Tipps für's Sozialgericht: Adulter SBA mit "B" und "G"

  • Liebe Munterbuntler und Munterbuntlerinnen,


    in der Hoffnung, dieser Fall ist nicht zu speziell, als dass mein Beitrag nicht freigeschaltet wird, wende ich mich hilfesuchend an euch.


    Meine Frau, Autistin, ca. 30 Jahre alt, bezieht Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe, hat vor ein paar Jahren einen Schwerbehindertenausweis beantragt und glücklicherweise postwendend 50% bekommen. Das passiert nicht alle Tage, dies ist uns bewusst und obwohl uns diese Zahl zu gering erschien, gingen wir nicht in den Widerspruch, aus Sorge, meiner Frau könnten die Prozente beim nächsten Versuch aberkannt werden.
    Ob dies im Ernstfall wirklich möglich ist, entzieht sich, offen gestanden, meinem Wissen. Ein Risiko mit Folgen, auf Grund unseres Unwissens, wollten wir nicht eingehen.


    Anfang des Jahres 2017 wagten sie und ich schließlich einen Änderungsantrag/ Verschlimmerungsantrag zu stellen.
    Mitsamt ärztlichem Attest ihres Psychologen und Hausarztes wandten wir uns an das Versorgungsamt Dortmund.
    Ohne das ärztliche Attest durchzulesen, in welchem die Gabe des Merkzeichen "G" als "orientierungslos" begründet wurde, lehnte das Versorgungsamt Dortmund den Antrag mit der Begründung ab, eine Gehbehinderung läge nicht vor.
    Der Hausarzt/Psychologe schrieb ein zweites Attest, betonte wiedermal, das beantragte "G" stünde für eine stark ausgeprägte "Orientierungslosigkeit", deswegen die Zusatzbitte um ein "B" für "Begleitung".
    Mit einer Begründung ohne Grund lehnte das Versorgungsamt ab. Ohne Testung bestimmte das Amt "Es liegt keine Orientierungslosigkeit vor".


    Das Ende vom Lied (Redewendung:(
    Meine Frau und ich müssen vor das Sozialgericht ziehen.


    Kennt jemand Institutionen, Rechtsanwälte, Gutachter, Therapeuten (etc.), die uns weiter helfen könnten?


    Danke, für die von euch investierte Zeit, diesen Beitrag zu lesen,
    einen angenehmen Tag wünsche ich euch,
    Anders

    »`·.¸¸.•Wir tragen nicht nur die Verantwortung für unsere Taten, sondern ebenso für das Unterlassen derselben.•.¸¸.·`»

  • Hallo Anders,


    die Liste der Anwälte ist im anderen Thread schon neu verlinkt.


    zu den Merkzeichen hier die Grundlage fürs Amt, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze:
    http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile


    das Merkzeichen G findest Du auf Seite 143:

    Zitat von Versorg.med.GS

    In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein – d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen – noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird

    Das ist der Passus, der maßgeblich für Deine Frau ist.
    dass keine (physische) Gehbehinderung vorliegt, ist also kein gültiger Grund für eine Ablehnung des G.


    mein Sohn ist physisch topfit, und rennt mir locker davon, ist gewöhnlich sogar verkehrssicher, trotzdem hat er das G zurecht, denn er bleibt an allen möglichen und unmögliche Stellen "hängen", er lässt sich in Krisen von Ängsten leiten (stürzt kopflos davon), setzt subjektiv Prioritäten (verliert sich in Ablenkungen, teilweise gefährdend) und Alltagswege sind so einfach nur sehr eingeschränkt möglich.


    das Merkzeichen B bzw die Voraussetzungen dafür findest Du auf Seite 144/145:

    Zitat von Versorg.med.GS

    Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „H“ vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstö- rungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.

    Ab 18Jahren und ohñe geistige Behinderung ist das B offenbar sehr schwer zu bekommen, da sitzt das Amt offenbar drauf ... :icon_rolleyes


    Habt Ihr denn die Orientierungslosigkeit konkret begründet und erläutert? Da legt das Amt wohl Wert drauf.


