Der Schwerbehindertenausweis - Infos

  • Der Zugang zum Behindertenparkausweis (Behindertenparkplatz) wird mit dem ab 2017 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz rückwirkend zum 01.01.2016 neu geregelt


    ..."Der Zugang zum Behindertenparkausweis (Behindertenparkplatz) wird mit dem ab 2017 in Kraft tretenden Bundesteilhabegesetz rückwirkend zum 01.01.2016 neu geregelt. Der Gesetzgeber erreicht das, indem die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG angepasst werden."...


    ..."Die bisher festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für aG hatten zur Folge, dass in den einschlägigen Broschüren und den Bescheiden der Versorgungsämter oftmals für den Einzelfall unpassende Beispiele genannt wurden, die sich nur auf das orthopädische Fachgebiet bezogen. Anspruch auf aG hatten auf dem Papier bisher Querschnittsgelähmte, Amputierte oder Personen mit vergleichbaren Einschränkungen."....


    ...."Mit der neuen Regelung fließt nun endlich ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2002 (B 9SB 7/01 R) in das Gesetz ein. Der Personenkreis für das Merkzeichen aG umfasst nun jene Menschen, die sich wegen der Schwere der Behinderung nur mit großer Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb des Autos bewegen können. Hierzu zählen jene Personen, die bereits für sehr kurze Entfernungen auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das kann nun auch aufgrund neuromuskulärer oder mentaler Funktionen aber auch wegen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und der Atmungsorgane notwendig sein."...

    Komplette Info:
    Behindertenparkplatz: Teilhabegesetz passt Voraussetzungen für aG an | handicap-bazar


    Sozialgerichtsurteil ist weiter unten verlinkt.


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • 17.12.2016
    Das Merkzeichen ist da!


    Für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen ist das Merkzeichen Tbl nach langem Bemühen da. Mit der Bezeichnung "Tbl" folgt das Ministerium dem Wunsch der Betroffenenverbände und den internationalen Regelungen. Weltweit spricht man von "deafblind", wenn Seh- und Hörvermögen nicht mehr ausreichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Das Merkzeichen wird damit taubblinden und hörsehbehinderten Menschen helfen, Ihre Bedarfe durchzusetzen. Leistungen und Nachteilsausgleiche fehlen noch. Wir wünschen uns, dass diese schnell geschaffen werden. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die taubblinden und hörsehbehinderten Menschen einen barrierefreien Zugang zu Taubblindenassistenz, Dolmetschung, Rehabilitation und Hilfsmitteln ermöglichen....
    http://www.stiftung-taubblind-…ayout=blog&id=4&Itemid=50


    http://bundesarbeitsgemeinscha…n.de/?tag=merkzeichen-tbl




    8. TBI wenn der schwerbehinderte Mensch wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens einen Grad der Behinderung von 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens einen Grad der Behinderung von 100 hat.
    http://www.rehadat-recht.de/de…r=0&suche=index.html?GIX="taubblind"


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Das Merkzeichen wird damit taubblinden und hörsehbehinderten Menschen helfen, Ihre Bedarfe durchzusetzen.


    magst du erklären, warum "Taubblind" UND hörsehgeschädigt genannt werden?
    welche zusätzlichen Kriterien bedarf es für den Hörgeschädigten? Sehhilfe ab X Dioptrirn?
    Bislang gibt es ja beispielsweise auch weit verbreiteter das "Blindengeld" aber nur ganz vereinzelt entsprechend Ausgleiche für Hörgeschädigte, trotzdem auch sie zusätzliche Alltagskosten in unterschiedlichen Bereichen (neben den potentiellen Hilfsmittelausgleichen haben)...


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




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  • magst du erklären, warum "Taubblind" UND hörsehgeschädigt genannt werden?


    Dazu verlinke ich einmal diese Infos :


    Erklärung zum Merkzeichen für taubblinde Menschen
    Merkzeichen aHS anstatt TBL?
    31. Oktober 2016.

    ..."Der Bundesrat hat am 23.09.2016 die Stellungnahme zum Entwurf vom Bundesteilhabegesetz geschrieben, dass das Merkzeichen für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis „aHS“ (außergewöhnlich hörsehbehindert) nicht „TBL“ genannt werden soll.


    Die Begründung vom Bundesrat: Ein Großteil der Betroffenen ist weder taub und noch blind im Sinne der bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


    In der ganzen Welt spricht man von deafblind. Man spricht auch von deafblind, wenn die Hör- und Sehreste vorhanden sind, aber eben nicht reichen, um Kommunikation und Mobilität sicherzustellen. Der eine Sinn kann den anderen nicht ausgleichen."...


