Seltsamerweise gibt es eine Login-Option, aber keine Möglichkeit zur Registrierung (habe ich zumindest nicht gefunden).
Widerspruch, wenn Grundsicherung im Eingangsbereich der WfbM verweigert wird
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Hallo zusammen,
die Fragen sind jetzt online.
Uwe Schummer hat schon geantwortet....Das die Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung jetzt erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs
festgestellt werden kann, ist für mich eine reine Einsparmaßnahme... -
Ich hab gerade noch ein bisschen Verständnisprobleme. Könnte mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Ich bin ja nun schon 28 Jahre alt. Wenn ich jetzt in eine Werkstatt gehen würde / müsste, dann muss ich doch auch im Eingangsbereich anfangen. Das wiederum würde dann ja ebenfalls bedeuten, dass ich kein Recht auf Grundsicherung habe.
Oder seh ich das jetzt falsch?Im übrigen finde ich schon die Aussage lächerlich, dass ja weniger als 1% der Menschen die Werkstatt verlassen und in den 1. Arbeitsmarkt kommen. Wenn das doch bekannt ist, warum hat man sich dann zu so einer Gesetzesänderung und damit Verschlechterung der Lebensqualität entschlossen ???
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Hallo zusammen,
da ich mal wieder in Eile bin, nur kurz der Link zu einem Kommentar von Gisela Maubach auf FB
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Antwort von Yasmin Fahimi (SPD) 22.09.2017
ZitatLiebe Frau Rosenberger,
ich habe durchaus Verständnis für Ihre Auffassung . Die heutige Abgrenzung des Kreises der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung führt zu Problemen und hat im Einzelfall Auswirkungen, die aus Sicht der Betroffenen oftmals nicht verständlich sind. Insoweit sehe ich klar Handlungsbedarf des Gesetzgebers und würde mich als Abgeordnete dafür einsetzen.
Ziel soll es dabei sein, das alle Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, also nicht erwerbsfähig und damit voll erwerbsgemindert sind, hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII gleichgestellt werden. Den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würde dann für alle hilfebedürftigen volljährigen Personen gelten, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Weil es auf die Feststellung der Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung nicht mehr ankommen würde, bestünde auch die Notwendigkeit einer gutachterlichen Feststellung der Dauerhaftigkeit nicht mehr. Dies würde beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte gelten. Auch sie könnten damit schon bei Eintritt in die Werkstatt für Behinderte Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Um dies zu erreichen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits während des Diskussionsprozessen zur Vorbereitung des Ende vergangenen Jahres verabschiedeten Bundesteilhabegesetz die Handlungsoption eingebracht, alle volljährigen und zeitlich befristet voll erwerbsgeminderten Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzubeziehen. Diese Position konnte sich zum damaligen Zeitpunkt nicht durchsetzen. Ich plädiere deswegen für die Aufnahme in den Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode und werde mich dafür einsetzen.
Ich bedanke mich für Ihre Anregung.
Gruß
Yasmin Fahimi
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Fachverbände für Menschen mit Behinderung
6. Dezember 2017Stellungnahme zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII – kein Ersuchen um gutachterliche Feststellung
der Dauerhaftigkeit einer vollen Erwerbsminderung für Menschen mit Behinderung, die den
Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen -
Mein Sohn wurde damals aus dem Berufsbildungsbereich heraus genommen, weil er keine "wirtschaftlich verwertbare Arbeit" erbracht hat. Ich hasse diese Begrifflichkeit übrigens abgrundtief. Ich finde diese Begrifflichkeit menschlich so abwertend......bäh.
Nun hat er noch über ein Jahr übrig. Sollte er also mal "wirtschaftlich verwertbare Arbeit" erbringen, würde man ihn gnädigerweise ja wieder in den Berufsbildungsbereich stecken. Jetzt erhält er Grundsicherung, aber was ist, wenn er wieder in den Berugsbildungsbereich zurückgeht? Wird ihm dann die Grundsicherung gestrichen? -
Dann müsste bei Deinem Sohn doch die dauerhafte volle Erwerbsminderung schon festgestellt sein?!
Dazu gibt es hier Infos:
HINWEIS!
