Das Blocken soll übrigens bald nur noch Zahlkunden möglich sein.
Zahlen würde ich nie. ich kann auch ohne zahlen noch blocken.
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Das Blocken soll übrigens bald nur noch Zahlkunden möglich sein.
Zahlen würde ich nie. ich kann auch ohne zahlen noch blocken.
Danke , Ella fürs reinstellen. Das war mir nicht klar, das man ohne Account in X nicht lesen kann.
Die Antidiskriminierungsstelle wird bereits kritisiert, weil sie selber keine Stellung zu den antisemitischen Ausschreitungen seit dem Terror in Israel bezieht. Die Antidiskriminierungsstelle ist ein zahnloser Tiger, kaum weht ein Lüftchen ziehen die den Schwanz ein. Als Bürger empfinde ich den realen Alltag in Deutschland mit seinen Diskriminierungen wesentlich schlimmer als in X. In X kann man blocken, melden oder X abschalten, in der Realität ist man den Bedingungen ausgeliefert.
Langes Statement.
Ich habe bisher keinen Unterschied bemerkt, außer die Scheiß Busenbots, die an einem dran kleben. Was denkt Ihr?
Genau, und da war ich ins Stocken geraten was selbst unterhalten bedeutet. Ich meine sowas gelesen zu haben, das Sozialleistungen gleichbedeutend ist mit sich selbst unterhalten. Das würde bedeuten, Eingliederungshilfe/ Grundsicherung wäre sich selbst unterhalten.
So eine Formulierung haben wir bei derzeitiger Rechtslage doch auch.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
Du musst ja bedenken, dass die ganzen behinderungsbedingten steuerlichen Freibeträge bei der Frage, ob man sich selbst unterhalten kann, auch berücksichtigt werden. Das kann die Grundsicherung nicht alles abdecken.
Na, hoffen wir das beste.
Ich hasse das generell, wenn in Gesetzen oder Verordnungen 10 Meter lang 100 Bezüge zu irgendwelchen Paragraphen stehen, die man dann alle nach und nach durchgucken muss.
Ja, das nervt jeden. Selbst wohl Juristen. Machen die aber wahrscheinlich mit Absicht, dass man nicht so schnell durchsteigt. Könnte man eigentlich nämlich oft auch anders machen.
Alles anzeigenIch würde das gerne zusammenhängend als allgemeinverständlichen Text lesen
In diesem Fall aber nicht so schwer:
Es geht um den Auszahlungsanpruch Volljähriger.. Da wird auf § 74 EStG verwiesen - Details sind für uns egal. Denn dieser gilt nicht für unsere Kinder.
§ 8
Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder
§ 74 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ist auf den Kindergarantiebetrag nach diesem Gesetz entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht für Kinder nach § 5 Absatz 2 Nr. 3.
§ 5 Kinder
(2) Ein Kind nach Absatz 1, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es
3. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Genau, und da war ich ins Stocken geraten was selbst unterhalten bedeutet. Ich meine sowas gelesen zu haben, das Sozialleistungen gleichbedeutend ist mit sich selbst unterhalten. Das würde bedeuten, Eingliederungshilfe/ Grundsicherung wäre sich selbst unterhalten.
Auf Deutsch heißt das ja nur, dass behinderte Volljährige von der neuen Regelung, dass Volljährige den Kindergarantiebetrag an sich selbst auszahlen lassen können, ausgenommen sind. Das ist ja genau, was wir wollen! Eine Anrechnung auf die Grundsicherung findet dadurch nicht statt.
Ich würde das gerne zusammenhängend als allgemeinverständlichen Text lesen. Dann wäre ich mir sicher, das drin steht, was behauptet wird. Aber ich habe wie gesagt, 0 Bock, mir die ganzen Paragraphen zusammen zu suchen. Ich hasse das generell, wenn in Gesetzen oder Verordnungen 10 Meter lang 100 Bezüge zu irgendwelchen Paragraphen stehen, die man dann alle nach und nach durchgucken muss.
In der Begründung heißt es:
Zitat§ 8 Satz 2 stellt sicher, dass auch in Fällen volljähriger Kinder mit Behinderung nach § Absatz 2 Nummer 3 dieses Gesetzes, die betroffenen Eltern nach wie vor den Kindergaran-tiebetrag erhalten. Eine Auszahlung des Kindergarantiebetrages an das volljährige Kind nach der vereinfachten Regelung des § 8 Satz 1 in Verbindung mit § 74 Absatz 3 Satz 1 EStG findet für behinderte Kinder nach § 5 Absatz 2 Nummer 3 keine Anwendung. Dies entspricht der Regelung in § 74 Absatz 3 Satz 2 EStG.
