... mal eine Frage, falls sich da jemand auskennt...
ich weiß, dass man bis zu 40 % ungenutzter Pflegesachleistung zu Lasten des Pflegegeldes in andere Unterstützungsleistungen umwandeln kann.
Im Netzt finde ich aktuell leider überall nur die Umwandlungsbeispiele in zusätzliche Betreuungsleistungen/ "niederschwellige " Hilfen, die allerdings jeweils die entsprechende Qualifizierung in Hinblick auf die Pflege voraussetzen... und wer diese in unserem Umkreis hat, hat hier Wucherpreise.
Weiß jemand, ob die Kombileistung auch zugunsten der Verhinderungspflege genutzt werden kann?
Ich finde dazu bislang nirgends etwas...