Beiträge von Birgit A

    eine Information aus gut unterrichteten Kreisen dazu:


    die mündlichen Zusagen wurden erteilt .... aber die schriftlichen Bescheide stehen noch aus. Im Verlauf bis jetzt wurden alle Beteiligten gezielt und wiederholt nicht nur manipuliert sondern bewusst angelogen...

    Deswegen wird sich Kirsten2 auch erst entspannen, wenn der Rechtsanwältin Ihres Sohnes die Bescheide vorliegen und für gut befunden wurden.


    Aber es sieht sehr gut aus. Es bleibt aber wie immer in solchen Fällen das grundsätzliche Problem: was ist mit den Menschen mB, die kein Stern TV Kamerateam für ihre Schwierigkeiten interessieren und keine 4stellige Summe in kompetente Rechtsberatung investieren können? Die haben schließlich nicht weniger Recht auf Selbstbestimmung und vollständige gesellschaftliche Teilhabe!


    Deswegen wird Kirsten2 ihr Engagement als "geltungssüchtige Inklusionsideologin" ( Zitat IA gegenüber Journalisten) :lolweiter betreiben....


    Dank von Kirsten2 für euer Interesse und Unterstützung!

    Sobald ich neues höre, werde ich euch wieder informieren.:thumbup:


    ...und der Aufbau von Alternativen würde automatisch einen Abbau von Sondereinrichtungen nach sich ziehen.


    Ich befürchte genau das würde eben nicht passieren!
    Wo hätte das jemals funktioniert, dass ein besseres Produkt automatisch den bisherigen schlechteren Standart verdrängt hätte? Hat die Entwicklung von regenerativen Energiequellen automatisch zum Ende von Atomenergie und Co2 -Schleudern geführt? Nein. Hat die Beschulung von Kindern mit Behinderung dazu geführt, dass weniger Kinder an Sonderschulen beschult werden als vor 10 Jahren. Nein , in den meisten Bundesländern nicht.


    Natürlich wird niemand halbwegs Zurechnungsfähiges handstrichartig, übernacht oder innerhalb von ein paar Monaten Sonderschulen, Wohnheime, Werkstätten und Betreuungsgruppen schleißen!


    Aber Sinderschulen, Werkstätten, Wohnheime usw, die ohne klare und verbindliche Konversionsplanung im status Quo weiter existieren werden von den Kostenträgern bis zum St Nimmerleinstag bevorzugt aufgefüllt : das über jahrzehnte gewachsenen System Behindertenhilfe wird sich nicht freiwillig ändern. Davon bin ich leideor überzeugt - ich wünschte es wöre anders!


    Ohne klare gesetzliche und gesellschaftliche Vorgaben, die den inklusiven Weg von Menschen als Standart setzt und Sondereinrichtungen lediglich als im Rahmen des Rechts auf freien Wahl der Lebensform zulässigen Sonderweg akzeptiert ( so wie heute reine Mädchenschulen in unserem grundsätzlich koedukativen Schulsystem eben auch nicht verboten sind oder auch reine Frauensportvereine durchaus für manche Situation und für für manches Mädchen/ manche Frau
    - trotz halbwegs gelungenes Geselschaftlicher Emanzipation - ein gutes aber eben freiwilliges freiwilliges Angebot sein kann) wird sich meiner Meinung nach gar nichts ändern.


    Ohne einen grundsätzlichen Wandel hin zur inklusiven Gesellschaft, werden sich alle Bemühungen in Pseudoaktionen, Feinsortierung , also Angebote für die " fitten Behinderten" erschöpfen...


    ALLERDINGS solange wir eben noch so weit wie heute von einer gesellschaftlichen Mehrheit und einem klaren Gesetz für Inklusion entfernt sind, brauchen Inge und ich leider noch gar nicht darüber streiten wie genau der beste Weg zur Konversion dr Behindertenhilfe aussehen sollte... :icon_cry

    Na ich bin sicher: verstehen, hat immer auch mit kennen zu tun!


