Leichte Sprache

  • Mit leichter Sprache wird ja auch nichts wirklich erklärt. Wäre ja auch schön, denn dann würden wir diese Behörden-Sachen ja alle auch leichter verstehen.
    Broschüren in leichter Sprache reißen doch nur an, worum es geht, damit behinderte Menschen davon eine Ahnung bekommen, mehr aber auch nicht.

  • Hallo,


    Jonna, ich denke, da ist nichts gebunkert, sondern das würde auf Anforderung erst gemacht. Das muss sich erst herumsprechen, dass man das verlangen kann, dann wird das auch geschehen, immer mehr Leute werden das tun, und DANN erst wird routinemäßig eine LS-Version immer öfter auch ohne extra Anforderung zur Verfügung stehen.
    Man muss da jetzt auch pragmatisch denken, glaube ich.


    Wie meinst du das, es wird nichts erklärt? Der Text muss so sein, dass er verstanden wird.

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

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  • Nichts erklärt: eben sehr oberflächlich.
    Es gibt z.B. von der Bundesregierung eine Broschüre zum trägerübergreifenden persönlichen Budget in leichter Sprache. Nach der Lektüre weißt Du nicht, wie Du das beantragen sollst und was Du da alles beachten müsste (was ne Menge ist, deshalb haben wir das bisher nie gemacht).
    In dem Fall also nur geeignet, zu erklären, dass es so was überhaupt gibt.

  • Mehr geht meiner Meinung nach häufig auch nicht über Broschüre. Wenn es spezieller wird, ist das persönliche Gespräch, das Zeigen und Erklären am konkreten Beispiel klar vorne.


    Du kannst nicht jeden Text mit komplettem Inhalt 1:1 in Leichte Sprache übersetzen. Da braucht es Visualisierung, Anschaulichmachen, manchmal Verdichtung, das Hinzunehmen der verschiedenen Sinne, ...

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  • Jonna, ich denke, da ist nichts gebunkert, sondern das würde auf Anforderung erst gemacht.


    bleibt für mich trotzdem die Frage... ob diese Art dann nidrigschwellig genug ist, ob den Endadressaten dann jeweils zu erreichen.
    Ich denke, dann wäre es sinnvoller einen einmaligen Antrag an relevante Behörden zu stellen, dass sämtliche Anschreiben/ Informationen in Leichter Sprache benötigt werden. Einen solchen einmaligen Antrag könnte dann eben eine Unterstützungskraft/ Betreuer o.ä. ganz Unabhängig von einem aktuellen Anschreiben stellen.
    Ansonsten wäre es wohl eher so: ich bekomme ein Anschreiben, das ich nicht verstehe und leg es womöglich beiseite, weil ich es nicht/nicht ausreichend verstehe.
    Ich müsste ja erstmal darauf kommen, dass es für mich so wichtig/relevant ist, dass ich mir Hilfe für das Verstehen besorgen sollte- das ist einfach wieder viel zu Barriere behaftet und geht -meiner Meinung nach- so leider eher am Ziel vorbei.

  • Hallo Jonna,


    das gilt doch jetzt schon, seit 1.1.: Wenn man entsprechende Einschränkungen hat und angibt dass man seine Unterlagen barrierefrei braucht, dann muss das Amt das leisten.
    Da brauchen wir keinen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars. ;)


    In der Praxis kommt es da natürlich auch auf die Erklärbär-Begabung des einzelnen Sachbearbeiters an und auf die Bereitschaft, für gute Übersetzungen in Leichte Sprache Geld auszugeben,

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  • Wir haben vor Kurzem einen Brief erhalten, der in unmöglichen Kauderwelsch formuliert und von Paragraphen durchsetzt war, dass erstmalig keiner von uns diesen Text verstand. Daraufhin beschwerte ich mich und bat um Übersetzung. Man höre und staune: Der zuständige Sachbearbeiter rief uns an und übersetzte uns den Text. Er sagte, dass etliche Leute den Text nicht verstanden und nachgefragt haben. Er entschuldigte sich und wies daraufhin, dass nicht das Amt diesen Text verfasst hätte, sondern irgendein wichtiges übergeordnetes Amt in Deutschland. Habe wieder vergessen, welches Amt das war. Also, bei uns gab es somit noch keine schriftliche Übersetzung in Leichte Sprache.


    Ich frage mich, warum man solch komplizierte Texte, die kein Mensch versteht, verfassen muss?

  • Juristische Texte müssen präzise sein - und das geht schon über die allgemeine Alltagssprache hinaus. Nicht jeder kann sie dann verstehen, aber jeder Jurist sollte es zumindest.


    Dieses Behördenkauderwelsch entstammt aber nicht primär der allgemeinen Juristensprache, sondern dem speziellen Amtsschimmel-Jargon. Letzteren verstehen übrigens auch viele Juristen nur sehr schwerlich.

  • Hallo,


    es es gibt auch kein Recht auf eine SCHRIFTLICHE Übersetzung von schwerer Sprache in Leichte Sprache. Es ist sehr schwierig, da Standards zu definieren, denn ein juristischer Text zb muss auch in der Übersetzung rechtssicher sein, da müssen also Fachleute ran. So ein hohes Niveau braucht es aber für andere Texte nicht. Die Bürger mit Lernschwierigkeiten sind ja wiederum auch sehr unterschiedlich in ihrem Verständnis von geschriebenen oder gesprochenen Texten.


    Es ist übrigens viel viel leichter, zu einem Thema einen Text in schwerer Sprache zu machen, als einen guten in Leichter Sprache. :P

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