Schulbegleitung für Kind mit Diabetes

  • Zitat

    [...] Auf Antrag des Kindes hin hat das Sozialgericht Fulda dem Erstklässler im Eilverfahren Recht gegeben und eine Schulassistenz zugesprochen. Begründet hat es seine Entscheidung damit, dass die persönliche Assistenz in erster Linie nicht der Krankenbehandlung diene. Vorrangiges Ziel sei es vielmehr, dem Antragsteller den Besuch der Schule überhaupt erst zu ermöglichen. [...]
    Außerdem sei die Leistung ganz offensichtlich auch als Lernhilfe beim Umgang mit der Erkrankung gedacht, um den Antragsteller auf lange Sicht unabhängig von Pflege zu machen. Das sei aber gerade Kernaufgabe der Eingliederungshilfe und nicht der Behandlungspflege. Außerdem ziele die persönliche Assistenz insgesamt auf Integration ab.
    Eine Aufspaltung der einzelnen Tätigkeiten der Schulbegleitung sei ausgeschlossen. Die Hilfestellungen könnten wegen des Haftungsrisikos auch nicht vom Lehrpersonal übernommen werden, zumal der Ablauf des Schulunterrichts dadurch erheblich beeinträchtigt werde. Gegen die Entscheidung des Sozialgerichts hat der Vogelsbergkreis die Beschwerde beim Hessischen Landessozialgericht eingelegt. Das Verfahren wird dort unter dem Az. L 4 SO 23/17 B ER geführt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. [...]


    Quelle und kompletter Text: Osthessen-News

    Sie ist anders als die andern, und ihre Sprache geht weit an uns vorbei.
    Doch wenn sie lächelt, lächelt sie mit Leichtigkeit dir dein ganzes Herz entzwei.

    'Sommerkind' von Wortfront


    Viele Grüße
    Inge

  • Diese Streitigkeiten der Kostenträger um die Zuständigkeiten sind furchtbar.
    Das gibt es ja nicht nur bei Kindern mit Diabetes, sondern auch bei Kindern mit anderen Erkrankungen und Behinderungen.
    Die Leidtragenden sind immer die Kinder und Eltern.
    Hier müsste das Recht nachgebessert werden.
    Die Eingliederungshilfe müsste auf alle Fälle bis zur vollständigen Klärung die Kosten übernehmen. Sollte sich dann herausstellen, dass ein anderer Kostenträger zuständig ist, müssen dass die verschieden Kostenträger unter sich ausmachen, ohne die Betroffenen damit zu belasten.

  • 3. 2 Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 15.03.2017 - L 4 SO 23/17 B ER - rechtskräftig


    Das Sozialgericht Fulda hat kürzlich den Vogelsbergkreis in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren verpflichtet,
    die Kosten für die erforderliche Schulbegleitung eines Sechsjährigen zu übernehmen,
    das Hessische LSG bestätigt dies jetzt.
    Tacheles Rechtsprechungsticker KW 16/2017


    URTEIL:
    https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=191811


    Hessisches LSG, Beschluss vom 15.03.2017 (L 4 SO 23/17 B ER) – Diabetes und Recht (diabetes-und-recht.de)


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Vorläufige Schulbegleitung für an Diabetes erkranktes Kind
    Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 24.08.2018, Aktenzeichen S 11 SO 221/18 ER, nicht rechtskräftig
    https://twitter.com/IngeRosenb…tatus/1035854101723181056


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

    Einmal editiert, zuletzt von Monika ()

  • Vorläufige Schulbegleitung für an Diabetes erkranktes Kind
    Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 24.08.2018, Aktenzeichen S 11 SO 221/18 ER, nicht rechtskräftig
    https://twitter.com/IngeRosenb…tatus/1035854101723181056


    Hier nun den Beschluss in Volltext:
    https://sozialgerichtsbarkeit.…&s1=&s2=&words=&sensitive


    Viele Grüße
    Monika