Beiträge von Birgit A

    ...oh ich hab nix dagegen gesagt, dass hier diskutiert wird... nur ich persönlich mag nicht mehr!


    für mich hat Inge alles dazugesagt, wir leben - glücklicherweise- in einer Gesellschaft, in der ( fast) jeder nach seiner Fasson glücklich werden darf...


    Egal ob behindert oder nicht, jeder Mensch soll sein Leben so gestalten können wie er will. Bei Wahlfreiheit und fairen Wettbewerbsbedingungen wird in individuelle und kundenorientiertes Angebot entstehen mit der Möglichkeit "eine ganz einmalige"Lösung für genau nur einen Menschen zu gestalten - so wie bei Menschen ohne Behinderung auch!



    leider sehe ich aber noch nirgends ernsthafte Bemühungen der klassischen Träger sich in diese Richtung ernsthaft und energisch von sich aus zu entwickeln und die notwendigen Rahmenbedingungen von der Politik dafür auch aktiv einzufordern...


    so aber ich bin jetzt endgültig draussen, , euch weiter eine gute Diskussion und grüße

    Zitat


    Für mich stehen Schulen für Schutz, Fürsorge und dafür, dass man sich in besonderer Weise bemüht, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Ein Ort, wo man versucht, auf alle Kinder einzugehen und sie in besonderer Weise zu fördern. Ein Ort, wo man Kindern mit mehr Wärme und Menschlichkeit begegnen kann, als im heutigen Schulalltag mit seinem rigorosen Anpassungs- und Leistungsdruck.


    ...merkt ihr was?
    Ich habe in Dario's Text einmal Sonder, zweimal behindert weggelassen; einmal diese durch alle , einmal normal durch heutigen ersetzt und schon steht da die perfekte Beschreibung eines inklusiven Schulsystems wie ich es mir für alle Kinder - gemeinsam wünschen würde...


    Ein Schulsystem übrigens, das auch von vielen Fachleuten für durchaus realisierbar und finanzierbar gehalten würde und das auch nicht auf Wissensvermittlung und Leistungswille verzichten muss und soll :!:


    Aber mal weg von dieser unseeligen Schuldiskussion, ... ( Schule ist ja nur ein Mosaikstein, das ganze Leben muss inklusiv werden)


    Wo bleibt dann der notwendige Schon- und Schutzraum für Kinder mit Behinderung?


    Wo bleibt denn der Schutzraum für Frau Maubachs Sohn in der Sondereinrichtung? Wurde denn da seinen Bedürfnissen Rechnung getragen?


    Separierte Sondereinrichtung heißt eben NICHT ZWANGSLÄUFIG UND AUTOMATISCH , dass den jeweiligen Bedürfnissen der einzelnen Menschen mit Behinderung Rechnung getragen wird.....wenn man Glück hat, dann ja vielleicht. ...
    Aber garantiert IMMER ist eine Sondereinrichtung ein Platz in der die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung im jeweiligen Segment ( Schulbildung, Wohnen, Arbeiten usw....) eben NICHT in der Gemeinschaft aller anderen sondern in einem abgetrennten Raum der Gesellschaft erfüllt werden. (wenn sie denn überhaupt erfüllt werden s.o.)


    In welchem Naturgesetz ist denn festgelegt, dass sich Menschen mit Behinderung entscheiden müssen,zwischen Hilfe, Unterstützung, Förderung, Erfüllung ihrer Bedürfnisse einerseits oderdem Leben mitten in der Gesellschaft anderseits?


    Mein Sohn z.B. ist ein Ninja-Turtle-Fan und es stimmt:
    ... er kann seinen Schutzraum mit sich herumtragen. Jedenfalls dann, wenn man ihn lässt und wenn man ihm überall, wo er auftaucht die Möglichkeit für diesen "Schutzraum" gibt.

    In seinem Fall reicht oft schon ein wenig Verständnis und die Bereitschaft sich auf sein Tempo einzulassen,


    Andere Menschen mit Behinderung brauchen aufwendigere Schutzräume... aber auch diese sind prinzipiell "transportabel".. die Tochter einer Freundin wurde hier von mehreren Förderstätten als zu aufwendig "wegberaten" ....sie nutzt stattdessen jetzt eine intensiv begleitete Tagesstruktur , die ihre Eltern mit Hilfe des pB gestaltet haben und die inBetrieben des ersten Arbeitsmarktes lokalisiert ist...


