Wohnen eure erwachsenen Kinder auch in Wohngemeinschaften?

  • Sorry bei meinem Junior steht jeden Tag eine Unternehmung auf dem Programm - beides zuwenig!
    Kommentar unserer Fallmanagerin dazu: "Das ist ja auch völlig ungewöhnlich, dass jemand so viel unternimm"
    Meine Antwort: " Nö, eigentlich nicht: sein Bruder ist noch deutlich häufiger unterwegs..." Fallmanagerin: Ich muss immer den normalen Behinderten als Vergleich nehmen"

    Genau das ist auch bei uns das Problem. Mein Sohn hat einen hohen Assistenzbedarf in der Freizeit. Ihm wurden nach 6jährigem Kampf!! 7 Stunden/ Woche bewilligt. Das reicht hinten und vorne nicht. Vorher waren es 5 Stunden/ Woche, weil das Sozialamt der Meinung war, mein Sohn bräuchte Schonung nach der anstrengenden Werkstattarbeit (Fremdbestimmung). :S Die Kostenträger wissen natürlich immer, was für die Menschen am Besten ist. <X Der nichtbehinderte Bruder ist jeden Tag und jedes Wochenende unterwegs, aber ein nichtbehinderter Mensch gilt ja nicht als Maßstab.
    Freizeit wird von den Kostenträgern völlig unterbewertet.
    @Birgit A: Was ist eigentlich ein normaler Behinderter? Ein Mensch, der mit "satt und sauber" zufrieden ist?


    Ich weiß nicht, wie das in einer WG werden soll, wenn dann auch noch die Verhinderungspflege und ZBL wegfallen. Dann gibt es für die Freizeit so gut wie kaum noch Unterstützung. Bisher haben wir noch keine WG gefunden, die eine individuelle Freizeitgestaltung möglich macht. Das ist ein richtiger Hemmschuh.

  • [quote] Fallmanagerin: Ich muss immer den normalen Behinderten als Vergleich nehmen" ?(


    dazu wüsste ich gerne mal die rechtliche Grundlage :huh:


    * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *


    "Das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erschöpft sich nicht in der Anordnung, Menschen mit und ohne Behinderung rechtlich gleich zu behandeln. Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen."
    Aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BvR 856/13)

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

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  • Hallo Ella,


    Deinem Sohn wurde für 7 Stunden/ Woche eine Asistenz bewilligt. Wo hast Du die Kosten dafür beantragt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Umstände sprechen bei einem Antrag für eine Assistenz? Können die Stunden, die in einer Woche nicht verbraucht werden(Krankheit) mit in die nächste genommen werden?


    Liebe Grüße


    Jasmin

  • Wo hast Du die Kosten dafür beantragt?

    Sozialamt/ Eingliederungshilfe


    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

    Es muss durch die Behinderung ein Hilfebedarf, der durch ein Gutachter ermittelt wird, bestehen. Außerdem gibt es unterschiedliche Unterstützungsangebote. Kommt auch darauf an, ob der Mensch noch zu Hause wohnt, oder in einer eigenen Wohnung und welche Ziele vereinbart werden. Auf alle Fälle ist bei Volljährigen das Sozialamt/ Eingliederungshilfe zuständig.


    Welche Umstände sprechen bei einem Antrag für eine Assistenz?

    Was meinst du mit Umständen?


    Können die Stunden, die in einer Woche nicht verbraucht werden(Krankheit) mit in die nächste genommen werden?

    Das wird unterschiedlich gehandhabt, mal ja und mal nein. Kommt auf das Sozialamt und dem Sachbearbeiter an. Bei uns hat ein und derselbe Sachbearbeiter auch schon unterschiedlich entschieden. Keine Ahnung, wie du zu ihren Entscheidungen kommen. ?(

  • Weil es sich zufällig ergeben hatte, war ich hier vor Ort aber schon mal in der Beratung eines Trägers des ambulanten Wohnens ..... es war depremierend !


    Nach Aussage der Beraterin würde es eben durch den Kostenträger nur eine bestimmte Summe für die Unterstützung der Menschen mit Hilfebedarf geben. Und das würde eben nur für punktuelle Unterstützung und damit niemals für meinen Sohn reichen Auf Unterstützung durch den Träger braucht man da nicht zu hoffen ..

