22.02.2017 14:57 Uhr
..."Stiftung Warentest – Test von Inkontinenzprodukten - Eine deutliche Klatsche für die Krankenkassen
In Augabe März der Zeitschrift „Test“ wurden saugende Inkontinenzhilfen getestet. Stiftung Warentest hat herausgefunden, dass die meisten Kassenwindeln nicht dicht halten und zudem auch noch zu viel Feuchte abgeben. Die von Leistungserbringern abgegebenen Produkte halten so die Mindestanforderungen des aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nicht ein.
Obwohl der Test nach den alten Regeln und Eingruppierungen des Hilfsmittelverzeichnisses gemacht wurde, zeigt sich deutlich, dass beliebte Kassenwindeln nicht den Mindestanforderungen des neuen Hilfsmittelverzeichnis genügen. Alle Hilfsmittel die den Übergang bis Mitte März nicht schaffen und keine neue Hilfsmittelnummer zugeteilt bekommen haben, werden dann gelöscht. Ab Mitte März gelten nur Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer 15.25.30.xxxx und 15.25.31.xxxx ohne weiteren Nachweis als zugelassen.
Betroffene fragen hierzu den Leistungserbringer nach der aktuellen Hilfsmittelpositionsnummer der „Windel“. Gibt dieser eine Positionsnummer mit 15.25.01.xxxx oder 15.25.03.xxxx an, sollte gesetzlich Versicherte der Abgabe des Hilfsmittels auf jeden Fall widersprechen und das Hilfsmittel ablehnen. Möchte ein Leistungserbringer trotzdem ein altes Produkt abgeben, dann hat dieser dem Betroffenen schriftlich zu bestätigen, dass Hilfsmittel in allen Punkten dem neuen Hilfsmittelverzeichnis entspricht. Der Leistungserbringer übernimmt in diesem Fall die volle Haftung gegenüber dem Versicherten und der Krankenkasse. Wird das Hilfsmittel vom Hersteller nicht oder nur verändert eingetragen, dann hat der Leistungserbringer zumindest die Pauschalen an die Krankenkassen zurück zu erstatten. Das von ihm abgegebene Hilfsmittel entsprach nachweislich dann doch nicht dem gültigen Hilfsmittelverzeichnis.
Viele Produkte der von Stiftung Warentest genannten Hersteller haben noch keine solche Nummer für ihre Produkte, dies betrifft auch Marken wie Tena, Euron oder Seni. Bei Billiganbietern wie Abena, Param, Unizell oder Nona könnten viele Produkte ohne technische Änderungen überhaupt nicht zugelassen werden. Viele Leistungserbringer sitzen daher ab März auf einem Berg unverkäuflicher alter Windeln die Mindestanforderungen zur Abgabe an gesetzlich Versicherte nicht erfüllen. Betroffene sollten aufpassen, dass ihnen nicht dieser „Müll“ untergeschoben wird."....
Komplette Info:
https://www.openpetition.de/pe…-aufzahlung-sicherstellen