    Bei mir ist das ohne eigenen Verdienst so, dass - innerhalb der ersten 3 Verwandschaftsgrade unserer großen Familie wir zum Beispiel ein wildes Potpourri unterschiedlichster Behinderungsarten haben -


    Das hat Nachteile - für das letzte Familientreffen haben wir die Begegnungsstätte einer Behinderteneinrichtung gemietet, weil wir nur so genügend barrierefreie Zimmer und Pflegebetten Ausstattung gefunden haben...


    Das hat aber eben auch Vorteile : zB beim Ausflug am zweiten Tag hatten wir alle miteinander freien Eintritt, weil meine Schwester und ich mit einem Stapel Behindertenausweisen an der Kasse standen und die freundliche Kassiererin geantwortet hatte " Lebenshilfegruppen haben immer freien Eintritt, da muss ich gar nicht die einzelnen Ausweise kontrollieren" :D:D:D


    Aber natürlich hat sicher jeder seine blinden Flecken - bei mir waren das lange Zeit komplett die Welt der Autisten - da habe ich dann einiges z.B von unserer lieben Enscha gelernt :thumbup: Aber richtig schlimm sind die blinden Flecken, die mir gar nicht bewusst sind - und da gubt es sicher auch einige :icon_cry !

    Ich glaube ein Punkt ist eben auch, dass auch bei Menschen mit K überhaupt keine Berührungspunkte
    zu Menschen mit erheblichen kognitiven Einschränkungen gegeben sind und deswegen Menschen mit GB für einen "durchschnittlich K Behinderten" genauso fremd sind wie für Menschen ohne Handycap!


    Das Konzept, auf das wir Angehörige von Menschen mit GB bestehen, nämlich dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht zwangsläufig an die Kompetenz Selbständigkeit gebunden sein muss, ist zB für Raoul Krauthausen mindestens genauso schwierig zu erfassen wie für meinen Sachbearbeiter/Fallmanager der Eingliederungshilfe...


    Zufälligerweise hatte ich mal die Gelegenheit mit Raoul 2 Gläser Rotwein lang über diese Problematik zu diskutieren. Da habe uch festgestellt, dass es für ihn vielleicht sogar noch schwerer ist als für meinen bereits recht unwilligen Fallmanager dem Konzept der "advokatorischen Assistenz" zu folgen. Und das hat ganz sicher biografische Gründe: mein Fallmanager ist ohne große Vorerfahrungen pber sein Studium in die Behidnertenarbeit gekommen. Raoul ( und natürlich auch alle anderen engagierten Inklusionsaktivisten) ist üner eigene Diskriminierung, nicht für voll genommen zu werden in die Behindertenarbeit gekommen. Diese Aktivisten mussten sich immer wieder wehren , dass andere ihre Wünsche formulieren und interpretieren - teilweise mussten diese Kämpfe gegen die eigenen Eltern ausgetragen werden. Und dann komme ich und erhebe ihm gegenüber den Anspruch für meinen Sohn zu sprechen ... das ist mit diesem biographischen Hintergrund natürlich schwer zu
    akzeptieren.


    Raoul hat auch nach 2Gläsern gutem Rotwein noch immer die Meinung vertreten, dass ich meinen Zwerg befähigen müsste seine Interessen selbst zu formulieren und zu vertreten - schließlich gäbe es ja auch die people first Bewegung! Ich weiß nicht, wieviel Zeit wir noch gebraucht hätten, damit er wirklich verstanden hötte, dass u.U. vielleicht deutlich mehr Menschen mit GB als heute aber eben garantiert nie die Mehrheit oder alle sich so selbst vertreten könnten. Wenn die Inklusionsszene das nicht schafft, die Eltern der stark kognitiv eingeschränkten Menschen grundsätzlich in ihrer Funktion als advokatorische Assistenzen zu akzeptieren, ist niemals ein Schulterschluss möglich.


    Ich muss jetzt auch mal ehrlich sein, ich bin mir nicht sicher, ob ich - obwohl grundsätzlich polischisch emanzipatorisch und mich für die Selbstbestimmung des Individuums immer einsetztend - OHNE die eigene Betroffenheit und OHNE die Menschen, die ich dadurch kennengelernt habe, so ohne weiteres dieses Konzept der advokatorischen Assistenz so problemlos verstehen und für mich hätte annemnen könnte.....