    Genau so war das hier auch.
    Pro Person gab es eine "Pauschale"...fertig.
    Im Ambulant Betreuten Wohnen wie wir es kennen gab es überhaupt keine Einzelassistenz.
    Ist natürlich eine Kostenfrage..."Gruppenveranstaltungen" sind wesentlich billiger.
    Das der behinderte Mensch persönliche Wünsche zB in Bezug auf Freizeitgestaltung hat kann sich anscheinend keiner vorstellen.



    das sind Vereinbarungen zwischen Einrichtungs- und Kostenträger, die ignorieren, dass der individuelle Hilfebedarf des behinderten Menschen maßgeblich ist. Siehe §9 SGB XII: Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

    :thumbup: ….genau so. Leider muss man sich jeden Euro hart erkämpfen. :pferd
    Und ob man jemals bei der Bedarfsdeckung ankommt ist fraglich. :(



    Die Träger sind nun mal in allen ihren Bereichen auf eine "gute Zusammenarbeit" mit den Kostenträgern angewiesen. Da wird mancher (faule) Kompromiss geschlossen. Dass manche behinderten Menschen dann durch die vorgegebenen Raster fallen, wird dann eher als Kollateralschaden gesehen und ignoriert

    Das kommt mir sehr bekannt vor. :gruebel


    Kommt auch darauf an, ob der Mensch noch zu Hause wohnt, oder in einer eigenen Wohnung

    Es ist wohl oft so, das diese individuelle Assistenz sobald man in eine WG oder in Ambulant Betreutes Wohnen zieht "wegfällt". Hat mir letzthin noch jemand vom Ambulanten Dienst bestätigt. Die haben gerade einen aktuellen Fall.


    Grundsätzlich sollte man doch meinen das es gar nicht so schwer ist.
    Man könnte sich mit einigen Eltern zusammentun.
    Passenden Wohnraum suchen.
    Hilfebedarf der einzelnen behinderten Menschen feststellen.
    Einzelassistenz und Gruppenassistenz festlegen.
    Persönliches Budget beantragen für jeden behinderten Mensch beantragen.
    Pflegedienst organisieren.
    Wenn man eine Kombipflege (benötigt man natürlich noch Pflegepersonen) beanspruchen würde, könnte man die Verhinderungspflege usw auch noch in Anspruch nehmen.
    Bei einer privat organisierten WG würde jeder sein volles Pflegegeld bekommen anstatt evtl nur diese 266 Euro Pauschale. Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es ja wohl auch WG's die unter stationär laufen und somit das hier zutrifft:


    …"Für die Pflege in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen (z. B. in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung) erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 maximal 266 Euro im Monat. "....
    https://bvkm.de/wp-content/upl…werden_Barrierefrei-2.pdf
    :thumbdown:


    Privat organisiert könnte man dann auch das hier wohl in Anspruch nehmen:


    4. Besondere Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
    …"Ambulant betreute Wohngruppen sind Wohn-gemeinschaften von mindestens drei und höchstens 12 Personen, mit dem Zweck der gemein-schaftlich organisierten pflegerischen Versorgung.
    Pflegebedürftige, die in solchen Wohngruppen leben, erhalten neben dem Pflegegeld, der Pfle-gesachleistung oder dem Entlastungsbetrag einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich. "...
    https://bvkm.de/wp-content/upl…werden_Barrierefrei-2.pdf


    So könnte man die Leistungserbringer selber zusammenstellen und beauftragen.


    Es müssen natürlich auch noch viele rechtliche Sachen beachtet werden.... ?(



    Wäre eine privat organisierte WG nicht vorteilhafter, mal abgesehen von der Bürokratie :?::!:


    Warum ist das ein so furchtbar schwieriges, scheinbar unlösbares Thema.... :huh:

    Ach ich träume noch ein wenig weiter... von einer inklusiven WG... die all unseren Wünsche erfüllt....
    :utopia




    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Das Problem ist für die Eltern, zusammenzufinden. Die Anbieter vermitteln ja nix.


    Wenn Ihr, Monika, Inge, Ella und alle anderen im selben Ort wohnen würdet, hättet Ihr das bestimmt genauso organisiert. Ich würde, wenn ich dort wohnen würde, dann in 15 Jahren auch mal anfragen, ob Ihr noch Platz hättet ;)

  • Wäre eine privat organisierte WG nicht vorteilhafter, mal abgesehen von der Bürokratie


    Warum ist das ein so furchtbar schwieriges, scheinbar unlösbares Thema....

    Monika, das frage ich mich schon seit Jahren. Spreche ich das Thema an, winken alle immer gleich ab: zu aufwendig, zu zeitintensiv, viele Bürokratiehürden, viele Kämpfe.......


    Wenn die Kinder ausziehen, sind die Eltern ja meist bereits in einem Alter, wo sie schon seit etlichen Jahren viele Kämpfe führen mussten, die sehr viel Kraft gekostet haben. Viele Eltern bringen daher nicht mehr die Kraft für solche langen und kräftezehrenden Pojekte auf. Viele Eltern sind zwar begeistert von dieser Idee, würden sich am liebsten aber einfach nur irgendwo ranhängen und nicht selbst diesen Kampf führen müssen. Kann ich voll und ganz verstehen, aber so kommen wir halt kein Stück weiter. Ich bin auch ratlos.


