Körperhygiene im Pflegeheim

  • Mir kommt gerade auch in den Sinn, mir ist eine Altenpflege bekannt , in der die Bewohner nur einmal wöchentlich duschen dürfen. Das sind Zeitpläne, die niemanden interessieren. Weiss zufällig jemand, ob es ein Recht gibt, mehr Körperpflege , wie mehrmaliges duschen die Woche einzufordern?

  • Mir kommt gerade auch in den Sinn, mir ist eine Altenpflege bekannt , in der die Bewohner nur einmal wöchentlich duschen dürfen. Das sind Zeitpläne, die niemanden interessieren. Weiss zufällig jemand, ob es ein Recht gibt, mehr Körperpflege , wie mehrmaliges duschen die Woche einzufordern?



    Kennt sich mit dieser Frage wirklich niemand aus?

  • finchenmum, ich kenne mich leider in diesem Bereich nicht aus.
    Das habe ich im Netz gefunden:
    http://www.derwesten.de/region…-um-pflege-id6940231.html


    Ich habe schon einmal mit dem Pflegepersonal wegen des wöchentlichen duschens gesprochen. Mehr sei nicht drin , war die Antwort. Wenn ich das nun lese, stellen sich mir die Haare zu Berge. Immerhin haben die alten Menschen in Heimen eine Pflegestufe und wenn es Abstriche in der Körperpflege gibt, muss es hingenommen werden. :( Das darf alles nicht wahr sein.

  • Ich habe schon einmal mit dem Pflegepersonal wegen des wöchentlichen duschens gesprochen. Mehr sei nicht drin , war die Antwort.


    Ich würde das nicht hinnehmen! Solche Zustände müssen gemeldet werden! Bloß wo?
    Beim Behindertenbeauftragten? Bei der Pflegekasse? Beim MDK?
    Ich würde sagen, die Pflege ist bei solchen Zuständen nicht gesichert und das müsste eigentlich dem MDK oder der Pflegekasse gemeldet werden.
    Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.


  • Ich würde das nicht hinnehmen! Solche Zustände müssen gemeldet werden! Bloß wo?
    Beim Behindertenbeauftragten? Bei der Pflegekasse? Beim MDK?
    Ich würde sagen, die Pflege ist bei solchen Zuständen nicht gesichert und das müsste eigentlich dem MDK oder der Pflegekasse gemeldet werden.
    Vielleicht hat ja jemand noch eine Idee.


    Ich kann mich auch nicht damit anfreunden, nur einmal wöchentlich zu duschen. Ich hoffe immer noch auf Antwort, ob tägliches einfaches waschen, die Dusche ersetzen kann.

  • finchenmum, danke für den Link.


    Ich hoffe immer noch auf Antwort, ob tägliches einfaches waschen, die Dusche ersetzen kann.


    Das würde mich auch sehr interessieren. Hierbei spielt es für mich keine Rolle, ob dies aus hygienischer Sicht so gehandhabt werden kann, sondern mich interessiert hierbei das Wohlbefinden und das Selbstbestimmungsrecht.
    Wir duschen hier alle täglich und ich würde mich bei einer wöchentlichen Dusche sehr unwohl fühlen.


    Magst du zu diesem Thema vielleicht einen neuen Thread eröffnen? Dieses Thema ist ja nicht nur in der Altenpflege wichtig, sondern auch im gesamten Behindertenbereich.
    Diesem Thema sollte man genügend Aufmerksamkeit schenken.

  • Also ich weiß nicht, wie das mit dem Recht auf Duschen aussieht.
    Ich vermute einfach mal, das es Personalmässig sehr eng wird... Leider. Meistens sind die Pflegeeinrichtungen ja total unterbesetzt... *seufz*



    Allerdings... Das man auch im Krankenhaus Angehörige braucht die einem beim Duschen helfen finde ich mehr als strange. Da fehlen mir alle Wörter....
    *grübel*
    Frag mich, was mein Mann gemacht hätte, wenn er anstatt der Pflegerin mit mir geduscht hätte. Die Pflegerin wusste immerhin wie sie reagieren muss, nachdem ich mal eben ohnmächtig geworden bin. Ob mein Mann da so schnell richtig hätte handeln können?

  • Also ich weiß nicht, wie das mit dem Recht auf Duschen aussieht.
    Ich vermute einfach mal, das es Personalmässig sehr eng wird... Leider. Meistens sind die Pflegeeinrichtungen ja total unterbesetzt... *seufz*



    Allerdings... Das man auch im Krankenhaus Angehörige braucht die einem beim Duschen helfen finde ich mehr als strange. Da fehlen mir alle Wörter....
    *grübel*
    Frag mich, was mein Mann gemacht hätte, wenn er anstatt der Pflegerin mit mir geduscht hätte. Die Pflegerin wusste immerhin wie sie reagieren muss, nachdem ich mal eben ohnmächtig geworden bin. Ob mein Mann da so schnell richtig hätte handeln können?


    In meinem Fall hat es so ausgesehen, wenn die akute Gefahr einer Ohnmacht bestanden hätte, das duschen unmöglich gewesen wäre. Dann muss es die "Katzenwäsche" tun. Ich hatte auch keine Pflegestufe, da ich nur vorübergehend auf Hilfe angewiesen war. Aber ich frage mich, warum Menschen, die eine Pflegestufe haben, die duschen oder baden als Zeitaufwand vorsieht, diesen Zeitaufwand begrenzen müssen, wenn das Pflegegeld doch für diese Pflege bezahlt wird.

  • Solche Zustände müssen gemeldet werden! Bloß wo?
    Beim Behindertenbeauftragten? Bei der Pflegekasse? Beim MDK?


    Müsste dafür nicht die Heimaufsicht zuständig sein :?::!:




    ...."Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Sie sind meistens angekündigte Begehungen.


    Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Arbeit so weit wie möglich miteinander abstimmen.


    Die häufigsten festgestellten Mängel bei Heimbegehungen in Pflegeheimen betreffen Pflegedokumentation, Personaldefizite, Mängel in der Organisation der Einrichtungen (Führungsprobleme, Dienstplangestaltung und interne Kommunikation). Etwas weniger häufig wurden Hygiene-, bauliche und Pflegemängel wie Probleme in der Medikamentenversorgung, schlechter Umgang mit Bewohnern, Vernachlässigung und Defizite bei Ernährung bzw. Flüssigkeitsversorgung genannt. Rechtliche Unregelmäßigkeiten, die moniert werden, betreffen oft Heimverträge (z. B. Entgeltregelungen, nichtige Vertragsklauseln)."....
    https://de.wikipedia.org/wiki/Heimaufsicht



    Das es meistens angekündigte Begehungen sind kann ich allerdings nicht verstehen..... :/


    Heute morgen in den Nachrichten:
    http://www.swr.de/landesschau-…8546886/nid=1682/1lpxnoq/


    http://www.allgemeine-zeitung.…-soergenloch_17494239.htm


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Hier geht es auch um das Thema:


    ..."Meine Tante die ich öfter im Altenheim besuche wird wenn überhaupt nur alle 2 Wochen geduscht.Sie ist noch recht mobil aber unsicher im stehen, so dass sie von einer Pflegekraft geduscht werden müsste. Sie würde gerne wenigstens wöchentlich duschen. Ist das wirklich zu viel verlangt?"....
    http://forum.pflegenetz.net/archive/index.php?t-21730.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Zur heimrechtlichen Anordnung nach § 17 HeimG


    Gericht, Datum, Aktenzeichen, (Alternativ: Fundstelle): VG Göttingen, Urt. v. 08.01.2009 – 2 A 3/08


    ..."Mit ihrer Klage wehrt sich die Klägerin als Betreiberin eines Alten- und Pflegeheim, gegen eine heimrechtliche Anordnung des Beklagten dahin gehend, dass die Klägerin dafür Sorge zu tragen habe, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner grundsätzlich einmal wöchentlich gebadet bzw. geduscht werden. Sollten die Badeintervalle für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner nicht eingehalten werden, seien die Hinderungsgründe jeweils entsprechend in der Pflegedokumentation darzulegen."...


    ..."Zu den anerkannten Pflegestandards gehört, darin sind sich die Beteiligten einig, pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner - und nur solche beherbergt die Klägerin - einmal wöchentlich zu duschen oder zu baden."....


    Komplette Info:
    https://www.htwsaar.de/sowi/fa…nung_nach_a7_17_heimg.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • In meinem Fall hat es so ausgesehen, wenn die akute Gefahr einer Ohnmacht bestanden hätte, das duschen unmöglich gewesen wäre.


    Bei mir bestand keine akute Gefahr einer Ohnmacht. Und eine Pflegestufe hatte ich auch nicht.
    Es ist relativ normal, dass jemand ohnmächtig wird, wenn er davor 3 - 3,5 Wochen fast nur im Bett gelegen hat. Das Duschen war wegen dem warmen Wasser dann einfach zu viel für meinen Kreislauf. Für die Pflegerin nichts ungewöhnliches. Aber es war auch nicht so, dass das auf jeden Fall hätte passieren müssen.
    Ich wollte nur einfach nach diesen 3,5 Wochen endlich mal wieder duschen. Immer Waschen ist nicht super toll (obwohl das täglich gemacht wurde) und Haare waschen im Bett ist auch nicht so einfach und angenehm.


    Letztendlich hatte ich wohl einfach Glück weil die Versorgung in der Uniklinik einfach sehr gut war. Ich hatte auch nach Stationswechsel (ITS auf Normal) für 3 Nächte eine eigene Betreuung. Kannte ich bis dahin auch nicht.

  • Hier geht es auch um das Thema:


    ..."Meine Tante die ich öfter im Altenheim besuche wird wenn überhaupt nur alle 2 Wochen geduscht.Sie ist noch recht mobil aber unsicher im stehen, so dass sie von einer Pflegekraft geduscht werden müsste. Sie würde gerne wenigstens wöchentlich duschen. Ist das wirklich zu viel verlangt?"....
    http://forum.pflegenetz.net/archive/index.php?t-21730.html


    Es ist nicht zu viel verlangt, wenn das Mindeste eingefordert wird. Ich kann wirklich nicht verstehen, dass regelmäßiges duschen eine Überforderung ist. Einmal die Woche ist auch zu wenig. Immer noch besser als nichts. Hier wird aber die Würde des Menschen, der ein Recht auf umfangreiche Körperhygiene und Wohlbefinden hat, erheblich angetastet.