    Und wenn wir Eltern es nich nicht einmal schaffen, wenigstens die Inklusionsaktivisten vom Konzept der advokatorischen Assistenz zu überzeugen, dann sehe ich schwarz....


    Wie soll dann der Mitarbeiter der Eingliederungshilfe jemals akzeptieren können, dass es weder Frau Maubach, noch Inge noch mir darum geht, was wir als mütter für unsere Kinder wollen, sondern dass es IMMER darum geht, dass wir die Wünsche unserer Kinder heraushören, übersetzen und durchkämpfen...


    ( wollte niemanden in Schutz nehmen, nur erklären, warum ich dafpr plädiere nicht müde zu werden zu erklären, um was es geht)

    Zitat

    []In vielen Diskussionen und Inklusionsideen dreht sich meist alles um die fitteren behinderten Menschen und um Menschen, die eine Arbeits- und Anpassungsleistung erbringen können. Doch wie steht es um die schwerstmehrfachbehinderten Menschen, die das nicht können? Sie werden bei den Diskussionen nicht bedacht. Sie werden ignoriert. Das ist aber nicht im Sinne der Inklusion.


    Das ist natürlich nicht im Sinne der Inklusion, weil diese Angebote ( vergelichbares gibt es in einigen Kommunen oder Bundesländern) ihrem Grunde nach auch gar nicht inklusiv sind.


    Diese Angebote sind Nachselektionen/ Feinsortierungen mit der der Kostenträger die Menschen, die keine GB im klassischen Sinne haben, sondern auf einem, relativ hohen Niveau lesen, Schreiben, Rechnen, Kommunizieren, reflektieren , abstrahieren und sozial funktionieren können, statt in den kostenintensiven WfbMs versucht auf dem 1 Arbeitsmarkt unterzubringen.


    Den Unterschied kann man beim Projekt daran erkennen, dass Ausgangspunkt des Projektes nicht der einzelne Mensch ist, nach dessen Talenten , Wünschen und Bedprfnissen gefragt wird.
    Stattdessen impliziert das Projektdesign ein bestimmtes Leistungsniveau, ohne dass ein Mensch mit Behinderung gar nicht teilnehmen kann.


    Inklusiv wäre ein Projekt,
    dasden ganz fitten, die die beschriebenen Vorraussetzungen erbringen können so eine Ausbildung ermöglicht..
    UND
    das meinem Zwerg die Möglichkeit einer inklusiven Arbeitsstelle ,
    Inges Tochter die freie Wahl zwischen einer individuell gestalteten inklusiven Tagesstruktur und einem Platz in einer von mehreren inhaltlich unterschiedlich aufgestellten Betreuungseinrichtungen
    und meiner schwerstmehrfachbehinderten Nichte die Moglichkeit von wenigstens stunden- tageweisen Teilhabechancen zwischen ihren Krankenhausaufenthalten/ Krankheitsphasen
    bieten würde


    Träum weiter Birgit :icon_cry

    Ich mag Ihre Antwort/Erklärung zur Personalausstattung - genauso geht es: vorhandene Ressourcen klug vernetzen und mit einer inklusiven Grundhaltung einsetzen. :thumbup:


    Könnt Ihr Euch noch an den Film "Ich, Du, Inklusion- wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft" und an die dort gezeigte Personalausstattung erinnern? Ein eindrucksvolles Gegenbeispie zu dem was in diesem Interview erklärt wird. Tragisch wie man da mit relativ guter Personalausstattung mangels angepassten Methoden unter stark gefühltem Leidensdruck trotzdem bei seinem althergebrachten Verständnis von Unterrichtsstil festhält und damit grandios scheitert!


    In dem Film waren es 28 Kids davon 7 mit diagnostiziertem Förderbedarf mit 1 Klassenlehrerin ca 0,5 bis 0,7 ( so genau wurde das nicht klar) Sonderpädagogin sowie 3 Mitarbeiterinnen zur Schulbegleitung ( darunter 1 Ergotherapeutin als Vollzeitkraft, bei den beiden anderen wurden weder Qualifikation noch Stunden benannt).


    Ich frage mich noch heute, wieso eine auch nur durchschnittlich qualifizierte Lehrkraft ausgerechnet DIESEN Film als Beleg fpr die Unmöglichkeit von inklusiver Schule benennen konnte. :eek

    .Fassungslos :eek Ich vermute, der Herr steht leider nicht alleine mit seiner Meinung da.