    Wenn Deine Frau wegen des Autismus bzw den Folgen erwerbsunfähig ist, dann müsste eigentlich ein höherer GdB als 50 zugesprochen werden, denn dann liegt ja schon eine heftige Teilhabebeeinträchtigung vor. Da kenne ich mich allerdings bei Erwachsenen nicht gut aus.
    Offenbar hat man beim Amt "mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten" als gegeben gesehen, dabei aber nur das Mindeste, nämlich GdB 50, vergeben.


    Versteh ich das richtig, Ihr habt Hausarzt und Psychologen in einer Person? Fachärztliche Aussagen - also vom Psychiater - haben bei Ämtern mehr Gewicht.


    Grüße

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

    6 Mal editiert, zuletzt von Enscha ()

  • Guten Abend Enscha,


    gleich mit als Erstes möchte ich mich für deinen ausführlichen Kommentar bedanken und dass du dir die Zeit genommen hast, ihn zu verfassen.


    (....)
    die Liste der Anwälte ist im anderen Thread schon neu verlinkt.(....)


    Danke! Weißt du, ob sich die RÄ aus der Liste explizit mit Autismus auskennen?
    Ohne Rechtsschutzversicherung (die ich Anfang des Jahres unglücklicherweise gekündigt habe) kann ich keinen Anwalt zu Rate ziehen, oder (meine Frau und ich beziehen Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe)?


    (....)zu den Merkzeichen hier die Grundlage fürs Amt, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze:
    das Merkzeichen G findest Du auf Seite 143:

    Das ist der Passus, der maßgeblich für Deine Frau ist.


    Danke dafür. Auf den Abschnitt hatte sich ihr Hausarzt mit seinem ärztlichen Attest bezogen, leider wurde es vom Versorgungsamt ignoriert.


    dass keine (physische) Gehbehinderung vorliegt, ist also kein gültiger Grund für eine Ablehnung des G.


    Genau diesen Gedanken fassten sie und ich zum damaligen Zeitpunkt ebenso. Uns drängt sich der Verdacht auf, dass es dem Amt per se um eine Ablehnung ging, zu dem Zeitpunkt hatte der (Haus-)Arzt sich bereits auf das "G" für "orientierungslos" bezogen, aus dem Grund machte die ganze Ablehnung in Folge keinen Sinn, lässt stattdessen vermuten, dass das Amt den Text des Arztes nicht wahr- oder ernstgenommen hatte.


    mein Sohn ist physisch topfit, und rennt mir locker davon, ist gewöhnlich sogar verkehrssicher, trotzdem hat er das G zurecht, denn er bleibt an allen möglichen und unmögliche Stellen "hängen", er lässt sich in Krisen von Ängsten leiten (stürzt kopflos davon), setzt subjektiv Prioritäten (verliert sich in Ablenkungen, teilweise gefährdend) und Alltagswege sind so einfach nur sehr eingeschränkt möglich.


    In etwa habe ich eine passable Vorstellung davon, wie du dich möglicherweise mit deinem Sohn fühlen könntest.
    Meine Frau rennt den Bürgersteig geradeaus weiter, selbst dann, nachdem ich bereits die Straßenseite gewechselt habe. Sie bemerkt nicht, dass sie am Ziel vorbei gelaufen ist.
    Es kommt vor, dass ich sie von der Straße aufsammeln muss, weil ihr ein Auto entgegen kommt. Sie sieht es nicht.
    Ein andermal wies ich sie an, über die Straße zum Arztgebäude zu laufen. Sie schaffte es erstaunliche zwei Mal, daran vorbei zu gehen, obwohl das Schild der Arztpraxen deutlich zu sehen ist.
    Solche Erlebnisse sind es und eben die Frage meiner Frau "Wo sind wir?", die mir verdeutlichen, wie dringend diese Zugeständnis vom Versorgungsamt für uns ist.


    das Merkzeichen B bzw die Voraussetzungen dafür findest Du auf Seite 144/145:

    Ab 18Jahren und ohñe geistige Behinderung ist das B offenbar sehr schwer zu bekommen, da sitzt das Amt offenbar drauf ... :icon_rolleyes


    Du hast dir viel Mühe mit dem Heraussuchen der Links und dem Kopieren der wichtigsten Stellen gegeben, dass weiß ich zu schätzen. :thumbup:


    Ein "B" sehe ich, nicht einzig wegen der gegebenen Umstände, als notwendig an. Meine Frau kann ebenso wenig ohne Begleitung z.B. im Krankenhaus oder beim Arzt bleiben. Eigentlich müsste sie ein "H" bekommen, doch das dürfte schwieriger durchzusetzen sein, als ein "B" und ein "G".


    Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren zu lassen, ist übrigens ein Graus. Sie verpasst die Haltestellen.


    Habt Ihr denn die Orientierungslosigkeit konkret begründet und erläutert? Da legt das Amt wohl Wert drauf.


    Ja, zweimal.
    Sie scheinen die Begründung (Ironie:) "übersehen" (/Ironie) zu haben.


    Wenn Deine Frau wegen des Autismus bzw den Folgen erwerbsunfähig ist, dann müsste eigentlich ein höherer GdB als 50 zugesprochen werden, denn dann liegt ja schon eine heftige Teilhabebeeinträchtigung vor. Da kenne ich mich allerdings bei Erwachsenen nicht gut aus.
    Offenbar hat man beim Amt "mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten" als gegeben gesehen, dabei aber nur das Mindeste, nämlich GdB 50, vergeben.


    Korrekt, meine Frau ist erwerbsunfähig auf Grund ihres Autismus. Dass der GdB höher sein müsste, dachten wir uns, aber es tut mir gut, zu lesen, dass es noch andere Menschen gibt, die solch einen Eindruck von der Situation haben und wir nicht alleine mit unserer Wahrnehmung dastehen.
    In der Gesellschaft sind meine Frau und ich, gerade bei "unsichtbaren" Behinderungen, schnell auf Unverständnis gestoßen und die Menschen reagieren gereizt, sobald wir "mehr fordern", als es im Auge des Laien gerechtfertigt wäre. Ich fände einen GdB von 80% durchaus gerechtfertigt, denn meine Frau ist, ohne das böse oder verletzend zu meinen, nicht alltagstauglich, kann keinen oder nur wenig Haushalt (hinzu kommt, dass ich nicht wesentlich besser drauf bin, als sie ;) ). Deswegen gibt es den Reinigungsdienst, der uns einmal wöchentlich aushilft, sowie den Autismusdienst, der uns zu Arztbesuchen und zum Einkaufen begleitet.
    Ich möchte nicht unbedingt im Detail darauf eingehen, wie unsere Wohnung aussieht.


    Versteh ich das richtig, Ihr habt Hausarzt und Psychologen in einer Person?


    Ja.


    Fachärztliche Aussagen - also vom Psychiater - haben bei Ämtern mehr Gewicht.
    Grüße


    Eine Therapeutin aus dem Autismusdienst, die uns ihre Hilfe für genau solche Situationen angeboten hat, ist seit Anfang des Jahres längerfristig erkrankt.
    Dr. Zielke aus Dortmund kennen wir und er würde ein Gutachten schreiben, sofern das Gericht es anfordert.
    Kennst du weitere Möglichkeiten?


    Liebe Grüße postwendend zurück,
    Anders

    »`·.¸¸.•Wir tragen nicht nur die Verantwortung für unsere Taten, sondern ebenso für das Unterlassen derselben.•.¸¸.·`»

  • Ohne Rechtsschutzversicherung (die ich Anfang des Jahres unglücklicherweise gekündigt habe) kann ich keinen Anwalt zu Rate ziehen, oder (meine Frau und ich beziehen Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe)?


    Mit einem niedrigen Einkommen könnt ihr einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe beantragen:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


    Hier gibt es übrigens eine bundesweite Empfehlungsliste mit den Schwerpunkten der jeweiligen Anwälte:
    http://www.forsea.de/tipps/anwaelte.shtml

  • Hallo,


    also, ich bin ja nicht rechtskundig, kann also nicht groß raten. Aber so wie Du Deine Frau schilderst, würde ich an Eurer Stelle jedenfalls klagen.


    wir haben schon öfter gewitzelt, dass die Versorgungsämter GdB und Merkzeichen üblicherweise auswürfeln ...

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

  • Guten Tag, Ella und Enscha!


