Liebe Munterbuntler und Munterbuntlerinnen,
in der Hoffnung, dieser Fall ist nicht zu speziell, als dass mein Beitrag nicht freigeschaltet wird, wende ich mich hilfesuchend an euch.
Meine Frau, Autistin, ca. 30 Jahre alt, bezieht Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe, hat vor ein paar Jahren einen Schwerbehindertenausweis beantragt und glücklicherweise postwendend 50% bekommen. Das passiert nicht alle Tage, dies ist uns bewusst und obwohl uns diese Zahl zu gering erschien, gingen wir nicht in den Widerspruch, aus Sorge, meiner Frau könnten die Prozente beim nächsten Versuch aberkannt werden.
Ob dies im Ernstfall wirklich möglich ist, entzieht sich, offen gestanden, meinem Wissen. Ein Risiko mit Folgen, auf Grund unseres Unwissens, wollten wir nicht eingehen.
Anfang des Jahres 2017 wagten sie und ich schließlich einen Änderungsantrag/ Verschlimmerungsantrag zu stellen.
Mitsamt ärztlichem Attest ihres Psychologen und Hausarztes wandten wir uns an das Versorgungsamt Dortmund.
Ohne das ärztliche Attest durchzulesen, in welchem die Gabe des Merkzeichen "G" als "orientierungslos" begründet wurde, lehnte das Versorgungsamt Dortmund den Antrag mit der Begründung ab, eine Gehbehinderung läge nicht vor.
Der Hausarzt/Psychologe schrieb ein zweites Attest, betonte wiedermal, das beantragte "G" stünde für eine stark ausgeprägte "Orientierungslosigkeit", deswegen die Zusatzbitte um ein "B" für "Begleitung".
Mit einer Begründung ohne Grund lehnte das Versorgungsamt ab. Ohne Testung bestimmte das Amt "Es liegt keine Orientierungslosigkeit vor".
Das Ende vom Lied (Redewendung
Meine Frau und ich müssen vor das Sozialgericht ziehen.
Kennt jemand Institutionen, Rechtsanwälte, Gutachter, Therapeuten (etc.), die uns weiter helfen könnten?
Danke, für die von euch investierte Zeit, diesen Beitrag zu lesen,
einen angenehmen Tag wünsche ich euch,
Anders