    Diese Vermutung entspricht mE leider genau der Realität - so unverblümt , werden das sicher nicht alle öffentlich formulieren ABER die Haltung dürfte mehrheitsfähig unter den MA der deutschen Sozial- und Jugendämter sein .. 100%sicher kann ich das nur für 1 Amt in der Republik behaupten - aber ich wette auch in allen anderen sieht es genauso aus!

    ja in meinen schwärzesten Momenten befürchte ich, dass es nicht mehr als vielleicht 5K bis 10k ernsthaft Inklusionsbewegte in der gesamten Republik gibt ;( bei allen anderen überwiegt der Schein, die Heuchelei und unverbindliches Geplapper!



    zum Thema Scheinheiligkeit, schnell noch ein Beispiel aus dem Schulbereich und dem Landkreis Landsberg/Lech ( das könnte man aber mit etwas Geduld auch für viele, viele andere Lebensbereiche udn Kommunen in Deutschland genauso finden) -LEIDER:


    SONNTAGSREDEN: Seite27ff
    https://kxp.landkreis-landsber…b8-4318-961f-f91bcd342947


    vs.


    REALITÄT:
    https://trullaskingdom.com/201…__twitter_impression=true


    *habvergessen,woichdenkotzsmileyfinde*

    Zitat

    So werden die Kosten niedrig gehalten, weil ausschließlich leichter behinderte Menschen in diese WGs einziehen können.


    genauso wie Inge das beschreibt, läuft es - und wenn man tatsächlich einen wirlich individuelle Bedarfsanerkennung erzwingen will, dann geht das nur per Gericht!


    Wir wünschen uns für die Zukunft für unseren Zwerg eine inklusive WG aus Menschen ohne Behinderung und mit Behinderung und zwar verschiedener Betreuungssintensität! Es gibt da schon Beispiele, das das bei entsprechenden Rahmenbedingungen gut funktionieren kann. Das desillusionierendste bei der Wohnberatung war allerdings die Erkenntnis, das wir bei uns mit diesem Wunsch relativ alleine stehe.... :icon_cry


    Ich fürchte die meisten Eltern sind nach dem 18 Geburtstag schon dermaßen erschöpft von annähernd 2 Jahrzehnten Kampf mit und gegen Bürokratie und von diese grauenvollen "das-machen-wir-aber-immer-so-und das-gefällt-sonst-auch-immer-allen-Eltern-warum-denn-jetzt-nur-wieder-Ihnen-nicht-?Maschinerie" der unheilvollen Allianz von Trägern und Leistungserbringern, dass die einfach nicht mehr die Kraft aufbringen gegen die bestehenden Zustände anzukämpfen..


    Im Moment schwebt mir als Rechtsform ein Trägerverein der Angehörigen als Hauptmieter vor, die einzelne Zimmer an WG-Bewohner untervermieten und notwendige Versorgungs, Pflege-und Betreuungsleistungen für die Menschen mit Behinderung nach Möglichkeit gemeinsam einkauft... keine Ahnung, wie weit ich kommen werde mit der Idee( jetzt muss ich erstmal das Problem Arbeit lösen)


    Hätte ich diesen bescheuerten Eurojackpot am Wochenende gewonnen, ich hätte genau gewußt wofür ich das Geld ausgebe :thumbup:

    Zitat

    Hallo Birgit, wie müsste ein perfektes Angebot für dich aussehen?


    ..das kann ich noch gar nicht genau sagen. Aufjedenfall bleibt mein Junior aufgrund seiner Einschränkungen dauerhaft auf ein relativ hohes Maß an Strukturierung von außen angewiesen...


    Ich bin jedenfalls sehr dankbar :!: dass Du, Monika und vielleicht noch andere hier ihre Erfahrungen teilen und wir anderen davon profitieren können.

    Zitat

    Vereinbarungen zwischen Einrichtungs- und Kostenträger, die ignorieren, dass der individuelle Hilfebedarf des behinderten Menschen maßgeblich ist.