    Vorweg: Vielen Dank für eure Beiträge. ^^



    Mit einem niedrigen Einkommen könnt ihr einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe beantragen:


    https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe


    Danke für die Verlinkungen. Meine Frau und ich gingen gestern, auf Anraten unseres Betreuers und ihres Arztes, zum VdK. Angeblich würde sich der Verein um eine Prozesskostenhilfe kümmern. In der letzten Woche des Widerspruchs, werde ich beim VdK anrufen und mich nach dem Stand erkundigen, sollte bis dahin keine Post vom Verein bei uns Zuhause eingetroffen sein.



    Hier gibt es übrigens eine bundesweite Empfehlungsliste mit den Schwerpunkten der jeweiligen Anwälte:
    http://www.forsea.de/tipps/anwaelte.shtml


    Danke, Ella.


    (...) also, ich bin ja nicht rechtskundig, kann also nicht groß raten. Aber so wie Du Deine Frau schilderst, würde ich an Eurer Stelle jedenfalls klagen.


    wir haben schon öfter gewitzelt, dass die Versorgungsämter GdB und Merkzeichen üblicherweise auswürfeln ...


    Wir klagen, obwohl die Angst natürlich groß ist, Pech zu haben und durch einen negativen Verlauf der Gerichtsverhandlung nicht nur meiner Frau die letzte Chance auf eine Erhöhung des GdB zu verbauen, sondern ebenso zukünftigen Autisten, die es versuchen möchten.


    Mit eurer Vermutung könntet ihr durchaus Recht haben, würde sich mit dem Eindruck meiner Frau und mir decken.


    Euch einen angenehmen Dienstag,
    liebe Grüße,
    Anders

    »`·.¸¸.•Wir tragen nicht nur die Verantwortung für unsere Taten, sondern ebenso für das Unterlassen derselben.•.¸¸.·`»

  • Keine Sorge, Anders.


    anderen Autisten würde ihr es nicht vermiesen. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, wenn es klappt, könnten andere davon profitieren. Aber leider sind Gegenanwälte spitzfindig und argumentieren immer mit der besonderen Situation in einem gewonnenen Fall und somit würde es nicht gelten. Wir mussten für jeden Antrag klagen, für jeden. Und zu Beginn hatten wir einen Fachanwalt und auch alle Klagen gewonnen. Leider ging das später aus finanziellen Gründen nicht mehr und prompt alles verloren, trotz sämtlicher Hinweise auf ähnlich gelagerte Gerichtsurteile.


    Bei uns ging es ja immer direkt vors Gericht, da es Verwaltungsgericht war und es dort keine Widerspruchsverfahren gibt - in NRW. Doch die Verwaltungen sichern sich dermaßen ab, dass viele auch viele Richter keine Chance haben. Es sei denn, man hat einen pfiffigen Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung. Ich habe diese Klagerei so gefressen (RW). Okay, bin auch gerade ein wenig betrübt und mir ist etwas Kampfgeist verloren gegangen, weil es mir nicht gelingt, einem Studenten die nötigen Rechte im Studium zu ermöglichen. Es ist alles immer so mühselig ...

    ........................................
    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff

  • Keine Sorge, Anders.
    anderen Autisten würde ihr es nicht vermiesen. Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, wenn es klappt, könnten andere davon profitieren.


    Du überraschst mich, denn tatsächlich hatte ich das angenommen. Dass es sich nun anders verhält, als gedacht, nimmt mir etwas den Druck weg, auf der anderen Seite wäre es schön gewesen, wenn andere Autisten, denen es ähnlich ergeht, wie meiner Frau, sich auf den Fall hätten beziehen und damit vor Gericht gewinnen können.
    Meine Frau und ich haben in der Vergangenheit oft Unrecht durch die deutsche Rechtssprechung erfahren, deswegen wäre es zur Abwechslung angenehm gewesen, ausnahmsweise langfristig eine positive Änderung, auch für andere Menschen in ähnlichen Situationen, bewirken zu können.
    Solche Gedankengänge haben stets auch ihre Schattenseiten: Über die Folgen eines Fehlschlags hätte ich nicht nachdenken wollen.