  • Wenn ich das richtig verstanden habe ist das keine Wohngemeinschaft die unter "stationärer Einrichtung" läuft.


    Eure WG läuft unter "Ambulant Betreutes Wohnen" :?:


    Dein Sohn bekommt Grundsicherung ? und die ambulante Betreuung wird von wem beantragt ?
    Von dem Leistungserbringer?


    Du weißt nicht welcher Hilfebedarf für Deinen Sohn festgestellt wurde ?
    Du weißt nicht was der Leistungserbringer für die Betreuung an Gelder bekommt ?


    Viele Fragen, sorry :icon_confused
    Ich blicke da nicht wirklich durch.
    Bei uns läuft Ambulant betreutes Wohnen so:
    Durch die Grundsicherung wird die Miete gezahlt und eben die Lebensunterhaltskosten.
    Die Betreuung wird über die Eingliederungshilfe finanziert.


    Die Eltern wissen hier genau wieviel Geld dafür vom Kostenträger genehmigt wird.


    Es hört sich bei Dir so an als wenn Du nicht weißt wieviel Geld Für Deinen Sohn gezahlt wird...oder verstehe ich das falsch ? :


    ZITAT:
    …" Ich frage mich manchmal, ob der Betrag, der für einen Bewohner bezahlt wird, wirklich so minimal ist, wenn ich das Ganze wieder aus der Gruppendynamik betrachte."....


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Was ist eigentlich mit stationären WGs? Gibt es die bei Euch?


    Das ist so was wie ein "Mini-Heim", also mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung, aber in einem normalen Wohnhaus. 4-6 Bewohner oder so. Da immer ein Betreuer da ist, machen die Spaziergänge, gehen Einkaufen, kochen und so. Immerhin.


    Individuelle Freizeit - weiß ich nicht. Aber da könnten die Eltern dann zur Not noch helfen. Vielleicht nicht ganz optimal, aber wenigstens sind die Bewohner dort gut versorgt.

  • Was ist eigentlich mit stationären WGs? Gibt es die bei Euch?

    Ja, die gibt es, aber recht selten. Mich stört, dass es in den stationären WGs kaum eine Durchmischung gibt. Stationär bedeutet, dass dort meist schwerstmehrfachbehinderte Menschen wohnen. Im ambulanten Bereich sind die Fitteren zu finden und die, die sich irgendwo dazwischen befinden, fallen durch das Raster.


    Sobald man eine Nachtbereitschaft benötigt, wird man dem stationären Bereich zugeordnet und landet meist im Wohnheim, weil WGs in diesem Bereich selten zu finden sind. Das ist ein ganz, ganz großes Dilemma.

  • Aber, es dürfte doch mehrere geben, die "dazwischen fallen". Die könnten doch zusammen in eine "Heim-WG".

    Das ist den Ämtern zu teuer. Eine Nachtbereitschaft für 50 Leute ist billiger als für 4-6 Leute. Wenn du das willst, musst du oft jahrelang kämpfen und bürokratische Hürden überwinden. Die 1. Hürde ist, dass du außerdem erst einmal Mitstreiter finden musst, die diesen beschwerlichen Weg mit dir gehen.

  • Monika, das frage ich mich schon seit Jahren. Spreche ich das Thema an, winken alle immer gleich ab: zu aufwendig, zu zeitintensiv, viele Bürokratiehürden, viele Kämpfe.......

    Ganz ehrlich, wenn ich so zurückdenke war die Pflege und Betreuung meiner Tochter noch nie so zeitintensiv wie im Ambulant Betreuten Wohnen. Ich musste so oft vor Ort sein, weil alles so chaotisch lief. Dafür musste ich jedes mal einfache Strecke 10km fahren. Das war aufwendig ohne Ende, ich kam gar nicht mehr zur Ruhe. Man wartete immer auf den nächsten Notruf. Wir haben noch nie vorher soviel gekämpft mit dem Leistungserbringer, mit dem Pflegedienst, mit dem Sozialamt (Grundsicherung), mit der Kindergeldkasse, mit dem Kostenträger der Eingliederungshilfe...
    Was nutzt es wenn die Bürokratie der Leistungserbringer übernimmt und sich mit dem Kostenträger einig ist, zum Nachteil der behinderten Menschen.

    ZITAT von Inge:

    …"Die Träger sind nun mal in allen ihren Bereichen auf eine "gute Zusammenarbeit" mit den Kostenträgern angewiesen. Da wird mancher (faule) Kompromiss geschlossen. Dass manche behinderten Menschen dann durch die vorgegebenen Raster fallen, wird dann eher als Kollateralschaden gesehen und ignoriert"...


