Wie beantrage ich eine Zuzahlungsbefreiung bei der KK?

  • 31. Oktober 2016


    Vorschau VdK-TV:
    Wie beantrage ich eine Zuzahlungsbefreiung?


    VdK-TV informiert, welche Voraussetzungen vorliegen
    müssen und welche Belastungsgrenzen gelten


    ..."Wird die Belastungsgrenze vor Ablauf des Jahres erreicht,
    kann man sich für die restlichen Monate auf Antrag von weiteren
    Zuzahlungen befreien lassen. Hat man einen guten Überblick über
    die jährlich anfallenden hohen Zuzahlungen bei gleichbleibenden
    Einkommensverhältnissen, ist auch eine vorzeitige Befreiung für
    das jeweilige Folgejahr möglich. Dann entfällt das lästige Sammeln
    der Quittungen. Dazu muss man aber die anfallenden Zuzahlungen
    bis zur persönlichen Höchstgrenze vorab bei seiner Krankenkasse einzahlen.
    Wer also heute schon weiß, dass er die Belastungsgrenze im Jahr 2017
    überschreiten wird, kann sich bereits jetzt von Zuzahlungen befreien lassen."...


    VdK-TV informiert ab 21. November......


    Komplette Info:
    http://www.vdk.de/deutschland/…_eine_zuzahlungsbefreiung


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Jetzt beim VDK-TV:


    Zuzahlungsbefreiung – wie geht das?
    Für bestimmte Behandlungen beim Arzt, bei stationären Aufenthalten oder
    auch für Medikamente sind Zuzahlungen zu leisten. Für Geringverdiener
    oder chronisch Kranke können diese schnell zu einer großen finanziellen
    Belastung werden.
    Daher gibt es die Möglichkeit, sich von diesen Zuzahlungen befreien zu lassen.
    Wer dazu berechtigt ist und wie man das am besten macht, erklären wir in
    diesem Beitrag im Gespräch mit Anne-Katrin Olischläger vom VdK.


    Video:
    http://www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=828


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Ich möchte noch anmerken, das man manchmal sehr gut schauen muss, ob man auch wirklich die Zuzahlungsbefreiung beantragen möchte.
    Unverheiratet hat mich das ca. 50€ gekostet und da es zum dem Zeitpunkt auch die Praxisgebühr gab, hat sich das definitiv gelohnt.
    Nach der Hochzeit war ich dann bei fast 300€ weil natürlich das Gehalt von meinem Mann eingerechnet wurde (er hat dafür dann zwar auch eine Befreiung bekommen). Das hat sich letztendlich nicht mehr gelohnt und wir haben drauf gezahlt.
    Wir haben uns dann entschieden keine Befreiung mehr zu beantragen. Theoretisch kann man die Befreiung auch rückwirkend beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man das für 1 ganzes Jahr dann macht oder z.B. ab dem Zeitpunkt wo man ungefähr den Zuzahlungsbeitrag erreicht hat.

  • Man muss natürlich vorher schauen ob es wirklich Sinn macht. ;)


    Ich denke vor allem bei chronisch Kranken mit geringem Einkommen macht es Sinn vorab eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.
    Meine Tochter hat ja eine Rheumaerkrankung, bekommt viele Medikamente und muss regelmäßig zur Krankengymnastik und sie bezieht Grundsicherung.
    Da sind wir in wenigen Wochen auf dem Zuzahlungsgesamtbetrag von 49,08 €.



    4. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung
    Bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), von Arbeitslosengeld II und von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jeweils nur der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 als Bruttoeinkommen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft gezählt, d.h.: Der jährliche Zuzahlungsgesamtbetrag beträgt 98,16 €, bei chronisch Kranken 49,08 €.


    http://betanet.de/betanet/sozi…nkenversicherung-675.html



    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Das meinte ich Monika. Auf die knapp 50€ kommt man recht schnell.
    Auf fast 300€ dann nicht unbedingt. Vor allem wenn man jetzt nicht in ein Krankenhaus muss oder so. Selbst mit allen Rezepten etc. bekomme ich keine 300€ zusammen (es sei denn ich würde die Dinge einrechnen, die die Krankenkasse sowieso nicht zahlt).
    Anders sieht es sicher bei Menschen / Kindern aus, die sehr viel mehr Medikamente, Therapien etc. benötigen und dadurch höhere Zuzahlungen haben.