    Aber leider sind Gegenanwälte spitzfindig und argumentieren immer mit der besonderen Situation in einem gewonnenen Fall und somit würde es nicht gelten. Wir mussten für jeden Antrag klagen, für jeden.


    Was du schilderst, liest sich ebenso mühsam wie frustrierend. Es tut mir leid, dass ihr auf lästige, ausbremsenden Widrigkeiten gestoßen seid. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich daran geglaubt, dass sich in Situationen, wie du sie beschreibst, Bezug auf ähnliche Fälle nehmen lässt, alles andere entzieht sich meinem Verständnis.


    Und zu Beginn hatten wir einen Fachanwalt und auch alle Klagen gewonnen. Leider ging das später aus finanziellen Gründen nicht mehr und prompt alles verloren, trotz sämtlicher Hinweise auf ähnlich gelagerte Gerichtsurteile.


    ...und das liest sich bedauerlicher Weise noch schlimmer. Worst Case, so würde ich es ausdrücken.
    Deprimierender Gedanke, dass ein Gewinn sowie ein Verlust mit dem erwählten Anwalt steht und fällt.
    Ich ärgere mich über alle Maßen, die Rechtsschutzversicherung erst kürzlich gekündigt zu haben.
    Meine Frau meinte, wir hätten jetzt den Betreuer in Amtsangelegenheiten, deswegen bräuchten wir nicht weiter Geld in eine Versicherung finanzieren. So lautete unsere Hoffnung. Der Betreuer selbst äußerte sich ähnlich. Auf diesen Weg konnten wir als Sozialhilfeempfänger und Erwerbsminderungsrentner die monatlichen 20€ sparen, eine Versicherung weniger, neben Hausrat, Haftpflicht, u.s.f., die nicht amtlich in unseren monatlichen Bedarfssatz miteinberechnet sind und die wir für Lebensmittel und nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausgeben können.


    Bei uns ging es ja immer direkt vors Gericht, da es Verwaltungsgericht war und es dort keine Widerspruchsverfahren gibt - in NRW. Doch die Verwaltungen sichern sich dermaßen ab, dass viele auch viele Richter keine Chance haben. Es sei denn, man hat einen pfiffigen Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung. Ich habe diese Klagerei so gefressen (RW). Okay, bin auch gerade ein wenig betrübt und mir ist etwas Kampfgeist verloren gegangen, weil es mir nicht gelingt, einem Studenten die nötigen Rechte im Studium zu ermöglichen. Es ist alles immer so mühselig ...


    ...es ist in deiner Situation allzu verständlich, irgendwann an einen Punkt zu gelangen, an dem das Gefühl von Hilflosigkeit und erlangtem Unrecht sämtliche motivierenden Gefühle zu überwiegen scheint. Umso wichtiger ist es, weiter zu kämpfen, so lange die eigenen Ressourcen diesen Zustand zulassen.
    Es geht jedes Mal um Einzelschicksale und langfristige Folgen für ein Individuum, die sich, so traurig es ist, vermeiden ließen, sofern der Staat einsichtiger wäre, bezüglich der Hilfegesuche seiner ohnehin benachteiligten Mitbürger.
    Durch den Autismusdienst, der meiner Frau und mir im Alltag hilft, hören wir die unterschiedlichsten Erlebnisse der jeweiligen Betreuer und BetreuerInnen. Die Meisten von ihnen haben wenig Gutes aus ihrem Alltag mit behinderten Menschen zu berichten. Ob es darum geht, einem gelähmten Kind einen Rollstuhl zu erkämpfen, mit dem die Lebensqualität rapide gesteigert hätte werden können oder auch "nur" mit einer genehmigten Ausbildung des eigenen Hundes zum Begleithund eines epileptischen Mädchens, um zwei Beispiele zu nennen.
    In einer Randgruppe, gerade im Bereich Behinderungen oder Alltagseinschränkungen, geht es beschwerlich zu.
    Umso wichtiger ist es, dass die Betroffenen auf offene Ohren und Verständnis stoßen, das gibt ihnen Mut und Kraft in schweren Zeiten.

    »`·.¸¸.•Wir tragen nicht nur die Verantwortung für unsere Taten, sondern ebenso für das Unterlassen derselben.•.¸¸.·`»