    Vor 2-3 Jahren haben wir beide Mütter noch gehofft, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch für Menschen mit gB entscheidende Fortschritte macht, bis unsere Kinder erwachsen sind
    aktuell zittert Die Familie im Hinblick auf die gsetzlichen Änderungen, ob diese selbstbestimmte Lösung weiter finanziert wird... und wenn wird es so wie es jetzt ausschaut niemals eine Rechtsicherheit für solcheLösungen geben.. Ist das inklusiv?


    Manchmal verstehe ich einfach gar nicht, was daran so schwierig zu verstehen und was es eigentlich zu diskutieren gibt:


    egal ob Wohnen , Arbeiten, Freizeit, usw....
    Was und wo auch immer gelebt wird, da sind auch ALLE Menschen mit Behinderung und zwar ohne Einschränkung !!!!! willkommen und ihren Bedürfnisse wird ganz selbstverständlich Rechnung getragen...Und zwar OHNE dass die Menschen mit Behinderung ein Mindestmaß an Leistung oder Anpassungsfähigkeit erbringen müssten...So muss eine inklusive Gesellschaft ausschauen.



    Die Stabhochsprungvereine unserer Republik würden trotzdem nicht von tausenden Schwerstmehrfachbehinderten gestürmt werden, die einen geregelten Trainingsbetrieb verhindern, weil sie von den dortigen Sportlern verlangen würden, die Latte auf genau 1 cm Höchsthöhe zu legen, damit sie alle problemlos mit ihren E-Rollis darüberrollen können :icon_rolleyes


    Ich frage mich immer , woher dieseÄngste nur kommen? kein einzige Mensch mit einer kognitiven Behinderung würde ernsthaft anstreben Flugcaptän oder Gehirnchirurg zu werden.
    aber im Kino könnte es schon mal passieren, dass der Nebensitzer anhaltend an den falschenStellen und das dann auch ein bisschen zu laut lacht.... ...ja soviel " Risiko" muss eine Inklusive Gesellschaft dann schon tragen, wenn man das ernst meint!


    in SO EINER Gesellschaft müssten sich dann Mütter von Kindern mit Behinderung auch nicht mehr zuerst in der Beratung anderer Eltern so vorbildlich engagieren, dass sie das Bundesverdienstkreuz (völlig zuRecht) verliehen bekommen...
    ..und anschließend müssten sie dann aber den wertlosen Orden auch nicht mehr aus Protest wieder zurückgeben, weil die Gesellschaft nicht bereit ist, einem Menschen, der eben nicht über ein" Mindestmaß an Leistungsfähigkeit" " verfügt genügend Geld zur Verfügung zu stellen, so dass dieser Mensch selbstbestimmt seine eigene Lebenssituation gestalten kann anstatt sich einer standartisierten und kostenoptimierten Sonder-Betreuung in einer stationären Einrichtung zu unterziehen...



    SORRY für den langen Beitrag , aber ich halte jetzt auch wieder den Mund musste eh schon x mal editieren, weil immerwieder zig Fehler aus dem nichts auftauchen :D



    Herzlichste Grüße an alle von Birgit,die in diesem Forum eigentlich NICHT diskutieren wollte und schon gar nicht über Inklusion und ganz sicher nicht über Inklusion in der Schule ;)



    aber die sich auch schon millionenmal darüber aufgeregt hat, was angeblich alles inklusiv ist
    jetzt erst wieder auf einem Tag der offenen Tür in einer neueröffneten Einrichtung der Behindertenhilfe war und da sich von einer freudestrahlenden Mitarbeiterin anhören musste, wie toll das ist, dass bei diesem Neubau Hinterausgang der Werkstatt und Eingang der Stationäre Wohnstätte keine 10 Meter auseinanderliegen., also nix mit 2 Millieus...
    .....Aber alles sei ja SOOO INKLUSIV weil das ganze Ensemble nicht auf der grünen Wiese liegt sondern am Ortsrand direkt ans Gewerbegebiet anschließt
    .... :eek

    Hallo Michaela,


    Ich habe deine Nachfrage so gelesen, als wenn du dir jemanden wünscht, der dein Kind zur Schule begleitet, wenn du sie nicht selbst bringen kannst. Die von dir verlinkte Entscheidung hat keinerlei Relevanz für deine Fragestellung. Dort geht es um einen Fall, bei dem das Kind ohne die Anwesenheit eines Schulbegleiters IM UNTERRICHT nicht beschult werden kann.