    ...ja und selbst wenn es diese Vereinbarungen formal nicht (mehr) gibt, bleibt es doch dabei, dass allen gleich viel (=wenig) genehmigt wird - vorgeblich aus "Gerechtigkeitsgründen" aber in Wahrheit grundsätzlich die Menschen mit höherem Bedarf ausschließend!


    Habe ich auch gerade erlebt bei Tochter einer Freundin im Bereich Freizeitbudget - 123,50€/ Monat im Landkreis - dann Umzug in Stadtkreis nur noch 73,00€

    Sorry bei meinem Junior steht jeden Tag eine Unternehmung auf dem Programm - beides zuwenig!
    Kommentar unserer Fallmanagerin dazu: "Das ist ja auch völlig ungewöhnlich, dass jemand so viel unternimm"
    Meine Antwort: " Nö, eigentlich nicht: sein Bruder ist noch deutlich häufiger unterwegs..." Fallmanagerin: Ich muss immer den normalen Behinderten als Vergleich nehmen" ?(



    Ich arbeite ja selbst bei der Stadt: Nichts ist schlimmer für die Verwaltung als der Einzelfall! Dass sich die Leistungen nach den Besonderheiten des Einzelfalls richten sollen scheint mir in der Praxis als sowas wie ein unauflöslicher Widerspruch zu wirken, der stets zu Lasten des Behinderten gelöst wird.... :(

    Hallo Miteinander,


    auch ich habe deine Infos sehr interessiert gelesen , danke Jasmin!


    Wir sind ja im Moment noch schwer mit dem Thema "Arbeit" beschäftigt und noch weit von einem konkreten Auszugstermin entfernt. Die Idee ist, dass unser Sohn eines Tages in einer inklusiven Wohngemeinschaft lebt. Weil es sich zufällig ergeben hatte, war ich hier vor Ort aber schon mal in der Beratung eines Trägers des ambulanten Wohnens ..... es war depremierend !


    Nach Aussage der Beraterin würde es eben durch den Kostenträger nur eine bestimmte Summe für die Unterstützung der Menschen mit Hilfebedarf geben. Und das würde eben nur für punktuelle Unterstützung und damit niemals für meinen Sohn reichen :wein Auf Unterstützung durch den Träger braucht man da nicht zu hoffen ..


    Letztendlich ist in der praktischen Umsetzung einfach "die alte Denke " der Behindertenfürsorge ungebrochen ( egal was im Gesetz steht)
    "....---> wir haben ein Angebot X und wer von den Menschen mit Behinderung damit zurecht kommt, kann es wahrnehmen und alle anderen nehmen halt das, was wir für solche aufwendigeren Hilfebedarfe anbieten! "


    zum Heulen :icon_rolleyes:thumbdown:


    Wer für sein Kind ein anderes Angebot haben will, wird es sich hart erkämpfen müssen - - wie immer :icon_rolleyes

    :?: Vorreiter:
    ...hier in Süddeutschland kenne ich keine Einrichtungen. Ich habe gutes gehört von der Hamburger Arbeitsassistenz und ich meine von einer Einrichtung in Marburg.... in Bamberg soll die Lebenshilfewerkstatt sich angeblich auf einen inklusiven Weg gemacht haben....
    das kann ich aber alles nicht aus eigner Beurteilung bewerten :(


    Meine Freundin hat für ihre Tochter statt Förderstätte ein Budget für Tagesstruktur beantragt. Somit kann die junge Frau ihre Tagesstruktur an 2 verschiedenen Arbeits-Einsatz- stellen realisieren. Das perverse die Betriebe, die sich auf das für hiesige Verhältnisse superfprtschrittliche Konstruktion einlassen, können das noch nicht einmal auf ihre gesetzliche Beschäftigungsquote anrechnen lassen.
    Das klappt übrigens alles prima - nur die finanzielle Ausstattung ist zu niedrig - der Kostenträger zahlt " natürlich" keinen Cent mehr als er für einen Platz in der Tagesstätte zahlen würde! Und von all den Millionen an Investitionen in Gebäude, Immobilien, Fördermittel dürch Aktion Mensch und sonstige Infrastruktut von denen der Werkstattanbieter profitiert, haben solche Einzellösungen natürlich nichts...