Hat der zuständige Rentenversicherungsträger bereits vor Beginn des Eingangsver-fahrens und vor dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs einer Werkstatt fest-gestellt, dass eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, bleibt diese Fest-
stellung nach Auffassung des BMAS auch mit Eintritt in eine WfbM erhalten und entfällt damit nicht bis zur Entscheidung des Fachausschusses der WfbM (so das oben genannte Rundschreiben des BMAS vom 3. Juli 2017 auf Seite 6 f.). Konkret bedeutet das: Wurde die dauerhafte volle Erwerbsminderung z.B. bereits während der Schulzeit bei einem volljährigen Menschen mit Behinderung durch den zustän-digen Rentenversicherungsträger festgestellt, erhält er auch nach dem Übergang in das Eingangsverfahren der WfbM weiterhin Grundsicherung.
http://bvkm.de/wp-content/uploads/Musterwiderspruch-für-Personen-im-Eingangs-und-Berufsbildungsbereich.pdf..."Eine einmal festgestellte medizinisch bedingt dauerhafte volle Erwerbsminderung ist grundsätzlich nicht erneut zu überprüfen. Gegenstand der (ausdrücklichen) Feststellung ist gerade, dass die Erwerbsminderung auf Dauer nicht mehr behoben werden kann. Dies schließt im begründeten Ausnahmefall eine erneute Begutachtung nicht aus."....
http://www.einfach-teilhaben.d…/Grundsicherung_im_Alter_ EM/grundsicherung_im_alter_em_node.htmlDer zweite Link funktioniert nicht ...schau mal hier funktioniert er:
http://www.intakt.info/forum/f…ch-wfbm?p=90654#post90654 -
Liebe Monika, danke!
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RTL
7.12.2017Nur 80 Euro im Monat zum Leben:
Familie aus Herford kämpft um Gerechtigkeit für ihre Tochter mit Down-Syndrom..."Aufgrund ihrer Trisomie 21 steht ihr eigentlich eine Grundsicherung von monatlich
rund 700 Euro zu. Doch wegen einer Gesetzesänderung bekommt sie diese nicht, weil
die 18-Jährige im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
arbeitet. Nun erhält sie lediglich 80 Euro pro Monat."......"Familie Glaub will gegen Gesetzesänderung klagen"...
https://rtlnext.rtl.de/cms/nur…down-syndrom-4135464.html
Unter Kommentare:
"Lebenshilfe NRW
Leider ist uns heute ein weiterer Fall für NRW mitgeteilt worden.
Und nach unseren Informationen gibt es bundesweit weitere."
https://de-de.facebook.com/leb…rw/posts/1639328656105411 -
Vorenthalt von Grundsicherung ist diskriminierend
...„Das ist eine Diskriminierung der Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
Die Behörden erwecken mit ihrer Rechtsauslegung den Anschein, die Behinderung
der Frau könne plötzlich verschwinden“, sagte der Landesgeschäftsführer der
Lebenshilfe NRW Herbert Frings. Außerdem führt das Verhalten der Behörden zu
einer Phase große Unsicherheit bei Betroffenen und ihren Angehörigen.Das Bundesteilhabegesetz war mit dem Ziel verabschiedet worden, Menschen mit
Behinderung aus der Fürsorge herauszuholen. „Der Fall der Frau aus Herford zeigt,
die Situation wird sogar verschärft. Zwar können und sollten Betroffene gegen
Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen, wir sind jedoch der Meinung, hier
muss das Bundesarbeitsministerium schnellstmöglich für eine Klarstellung
zugunsten der Menschen mit Behinderung sorgen“......."Sollten Betroffene bereits Widerspruchsbescheide erhalten haben, ist die
Lebenshilfe NRW an diesen sehr interessiert und bittet um Kontaktaufnahmeunter 02233 93245-636 oder
via Mail anlandesverband@lebenshilfe–nrw.de -
Das passiert wenn man Gesetze ändert ohne mal ein bisschen genauer darüber nachzudenken wie am Ende die Umsetzung aussieht... *seufz*
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..."Die Rechtsauffassung des BMAS, der sich die Sozialämter anschließen, hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für falsch. Dies haben wir dem Ministerium im Dezember 2017 in einer Stellungnahme (pdf - 611.3 KB) zu dem Problem ausführlich erläutert. Auch die Bundesländer lehnten mit Beschluss vom 6./.7.12.2017 (pdf - 69 KB) die neue Regelung ab. Ob das BMAS seine Meinung nun ändern wird, bleibt abzuwarten."....
