Grundsätzliche Info zum Schwerbehindertenausweis (SBA) für Autisten:
1. Warum einen SBA beantragen?
Der SBA ist kein "Stempel", wie manche befürchten, denn er muss nirgends vorgezeigt oder angegeben werden, kann in der Schublade verschwinden und nur genutzt werden, wo man es selber für richtig hält. Sollte man den SBA später nicht mehr wollen oder brauchen, so gibt man ihn zurück bzw lässt ihn auslaufen - und er taucht nirgends mehr auf.
es gibt steuerliche Freibeträge u.a., mit dem Merkzeichen H sogar einen recht hohen. Ebenfalls am H hängt die freie Fahrt mit der Bahn. Das B berechtigt zur freien Mitnahme einer Begleitperson beim Zugfahren und öffentlichem Nahverkehr in Deutschland. Auch in vielen kommunalen Einrichtungen ist der Eintritt für die Begleitperson frei. Am G hängt ein steuerlicher Freibetrag für gefahrene Kilometer.
2. Wie einen SBA beantragen?
Zum [b]Grad der Behinderung (erst ab GdB 50 gibt's einen SBA, ab 80 gibt es zB den Schlüssel für Behindertentoiletten, bestimmte steuerliche Nachteilsausgleiche, ...): http://autismus-kultur.de/auti…m-aenderung-1-1-2011.html
Das muss vom Antragsteller individuell begründet und belegt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) misst sich bei Autismus am Ausmaß der "sozialen Anpassungsschwierigkeiten".
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sind unten verlinkt.
Daraus, zum GdB bei Tiefgreifenden Entwicklungsstörungen:
Zitat von Versorgungsmed.GrundsätzeAlles anzeigen
–ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10–20,
–
mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30–40,
–
mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50–70,
–
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80–100.
Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe) möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich ist.
Komorbiditäten und/oder weitere Behinderungen werden GdB-mäßig dazugerechnet (aber nicht zwangsläufig einfach addiert).
An Merkzeichen kommen bei Autisten in Frage: G, B, und H
Auch das muss vom Antragsteller individuell nachgewiesen werden!
> das Merkzeichen G:
G - eingeschränkte Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr
... das sind behinderungsbedingte Einschränkungen, die es massiv erschweren mit dem Kind alltägliche Wegstrecken zurückzulegen. Die müssen nicht motorischer Natur sein, mein Hans ist frühkindlicher Autist, rennt jedem davon und geht laaange Wegstrecken - das G ht er trotzdem, weil man mit ihm im Alltag (wo's nicht um seine Ziele geht) nicht vernünftig vorwärts kommt, er hat völlig andere Gewichtungen, seinen eigenen Fokus, hängt ständig fest, ...
(siehe Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil D 1)
> das Merkzeichen H folgt
"Hilflosigkeit
(siehe Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil A 4)
> das Merkzeichen B folgt
berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
(siehe Versorgungsmedizinische Grundsätze, Teil D 2)
zuständige Behörde ist das Versorgungsamt (in Bayern: Zentrum BayernFamilie und Soziales), auf deren HP Ihr den Antrag runterladen könnt.
Das hier ist die Entscheidungsgrundlage, an die sich das Amt zu halten hat:
http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile
(Inhaltsverzeichnis auf Seite 15)
(Post noch in Arbeit, weitere Info folgt, gerne auch durch andere!)
Im Anschluss könnt Ihr gerne Eure Fragen und Diskussionen und Erfahrungen posten