Urteil - Professionelle Zahnreinigung keine Pflichtleistung der Kassen

  • Die Frage, ob die Krankenkassen behinderten Menschen die Professionelle Zahnreinigung bezahlen, wird im Netz immer wieder diskutiert. Nun gibt ein Urteil:


    BSG: Professionelle Zahnreinigung keine Pflichtleistung der Kassen
    "Welche Leistungen zahlen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten? Diese Frage sorgt zwischen Versicherten und Krankenkassen oft für Streit. Nun hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass professionelle Reinigung der Zähne nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört. Auch behinderte Menschen, die sich nicht selbst die Zähne putzen können, haben keinen Anspruch."
    https://www.vdk.de/deutschland…zahnarzt_auf_kassenkosten

  • ob sich das durch die neue Gesetzeslage und die Statuten der Zahnärztekammern noch ändern wird? Eigentlich war das ja geplant, dass im Herbst auch solche Hilfen für behinderte Menschen beim Zahnarzt abgerechnet werden können.

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    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff