Guten Morgen,
wir haben uns mit unserem Sohn zusammen eine Einrichtung angeschaut und ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung geführt.
Dabei wurde uns mitgeteilt, dass die Bewohner nur 28 Tage Urlaub von der Einrichtung hätten. Wochenenden werden nicht mitgerechnet, wenn das Wochenende 72 Stunden nicht überschreitet.
Werden diese 72 Stunden überschritten z.B. bei einem verlängerten Wochenende oder während der Abwesenheit in einer Urlaubswoche, werden auch die Wochenenden als Urlaubstag angerechnet.
Das ist für uns ein absolutes Ausschlusskriterium. Der erlaubte Urlaub von der Einrichtung deckt sich ja noch nicht einmal mit dem Urlaubsanspruch von 35 Tagen in der Werkstatt. Mein Sohn könnte also gar nicht frei über diese Urlaubstage verfügen, weil die Kostenträger nur 28 Tage Urlaub von der Einrichtung gewähren. Mein Sohn wäre also gezwungen, einen Teil seines Werkstatturlaubs in der Einrichtung zu verbringen. Ich finde, das ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, oder sehe ich das zu eng?
Ich kann schon verstehen, dass ein Wohnplatz sehr teuer ist und die Kostenträger wollen, dass der Bewohner daher die Zeit überwiegend in der Einrichtung verbringt, aber 28 Tage Urlaub finde ich sehr wenig.
Ist das in jeder Einrichtung und jedem Bundesland so geregelt?