    Meine eigene Erfahrungen gerne in extra Text - auf dass dies alles euch ;) nicht depremiert, sondern den Kampfgeist anstachelt

    So sehr mich das geldwerte Ergebnis dieser Klage für Kim-Lea und ihre Familie freut und ich auch allen anderen die mit gleicher Begründung Widerspruch einlegen wollen/werden den finanziellen Mehrwert eines solchen Urteils gönne.....


    Es ist aus meiner Sicht gleichzeitig ein falsches Signal und gerade in einem Forum wie diesem sollte das m.E. auch klar benannt/ diskutiert werden ( obwohl das natürlich an den realen Tatsachen erstmal auch nichts ändert)


    https://www.lebenshilfe-nrw.de…erung-endlich-handeln.php
    "Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht die neue Vorschrift so, dass die dauerhafte und volle Erwerbsminderung von Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen erst nach Ende des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne. Bis dahin sei eine Entwicklung denkbar, die den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermögliche. Für die Lebenshilfe ist diese Rechtsauslegung völlig weltfremd. Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige Werkstattbeschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt. „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen."


    Das ist es doch leider nicht! Wo wird denn hier bitte die Arbeit von Menschen mit Behinderung stärker anerkannt??(


    Die Argumentation, dass erfahrungsgemäß vom allerersten Schritt auf diesem Weg der WfbM Systems feststeht, dass ein Mensch mit Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert ist und niemals die Chance haben wird seinen Lebensunterhalt selbst (mit-)zufinanzieren. .... ist doch nichts was man irgendwie
    als Anerkennung seiner Leistung werten könnte... das genaue Gegenteil ist der Fall!


    Ich will die einzelnen Familien, die für die angestrebten bestmögliche Untrrstützung ihrer Kinder, die jeweils in den real existierenden Verhältnissen , gpnstigste erreichbare Lösung anstreben - wirklich nicht kritisieren.
    ABER : Diese Klagen tragen nur dazu bei die Auftrilung in "leistungsfähigeren Behinderten" die eine Chance haben mit den jetzt zur Verfügung stehenden Hilfen -in dem Fall auf dem Arbeitsmarkt- zu bestehem/ mitzuhalten und "die anderen, die weiter im System einfach nur versorgt werden" weiter voranzutreiben.


    Die gleiche Entwicklung sehen wir doch auch im Bereich Wohnen oder Schule... in Hochglanzbroschüren lesen wir überall von Selbstbestimmung und Inklusion und wenn wir genau hinsehen, stellen wir fest, dass das gewährte Mas an Unterstützung sich gar nicht nach dem tatsächlichen Bedarf des Menschen mit Behinderung richtet, sondern danach , was für die Einrichtung und Kostenträger akzeptabel erscheint! Alles andere wird als angeblich pberzogene Luxusversorgung denunziert!
    Das Ergebnis ist dann überall das gleiche statt Inklusion erhalten wir Feinsortierung der Menschen mit Behinderung. Profitieren von Regelungen kann nur eine kleine Schicht von Menschen mit Behinderung, die das Glück haben nun zufällig einen Match der eigenen Bedürfnisse mit den angebotenenHilfen zu haben. ( und ganz nebenbei entsteht daraus zudem eine spalterische Kampagne, ob diese dann morolisch berechtigt seien, dies als Fortschritt der Inklusion zu bezeichnen und zu benutzen)


    Diese Klagen müssten stattdessen besser gegen das System der WfbM geführt werden mit dem Ziel einen Anspruch auf echte Unterstützung und Chancen zu erzwingen auf einen wirklichen Job , der zumindest in Teilen Menschen mit Behinderung möglich macht, wirklich ihren Unterhalt mitzuverdienen...

    ...immer wieder erstaunlich, was so alles vor Gericht von Eltern erstritten werden muss!


    Bereits von Oktober 2011 bis November 2013 führte der KVJS selbst eine Studie zur Praxis der Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg zur Inklusion bei Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch.


    Im Abschlussbericht https://www.kvjs.de/fileadmin/…Inklusion_Kita-Schule.pdf wird auf Seite 118 aufgelistet, dass bei den dort untersuchten Fällen von Schulbegleitungen der Bildungsort in rund 16,6% der Fälle eine Sonderschule war.