Gut zu wissen:
Wer schon vor der Aufnahme seiner Tätigkeit im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM seine dauerhafte Erwerbsminderung hatte feststellen lassen, muss sich bislang weniger Sorgen machen: Für diesen Personenkreis werden die Grundsicherungsleistungen in der Regel weiter gewährt. -
Dazu...
Widerspruch, wenn Grundsicherung im Eingangsbereich der WfbM verweigert wird....gibt es jetzt einen Fernsehbeitrag:
07.02.2018
Keine Grundsicherung für behinderte Azubis...Eltern klagen
Kim-Leas Eltern haben inzwischen Klage eingereicht – und werden dabei von der Lebenshilfe unterstützt. Sie wollen andere Betroffene aufwecken und Mut machen, für die finanzielle Unterstützung zu kämpfen.Minister: Zahlung wäre gerechtfertigt
Auch NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) sieht die gültige Neuregelung skeptisch und will sich für eine Änderung des Bundesgesetzes einsetzen....VIDEO:
https://www1.wdr.de/nachrichte…ilfe-widerspruch-104.html -
Deutschlandfunk
13.02.2018Menschen mit Behinderung in Ausbildung
"Im Berufsbildungsbereich muss sich etwas ändern"
Menschen mit Handicap in Ausbildung haben derzeit
keinen Anspruch auf Grundsicherung.....Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe
Jeanne Nicklas-Faust im Gespräch mit Sandra Pfister
http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=410684 -
Grundsicherung: BMAS stellt Rechtsänderung für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in Aussicht
In seinem Schreiben an den bvkm vom 5. Februar 2018 bekräftigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Rechtsauffassung dass Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer WfbM durchlaufen, keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Das Ministerium hält dies aber für problematisch und plädiert deshalb für eine Rechtsänderung.
Schreiben des BMAS vom Februar 2018:
http://bvkm.de/wp-content/uplo…-Satz-3-Nr.-3-SGB-XII.pdf -
Aktuelles und wichtiges Urteil mit dem Leitsatz:
ZitatAuch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen kann eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden. (Rn. 19 – 27)
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Endlich...
Gut, dass es Leute gibt, die das durchstreiten. -
Zu dem Urteil gibt es jetzt ein Informationsblatt
(mit einer Anmerkung) vom BVKM:..."Anmerkung:
Das erste sozialgerichtliche Urteil zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in der seit 1. Juli 2017 geltenden Fas-sung ist sehr zu begrüßen. Es steht im Einklang mit der Rechtsauffassung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), wonach sich aus der neuen Regelung ergibt, dass bei Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich durchlaufen, nunmehr ebenso wie bei Personen, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind, vom Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen ist. Nachdem im Sommer die ersten Ablehnungsbescheide bekannt wurden, hatte der bvkm deshalb bereits Ende Juli 2017 einen Musterwiderspruch erstellt, der Betroffenen unter http://www.bvkm.de in der Rubrik Recht & Ratgeber zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.
Rechtskräftig ist das Urteil des SG Augsburg nicht. Auch sind zurzeit in ganz Deutschland viele Klage-verfahren an den Sozialgerichten zu § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB XII in seiner neuen Fassung anhängig. Da die Sozialämter die maßgebliche Vorschrift aufgrund eines entsprechenden Rundschreibens des Bundesministerium für Arbeit und Soziales anders als das SG Augsburg auslegen und Leistungen der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, ablehnen, wird es bis zur endgültigen Klärung durch das Bundessozialgericht voraussichtlich noch einige Zeit dauern.
Katja Kruse, bvkm
Stand: März 2018 "......
Komplette Info:
https://bvkm.de/wp-content/upl…dungsbereich-der-wfbm.pdf -
Stand: März 2018
Musterwiderspruch für Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM aktualisiertDer bvkm hat seinen Musterwiderspruch im Hinblick auf das Urteil des Sozialgerichts (SG) Augsburg vom 16. Februar 2018 (Aktenzeichen S 8 SO 143/17) aktualisiert. Das SG hatte entschieden, dass auch bei Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine volle Erwerbsminderung auf Dauer unterstellt werden kann. Die betroffenen Personen haben deshalb nach Auffassung des Gerichts Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.