Ich verstehe da nur Bahnhof. Aber trotzdem Danke. Ich hasse solche undefinierbaren Sachen, wo dann die 20 anderen Paragraphen noch mal durchgelesen werden müssen. Hab ich keinen Bock drauf.
Wo steht denn der Paragraph für die behinderten Kinder.
Aber Kastenbetten? Furchtbar! Darin sollen Eltern wirklich eingewilligt haben? Wofür gibt es denn die schönen Pflegebetten für Kinder, die wären ja wohl in jedem Fall eine bessere Alternative.
Wie gesagt, 2015. Das war wirklich eine unheimlich gute, transparente Recherche vom Bayrischen Rundfunk. Man konnte wirklich alles einsehen, die Dokumentationen vom Heim, die Stellungnahmen der Politiker, die Stellungnahme des Elternbeirates und die Entscheidung das Gesetz zu ändern. Auch wenn jetzt in Goslar superschlecht gelaufen ist, zeigt die Statistik, das die freiheitsentziehenden Maßnahmen seitdem Richter bewilligen müssen, erheblich abgenommen haben.
Alles anzeigen15.05.2018
ZITAT:
..."Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nunmehr die Ermittlungen gegen Verantwortliche des Franziskushauses in Au am Inn, einer heilpädagogischen Einrichtung für Kinder- und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung, wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung eingestellt."...
Pressemitteilung 2/18 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)
Da geht es nur um die Außentür. Was ist denn wohl mit den anderen Vorwürfen?
Die Ermittlungen zu den anderen Vorwürfen wurden wohl schon 2014 eingestellt:
Das ist ja nicht verwunderlich, da Freiheitsberaubung damals in der Form nicht verboten war. Nun darf Freiheitsberaubung "nur noch" mit richterlicher Genehmigung stattfinden. Die Änderung der Rechtslage erfolgte aufgrund der Vorfälle damals.
Ich habe keine Idee, warum Kobinet die alten Kamellen hochholt.
2018 ist auch ewig her. Ich erinnere, dass das damals zu der Änderung des Gesetzes geführt hat, indem es nicht mehr ausreichte , das Eltern(unter Druck und Erpressung) einer Freiheitsberaubung zustimmen mussten, sondern freiheitsentziehenden Maßnahmen regelhaft nur durchgeführt werden dürfen, wenn ein Richter dies bewilligt, ( So wie bei dem Pflegekind in unserer Stadt)
Interessanter Weise lehnt die BRK UN Kommission dieses ganz aktuell auch ab, die verbieten Folter und Freiheitsentzug grundsätzlich.
Hm, der von Kobinet verlinkte Bericht ist auch von 2015, die haben das aber grade aktuell. Komisch. Was neues findet man nicht.
Aktuell:
2015 :
Dankeschön fürs raussuchen. Dann wollen wir mal hoffen, das die 1000 Stellungnahmen was nutzen.
Tacheles auch. Das andere außer bvkm habe ich noch nicht gelesen.
Ich bin beeindruckt, was Tacheles in der kurzen Zeit alles herausgefunden hat.
Ja, habs gefunden.
Alles anzeigenStellungnahme des bvkm zum Referentenentwurf
Die Kindergrundsicherung darf nicht zu Verschlechterungen für Eltern von Kindern mit Behinderung führen! Das fordert der bvkm in seiner Stellungnahme vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums. „Wir sind empört über den geplanten Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder, der dazu führt, dass die Eltern künftig 250 Euro monatlich weniger im Portemonnaie haben“, so Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm in der Pressemeldung des Verbandes. Es sei auch künftig sicherzustellen, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, entsprechende Entlastung erfahren.
Quelle und kompletter Text:
Stellungnahme des
Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
und zur Änderung weiterer Bestimmungen6.09.2023
Kindergrundsicherung | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
Das ist die einzige Stellungnahme, die das Problem der "Kinder " mit Behinderungen konkret benennt. Beim Sozialverband und Paritätischen hab ich in den gefühlt 1000 Seiten nix drüber gefunden.
Bentele scheint von einer Kürzung für "erwachsene, behinderte Kinder" nicht auszugehen. Sie setzt quasi voraus, das die Eltern , insbesondere wenn diese ihre "Kinder" zu Hause pflegen, einen höheren Betrag als die 250 Euro bekommen müssten. Keine Ahnung, ob sie es nur nicht rallert , das es angerechnet werden könnte?