    Grundsätzlich wird eine Schulbegleitung immer dann -und eben auch nur dann- genehmigt, wenn dies im jeweiligen Einzelfall das geeignete und notwendige Mittel ist um die Beschulung eines Kindes mit Behinderung zu ermöglichen. Teil dieser notwendigen Unterstützung könnte dann im Einzelfall eben auch die auusschließliche Begleitung eines Kindes auf dem Weg zur Schule sein.


    Eingliederungshilfe greift immer dann, wenn sonst niemand zuständig ist, um eine notwendige Leistung zu erbringen. Oder andersherum: immer dann wenn die bereitgestellten Leistungen für den Menschen mit Behinderung nicht ausreichend sind.


    Für den Schulweg ist also die Eingliederungshilfe auch erst dann zuständig, wenn die Möglichkeiten des zuständige Leistungsträger ausgeschöpft sind.


    Zuständig iger Leistungsträger für die Schülerbeförderung ist häufig jeweils dieeinzelne Kommune, Landkreis manchmal auch das Bundesland. ( dies ist nicht bundeseinheitlich geregelt) teilweise unterscheiden sich die Regeln für die Schülerbeförderung zwischen verschiedenen Kommunen erheblich.



    Erster Schritt muss also für dich sein, in deiner Gemeinde nachzufragen bzw. Selber in der Satzung der Schülerbeförderung nachzulesen, wie die Beförderungsregeln für Schüler mit Behinderung aussehen. Häufig gibt es da die Möglichkeit eines Fahrdienstes oder einer Begleitperson. Vielleicht gibt es da ja bereits eine Unterstützungsmöglichkeit.


    Dann gilt es abzuklären, ob dein Kind einen darüberhinausgehenden Bedarf hat. dieser Bedarf muss
    Natürlich mit ärztlichen Attesten oder anderen guten Argumenten nachvollziehbar glaubhaft gemacht werden. Erst dann genehmigt das Sozialamt oder das Jugendamt einen Schulwegbegleiter als Maßnahme der Eingliederungshilfe


    Für meinen Sohn hatte ich das zeitweise beantragt und genehmigt bekommen
    wenn du konkrete Nachfragen hast, darfst du mich gerne direkt ansprechen


    alles Gute für Euch und viele Grüße
    Birgit

    Morgen erscheint die taz. mit Behinderung
    Leidmedien.de übernehmen am Freitag, 02.12.2016 die gedruckte und die digitale taz für eine Sonderausgabe


    ....selbst wenn jemand sonst kein Fan dieser Zeitung ist - ich finde das VORBILDLICH !


    (übrigens erscheinen da auch Beiträge zu den aktuellen Änderungen im neuen Teilhabegesetz )

    Liebe Trixi,


    das glaube ich gleich, dass in einer kleineren Kommune nur 1 Träger und mit nur 2 Angeboten aktiv ist - nicht gut zum aussuchen aber Realität....


    das pB bei seelischer Behinderung ist aber nicht selten, wie ich festgestellt habe http://www.bag-ub.de/dl/projek…-persoenliches-budget.pdf hier in dieser Untersuchung von 2012 ca 40% aller Budgetnehmer mit dieser Behinderungsart....


    Ich glaube tatsächlich das große Problem ist die Bedarfsfeststellung.
    grundsätzlich wohl immer bei seelischen Behinderungen aber in deinem Fall vielleicht auch, weil ich meine du hattest bis jetzt Unterstützungsbedarf ausschließlich?/mehrheitlich? privat geregelt, oder?


    Da hilft vielleicht auch mehr eine kompetentes medizinisches Gutachten und die Einschätzung des kommunalen Sozialdienst als ein gesetzlicher Betreuuer?


    Da wünsch ich di, dass du kompetente Unterstützung fundest ....für Verfahrensfahren zum pB auch gernebei mir nachfragen


    alles gute!!!!!

    Moin, moin, liebe Trixi


    Wollte ja eigentlich hauptsächlich lesen, aber nu muss ich doch mal was posten....


    Zitat

    Ambulant in einer eigenen Wohnung gibt es nur 2 Möglichkeiten. Die normale Betreuung mit 8 Stunden im Monat, oder die intensive Betreuung mit ca. 2 Stunden pro Woche (wenn ich das richtig verstanden habe)... Mehr Stunden würden scheinbar von der Eingliederungshilfe nicht übernommen.


    ...Quatsch mit Soße X( !
    Der Mensch mit Behinderung hat selbstverständlich nicht (nur) das Anrecht aus den 2ei zwStandartangebote die die Träger der Behindertenhilfe in seiner Kommune anbietet auszuwählen. Er hat vielmehr das Recht die Hilfe zu bekommen, die er individuell BRAUCHT!


    Der Weg führt bei diesen Leistungen der Eingliederungshilfe
    -- 1.von der Antragstellung: z.B. Hilfe z.Wohnen,Hilfe z.Freizeitgestaltung,Hilfe z.Tagesstruktur, Hilfe zur Haushaltsfphrung, Hilfe durch sozpäd Betreuung, etc.
    --2. zu der Bedarfsfeststellung: Mensch braucht x Stunden wöchentlich für Bereich x,y und z
    -- 3. Der Bewilligung für z.B. x Stunden Unterstützung in Form von zB Fachleistung oder nichtqualifizierte Assistenz oder Kombi daraus
    -- 4. Entscheidung des Klienten, ob dies als Sachleistung zur Verfügung gestellt wird (durch bereits existentes Angebot)oder als persönliches Budget an dich ausbezahlt wird.
    bei letzterem dann noch mit intensiver Absprache der detailierten Konditionen (z.B. Ziel, Höhe, Qualitätsüberprüfung ...)


    Was du meiner Meinung nach wirklich brauchst, ist eine sachkundige und unabhängige Beratungsstelle. Unglücklicherweise sind die real existierenden und von den Trägern der örtluchen Behindertenhilfen eingerichteten Beratungsstellen - ich will es mal so formulieren- nicht ausnahmslos in allen Fällen so unabhängig, dass sie weg vom eigenen Angebot hin zur individuellen Lösung beraten....


    Wenn du also nacheiner individuellen Lösung suchst, dann orientiere dich deswegen zB bei http://www.forsea.de und versuche vorallem von Erfahrungen von Menschen mit seelischer Behinderung, die das persönliche Budget bereits haben zu bekommen ( evtl.einschlägige Foren für dieses Behinderungsart?)


    Ich will das ganze aber nicht schön -bzw den Aufwand kleinreden. Der erste Knackpunkt ist sicherlich die Bedarfsfeststellung .... da schlägt das Problem der "unsichtbaren" Behinderung sicher ganz heftig zu.... und dann können ü, wenns halt dumm läuft noch viele weitere knackige Probleme auftauchen, unzureichende Mittelausstattung, schikanöse Nachweispflichten und, und und....
    Aber wenn ein persönliches Budget, also eine extra für den Mensch gebastelte Lösung läuft, dann bietet das eine wesentlich individuellere Hilfe als jedes Angebot von der Stange....


    Also ich finde, sowas ist deswegen prinzipiell schon einen Kampf wert...


    hier noch ein bisschen zum Lesen dazu


    http://n.angehoerige-hessen.de…wichtig_fuer_gelingen.pdf


    https://w3-mediapool.hm.edu/me…7/sta_steckermaier_M8.pdf


    http://www.intakt.info/forum/f…r?11752-Individualhelfer=


    PS: Birgit A gefällt das natürlich nicht, dass dein Gespräch bei der Caritas so wenig hilfreich verlaufen ist, ich wollte eigentlich nur auf Zitat klicken