    Hätten wir den Leistungserbringer und den von diesem beauftragten Pflegedienst einfach kündigen können wäre vieles nicht so chaotisch ausgeartet.
    Hätten wir uns vorab nicht soviel aus der Hand nehmen lassen hätten wir selbst bestimmt agieren können.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Zitat

    Hätten wir den Leistungserbringer und den von diesem beauftragten Pflegedienst einfach kündigen können wäre vieles nicht so chaotisch ausgeartet.

    Da ist man hinterher natürlich schlauer.
    Solche Sachen lasse ich mir nicht vorschreiben. Aber, was macht man, wenn man sonst keinen Platz findet?

  • Was ist eigentlich mit stationären WGs? Gibt es die bei Euch?

    Schau mal hier dazu:
    Pflege in „quasi-stationären“ Wohnformen – Anforderungen der Fachverbände an die Richtlinien zu § 71 Absatz 4 SGB XI
    Ab 1.1.2020 wird es aufgrund des Bundesteilhabegesetzes keine vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe mehr geben. In Wohnformen mit „quasi-stationärer“ Versorgung soll aber auch künftig § 43a SGB XI weiterhin Anwendung finden. Nach dieser Regelung werden die Pflegeleistungen in den betreffenden Wohnformen mit einem monatlichen Pauschalbetrag von 266 Euro abgegolten. Der GKV-Spitzenverband muss bis zum 1.7.2019 in Richtlinien konkretisieren, welche Wohnformen hiervon erfasst sein sollen. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben Anforderungen an diese Richtlinien erarbeitet, um den Diskussionsprozess frühzeitig anzustoßen.



    Anforderungen der
    Fachverbände für Menschen mit Behinderung
    an die Richtlinien zu
    § 71 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 c) SGB XI


    …"Aus diesem Grund fordern die Fachverbände seit vielen Jahren, dass § 43a SGB XI aufgehoben werden muss, da diese Vorschrift die Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Behinderung, die in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. künftig in Wohnformen leben, die diesen gleichzustellen sind, auf 266 Euro im Monat beschränkt. Die betroffenen Versicherten werden hierdurch erheblich benachteiligt."....


    …"Die damit letztlich nur modifizierte Regelung, die den Leistungsausschluss des § 43a SGB XI beibehält, läuft dem Grundgedanken des Bundesteilhabegesetzes zuwider, dass Leistungen personenzentriert und unabhängig von der jeweiligen Organisationsform erbracht werden. Die Übertragung des § 43a SGB XI auf ein System der Eingliederungshilfe, das die Unterscheidung zwischen stationären und ambulanten Wohnformen künftig im Wesentlichen aufhebt, führt überdies zu künstlichen Abgrenzungen, die weder trennscharf noch systematisch sinnvoll begründet sind. Im Übrigen steht eine Regelung, die den Zugang zu sozialversicherungsrechtlichen Leistungen davon abhängig macht, welche Wohnform eine Person wählt, auch nicht im Einklang mit Art. 19 UN-BRK. Daher halten die Fachverbände auch weiterhin an ihrer Forderung nach Abschaffung des § 43a SGB XI fest."...


    Komplette Info:
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/Anforderungen-der-Fachverbände-an-die-Richtlinien-zu-§-71-Absatz-4-SGB-XI.pdf


    In vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurde das schon immer so gehandhabt und es gibt eben auch WG's mit vollumfänglicher Betreuung/Verpflegung die unter stationäre Einrichtung fallen. Behindertenorganisationen eröffnen solche WG's, so kenne ich es zumindest.
    In solchen Einrichtungen bekommen die Pflegebedürftigen nur eine Pflegegeldpauschale.


    Durch das neue Bundesteilhabegesetz versucht man wohl jetzt diese nachteilige Regelung auch auf andere WG's aus zu weiten. :icon_confused


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Aber, es dürfte doch mehrere geben, die "dazwischen fallen". Die könnten doch zusammen in eine "Heim-WG".

    Ich finde das keine so gute Idee.
    Die Menschen mit hohem Hilfebedarf würden aussortiert.
    Inklusion sieht anders aus.


    In gut sortierten kleinen WG's könnten doch alle voneinander profitieren.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Da ist man hinterher natürlich schlauer.

    :thumbup:


    Solche Sachen lasse ich mir nicht vorschreiben.

    Du glaubst gar nicht von wem wir uns plötzlich was vorschreiben lassen musste.
    Nicht das wir uns das gefallen gelassen hätten.
    Aber der "Fachmann" (Leistungserbringer) konnte unser Verhalten dann ja erklären:


    "Eltern die nicht loslassen können"


    Und der Fachmann war so überzeugend, das auch der Kostenträger das dann so sah.... <X


    Viele Grüße
    Monika