, Hauptproblem bei den Leuten mit sozialer Ader, die interessiert sind, ist die Zeit, sie müssen studieren, Geld verdienen (Die kommen bei uns zb alle zwei Wochen für 3-4 Stunden, wenn nicht grade Prüfungszeiten o.ä. sind. 30 Stunden vorher umsonst öde absitzen machen die sicher nicht).


    Unter Mindestlohn darf es sein, weil es ja kein Lohn ist, sondern eine Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt. ?

    Wir zahlen 16€/h an die Betreuer, plus Aufschlag des Helferdienstes. Das drückt ja auch Wertschätzung aus.


    Leute, die über sowas entscheiden, haben einfach keine Ahnung von sozial motivierter Arbeit. Die denken im Grunde, wer sozial ist, der soll das gerne machen und würde es auch umsonst machen.

    Da sind wir wieder an der Stelle, dass soziale Berufe grundsätzlich unterbezahlt sind.

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  • Auch bei Betreuung Dementer (da gäbe es definitiv Überschneidungen zur Betreuung vom Hans) fände ich einen Kurs als freiwilliges Angebot okay, als Vorraussetzung fürs Betreuen eine Schikane.


    Angehörige von Pflegebedürftigen sind durchaus gut in der Lage, Betreuer einzuweisen, wo nötig.

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  • Was ist denn das für ein Lehrgang in 30 Stunden? Zertifizierte Nageldesignerin?


    Wenn es denn tatsächlich um Wissensvermittlung und Unterstützung gehen würde,

    wären freiwillige begleitende (!) Angebote, evtl. modular, aber unbedingt themenspezifisch, zu begrüßen.

    Statt 30 Stunden etliche Bereiche "anzukratzen", sollten lieber 30 Stunden Einarbeitung bei den Betreuten

    finanziell übernommen werden. Ist wahrscheinlich auch weitaus günstiger:icon_rolleyes

  • Die beiden niederschwelligen Dienste, die wir nutzen, bieten den Betreuern Ja Fortbildungen an. Ich meine, das ist sogar eine Voraussetzung für die Zulassung als niederschwelliger Dienst. Das würde also locker reichen.


    Aus meiner Sicht steckt hinter so hohen Hürden die Denke, die Pflegenden würden sonst missbräuchlich abrechnen. Oder die Denke, dass es irgendwelche großartigen Spezialkenntnisse braucht, um mit jemandem umzugehen, der eine ernsthafte seelische/geistige/körperliche Behinderung hat. Diese Denke entspringt der exkludierenden Gesellschaft, und wird erst verschwinden, wenn jeder im normalen Alltag mit Behinderten in Kontakt ist. Leider steht diese Denke aber auch der Inklusion im Weg - und da beißt sich die Katze in den Schwanz. ?

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