    Kompletter Beitrag:
    http://bundesarbeitsgemeinscha…n-fur-taubblinde-menschen


    --------------------


    ...."Info: Der Begriff „Taubblindheit“ beschreibt eine komplexe Sinnesbehinderung. Meist ist damit nicht der vollständige Ausfall des Hör- und Sehvermögens, sondern die viel häufigere Kombination von mehr oder weniger starker Hör- und Sehbeeinträchtigung gemeint. Daraus können sich Schwierigkeiten für die Mobilität und die räumliche Orientierung der taubblinden Menschen ergeben. Die Kommunikation wird mit Hilfe einer Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationssysteme möglich. Ein Beispiel ist die taktile Gebärdensprache."...


    Kompletter Bericht:
    https://www.aktion-mensch.de/b…de-in-der-isolationshaft/



    Hier findet man den Film auf den der Bericht beruht:

    "Taubblinde in der Isolationshaft!?" von Katja Fischer

    https://www.bing.com/search?q=…=DE&setlang=de-DE&PC=LCTS


    -------------------


    Eine Erklärung zum neuen Merkzeichen TBl finde ich noch nicht auf den Infoseiten des Versorgungsamtes...
    nur hier steht dazu schon etwas:


    TBl -Taubblindheit
    Das Merkzeichen TBl wird schwerbehinderten Menschen zugesprochen, die folgende gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben


    GdB 100 für Störung des Sehvermögens und
    GdB 70 für Störung der Hörfunktion


    Hinweis:
    Die Voraussetzungen unterscheiden sich aber von denen für das Bayerische Taubblindengeld.


    Komplette Info:
    http://www.zbfs.bayern.de/mens…eis/merkzeichen/index.php


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Danke!
    Ich fänd es überhaupt schon Prima, wenn Blindengeld und Gehörlosengeld bundeseinheitlich geregelt wären.
    Auch dies ist leider länderabhängig und in der ganz überwiegenden Republik gehen die GL ja komplett leer aus.
    In unserem Fall betrifft das ja beispielsweise auch den nicht unerheblichen Mehraufwand an Stromkosten...
    von der künftig potentiellen Notwendigkeit von Dolmetschern, bzw. gebärdenkompetenden Unterstützung in und nach Schule ganz zu schweigen...
    bilang bekommen wir für diesen Bereich keinerlei Ausgleiche.


    J
    onna
    ~~~~~~~~~~
    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




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  • Zuerkennung des Nachteilsausgleichs
    Zu den Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Sinne des § 69 Abs. 4 SGB IX in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) bei einem behinderten Menschen, dessen Zustand nicht den gesetzlichen Regelbeispielen entspricht (kein Querschnittslähmung, keine Amputationen der unteren Gliedmaße), der aber aufgrund der Schwere seiner Beeinträchtigungen mit diesem Personenkreis gleichzustellen ist, weil sich seine verschiedenen Gesundheitsstörungen in ihrer Kombination derart ungünstig auf sein Gehvermögen auswirken, so dass ihm die Fortbewegung nur unter vergleichbaren körperlichen Anstrengungen wie Angehörigen des in § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG näher bezeichneten Personenkreises möglich ist.

    Quelle: Kommentierung Dr. Manfred Hammel zum Sozialgerichtsurteil Detmold vom 6. Januar 2017 (Az.: S 14 SB 1421/15)

    http://www.sozialticker.com/zuerkennung-nachteilsausgleichs/


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Der Schwerbehindertenausweis - Infos


    Zu dem oben verlinkten Thema gibt es hier ein Interview mit
    Irmgard Reichstein, Vorsitzende der „Stiftung taubblind leben“:


    BR Infos und Video:
    http://www.br.de/br-fernsehen/…eichen-taubblind-100.html


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Parkerleichterungen und Sonderparkausweis für schwerbehinderte Menschen


    ..."Wer kann den blauen Sonderparkausweis erhalten?


    Um den blauen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt -, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis


    -mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)


    -oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)


    Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:


    -Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)


    "Nur" Inhaber eines Schwerbehindertenausweises zu sein, berechtigt also nicht automatisch dazu, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken. Man benötigt auf jeden Fall den besonderen Parkausweis, den oben genannte Personen beantragen können. Der Sonderparkausweis ist kostenlos."....


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    Parkerleichterungen mit dem
    orangenen Ausweis


    Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:


    -schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).


    -schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.


    -schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.


    -schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.




    Komplette Info:
    https://www.vdk.de/deutschland…29/behindertenparkplaetze


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  




  • Viele Grüße
    Monika