Bei Feststellung der Voraussetzungen für Merkzeichens G ist Merkmal "täglich" nicht wörtlich zu nehmen

  • Bei Feststellung der Voraussetzungen für Merkzeichens G ist Merkmal "täglich" nicht wörtlich zu nehmen

    https://twitter.com/IngeRosenberger


    Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 11.01.2018

    - S 6 SB 6943/15 -

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    https://www.kostenlose-urteile…h-zu-nehmen.news26857.htm


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Uah, das nervt. Die schreiben die ganze Zeit von geistiger Behinderung, obwohl es um einen jungen Menschen mit frühkindlichem Autismus auf hohem Funktionsniveau geht - so wie bei meinem Sohn. Der ist wahrlich nicht geistig behindert, sondern hat noch eine Hochbegabung dazu. Warum wird von so vielen Autismus mit geistiger Behinderung gleichgesetzt? Wenn überhaupt, dann kann eine GB dazukommen, dann ist es aber "low functioning".


    Aber egal, das ist ein sehr gutes Urteil, dass ich mir sofort abspeichern werde, falls bei der nächsten Überprüfung mit 25 - letzte war mit 21 -, die wieder mit dem Entzug der MZs drohen.


    Danke, Monika :) Oder auch: danke, Inge :)

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    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff