Hallo Dario,
mal vorneweg Peerberatung bedeutet lediglich : Beratung durch einen selbst Betroffenen, macht also nur eine Aussage zum persönlichen Hintergrund des Beraters, bzw zur Konzeption der Beratertätigkeit in diesem Peer-Aspekt.
In anderen Aspekten gibt bei der Peerberatung alle Möglichkeiten, die,es sonst auch auftauchen.
Die Beratung durch einen Peer kann , genau wie die Beratung durch einen nicht-peer Berater, sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig für den Ratsuchenden erfolgen. Der Peerberater selbst kann seine Beratungsarbeit sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich durchführen.
Egal ob Beratung durch hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Peer oder nicht-Peer: 100,00€ / Stunde Beratungsgebühr für Ratsuchenden finde ich happig!
zum persönlichen Budget:
Das istja einfach erstmal nur der Name für eine "Währung" ( also Budget aus Bargeld statt Nutzungsberechtigung für eine Sachleistung). Wenn die Leistung selbst einkommensunabhängig gewährt wird, dann wird auch das pB ohne Anrechnung des Einkommens gewährt.
http://www.betanet.de/betanet/…oenliches-Budget-823.html
Das heißt zunächst muss man mal feststellen welche Leistung beantragt werden soll. Erst dann kann man abgleichen welche Leistung evtl. vermögensunabhängig gewährt wird.
Falls ich das richtig verstanden habe., denkst du über Leistungen zur Eingliederung für behinderte Menschen nach. Manche sind da einkommensunabhöngig, häufig wird aber nur bei Bedürftigkeit gezahlt. Verwande in 1 . Linie , also erwachsene Kinder und Ehepartner ( teilweise auch Eltern)haben gehenpber dem Antragsteller evtl eine Unterhaltspflicht, die vor den Leistungen durch die Allgemeinheit in Anspruch genommen werden muss.
http://www.betanet.de/betanet/…te-Menschen-104.html#ue54
Wie Dagmar geschrieben hat geschieht diese Budgetplanung in einem relativ aufwendigen Prozess. Es wird eine Planung mit einer Bedarfsfeststellung stattfinden. ( wobei das, was du als notwendige und angemessene Unterstützungsbedarf ansiehst nicht zwingend notwendig nachher als notweniger Bedarf in dem Plan auftauchen muss - zB beim Thema Sexualassistenz sollte es mich sehr wundern, wenn das als Bedarf anerkannt würde)
Wenn also dein Gesamtbedarf quantitativ und qualitativ festgestellt und dann in Folge monetär ausgerechnet wurde, wird auch festgestellt, ob und welche Leistungen davon einkommensabhängig zu gewähren sind. Das heißt, du wirst dein Vermögen und dein Einkommen nachweisen und es wird dann mit den gesetzlichen Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgerechnet, ob und wieviel du selbst finanzieren kannst/ musst.
Hier die Grundsätze der Anrechnung zum selber nachrechnen.
http://www.betanet.de/betanet/…en-und-Vermoegen-109.html
Es ist also viel zu kompliziert, um die Frage "Lohnt sich die Beantragung" ohne genaue Kentnisse deines Bedarfs und deiner finanziellen Situation zu beantworten.
Grundsätzlich kann man sagen, das Beantragen von Leistungen bzw. pB macht vorallem dann Sinn:
- wenn der (anerkannte)Bedarf hoch ist
- wenn due Leistungen ( mehrheitlich) einkommensunabhängig sind
- wenn das anrechnungsfähige Einkommen niedrig ist.
( wobei im Einzelfall natürlich trotzdem mal die Bewilligung eine relativ niedrigen einkommensunabhängige Einzelleistung bei einem niedrigen Gesamtbedarf trotz hohem Einkommen eine spürbare und willkomene Entlastung bringen kann)
Wenn ich was raten sollte zu dem Thema, dann wäre es dir eine gute Sozialberatungsstelle zu suchen - in einer Großstadt wie Hamburg müsste da doch verschiedenes angeboten werden.
Die jetzig wörde mich persönlich nicht so überzeugen, denn da scheinen trotz 100,00€ / Stunde doch viele Fragen unbeantwortet geblieben zu sein.
Viel Erfolg in jedem Fall!