§ 1618 a BGB - familiäre Beistandspflicht

  • Wo enden die Beistandspflichten der Familie/Eltern gegenüber ihren behinderten Kindern :?:


    Kostenträger versuchen ja gerne kostenlose Assistenzleistung der Familie ein zu fordern und das unter dem Motto "Beistandspflichten".



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    …"Können Familienmitglieder über das Budget als persönliche Assistenz eingestellt werden ?


    Grundsätzlich können Teilhabeleistungen auch von Familienmitgliedern erbracht und im Rahmen Persönlicher Budgets entgolten werden.
    Aber wenn es sich um so genannte "Beistandspflichten" handelt, die zum Beispiel Eltern gegenüber ihren behinderten Kindern erfüllen müssen, dann geht das nicht."....
    https://www.bmas.de/DE/Themen/…D1F0197AC3A1BE2F12E1F7C7F
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    Wenn ich das hier so lese, haben die Beistandspflichten eindeutig ihre Grenzen oder wie seht ihr das?
    Asperger-Syndrom: Kostenübernahme für Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Hallo Monika,


    hast Du denn das schon mal erlebt, dass sich ein Kostenträger auf § 1618a berufen hat? Oder macht Dir speziell etwas Sorgen?


    Der Hinweis des BMAS liest sich eher banal. Damit wären eher Tätigkeiten gemeint, die man sonst bei Kindern oder Eltern auch erledigen würde, ohne dass es eine Vergütung gäbe.

  • Viele Kostenträger zB auch beim Ambulant Betreuten
    Wohnen verweisen gerne auf die zu erbringende Unterstützungsleistungen von
    Eltern. Letztendlich kürzen sie den Hilfebedarf für erwachsene behinderte Menschen
    und nehmen deren Eltern in die angebliche Pflicht und sparen so Geld.
    Gerade bei erwachsenen behinderten Menschen geht es ja fast immer um
    Hilfe die über das Übliche und Typische bei Betreuung/Unterstützung eines
    nicht behinderten Menschen hinausgeht.
    Mit Beistandspflichten dürfte das nichts mehr zu tun haben.


    Das wir unseren erwachsenen Kindern weiterhin Hilfe zukommen lassen ist doch klar. ;)



    ZITAT:

    …"Oftmals verweigern Kostenträger Leistungen oder reduzieren diese willkürlich unter dem
    Vorwand, dass Menschen im Haushalt der Antragsteller durchaus auch noch die
    erforderlichen Hilfen leisten können. Diese gehen jedoch sehr oft über die
    allgemeine Beistandspflicht im Haushalt hinaus."....


    http://www.forsea.de/contentbe…airen_teilhabegesetz.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Was meint das Amt denn mit Basisversorgung :gruebel


    Bei der Bedarfs und Hilfe- und Gesamtplanung wird die "Individuelle Basisversorgung" mit aufgeführt.
    https://www.berlin.de/sen/sozi…gement/artikel.152873.php


    Als eingetragene Pflegeperson meiner Tochter wäre ich wohl dafür zuständig.
    Meine Tochter könnte aber auch einen Pflegedienst beauftragen.
    Sie könnte aber auch über ein PB jemanden einstellen der die Unterstützung erbringt.



    Fällt für mich nicht unter Beistandspflicht.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Das sehe ich auch so. Das Recht hat man auf jeden Fall.


    Nur bei Pflegegeldbezug und Weitergabe des Pflegegeldes würde ich sagen, dass man evtl. von einer - durch das Pflegegeld begründeten - Erweiterung der Einstandspflicht ausgehen kann.


    Wird die Pflege durch einen Pflegedienst gemacht, sind die Eltern da auf jeden Fall raus.