Schulbegleitung und Inklusion/ Infos

  • ich pack da mal was aus NRW von 2014 dazu - Herausgeber: Freie Wohlfahrtpflege. Leider muss ich zugeben, dass ich bei manchen Namen, die ich dort wiedererkenne, immer ein wenig skeptisch bin - doch das ist mein Problem und vielleicht läuft es heute etwas entspannter:


    http://freiewohlfahrtspflege-n…ulbegleitung_Auflage2.pdf

    Hier etwas von der Bezirksregierung Düsseldorf aus Mai 2015:
    http://www.brd.nrw.de/schule/pdf/Inklusion-20150528.pdf



    http://freiewohlfahrtspflege-n…ulbegleitung_Auflage2.pdf

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    Liebe Grüße von Klara


    "Das, was mich behindert,
    damit lerne ich zu leben.
    Der, der mich behindert,
    der lässt mich im Leben leiden."


    © Klara Westhoff

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  • Hallo,


    ich finde das Papier der badenwürtembergischen LAG spricht zwar einige wichtige Punkte an, ist mir aber zu einseitig.
    Auch in einer gelungenen Inklusion werden Kinder wie meins teilweise eine SB brauchen, und ich denke auch, dass man derzeit mit dem Gerede von einer Schulbegleitung, die separierend wirke, Wasser auf die absolut falschen Mühlen gießt.


    Das Prozedere weicht in den verschiedenen Bundesländern teils von dem, das die LAG hier für BaWü beschreibt ab, so ist zb in Bayern kein Besuch beim Amtsarzt nötig. In Berlin beispielsweise ist es ziemlich komplett anders geregelt.


    Grüße

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."

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  • Auch in einer gelungenen Inklusion werden Kinder wie meins teilweise eine SB brauchen


    Ja, diesen Bedarf haben mehrere Kinder an Förderschulen, aber das bestreitet die LAG doch gar nicht, oder habe ich etwas überlesen? Sie schreiben doch nur, dass an Förderschulen der Einsatz von Schulbegleitern aus verschiedenen Gründen sehr gering ist, was ja leider stimmt.


    und ich denke auch, dass man derzeit mit dem Gerede von einer Schulbegleitung, die separierend wirke, Wasser auf die absolut falschen Mühlen gießt.


    Ich habe es so verstanden, dass eine schlecht umgesetzte Schulbegleitung separierend statt inkludierend wirken kann.
    Dass dies zu Problemen führen kann, glaube ich sofort. Inwieweit eine schlechte Schulbegleitung separierend wirkt, kann ich nicht beurteilen, glaube aber, dass dies natürlich nicht ausgeschlossen ist.
    Aber gut, wenn Jugend- oder Sozialämter solche Argumentationen lesen, legen sie solche Formulierungen zu ihren Gunsten aus. Meinst du das?

  • Hm, die Ämter haben ja gewöhnlich schon eine klare Position: Kosten vermeiden. Aber zB Lehrer schwanken oft noch, oder lassen sich von Klischees leiten, und wenn es dann heißt "sogar die LAG warnt davor, dass eine SB fürs Kind ein Grund zur Ausgrenzung sein kann", dann geht der Schuss halt leicht nach hinten los.


    Klar, Inklusion vorwärts bringen - aber nicht unbedingt mit dem Dampfhammer an empfindlichen Stellen, wo es dann die Übergangsgeneration Kinder böse büßen muss.

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
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  • Tja, es wäre eben besser, wenn JEDE Klasse einen Klassenbegleiter hätte, der zusätzlich zu den Lehrern anwesend ist und sich um die speziellen Kinder kümmert. Dann bräuchten auch nur noch die Kinder einen eigenen Schulbegleiter bei denen wirklich eine 100%ige 1:1 Betreuung notwendig ist.


    Ich frage mich allerdings auch, ob es eine offizielle Begrenzung an Schulbegleitern pro Klasse gibt. Denke das macht ja teilweise sehr viel Unruhe wenn mehrere Kinder mit Schulbegleiter sind. Dadurch ändert sich dann ja auch die Klassengröße. Zwar nicht bei der Zahl an Schülern, sondern eben bei der Zahl der anwesenden Personen in der Klasse.

  • Trixi, da hast Du Recht, an Förderschulen ist das Thema: Dass nicht zuviele Schulbegleiter in einer Klasse sind.
    in der Inklusion wäre das nicht das Problem, denn strukturell macht es keinen Sinn im inklusiven Setting, wenn drei oder mehr Kinder in EINER Klasse sind, die je eine volle Schulbegleitung brauchen.
    Diese Anhäufung ist ja grade die "Spezialität" des Fördersystems, nicht von Inklusion. ;)


    ich habe mal eine Mutter aus Südtirol gefragt, wie das dort läuft. Sie hat gesagt, vor der Einschulung gibt es einen großen runden Tisch mit allen Beteiligten, und da wird besprochen, was das Kind für eine Ausstattung braucht. Und die bekommt es dann auch, fertig. So einfach kann es sein. ;)

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  • Hier gibt es noch Argumentationshilfen für die Beantragung einer Schulbegleitung:
    http://www.lebenshilfe-sh.de/w…uer-Eltern.pdf?listLink=1


    ich habe mal eine Mutter aus Südtirol gefragt, wie das dort läuft. Sie hat gesagt, vor der Einschulung gibt es einen großen runden Tisch mit allen Beteiligten, und da wird besprochen, was das Kind für eine Ausstattung braucht. Und die bekommt es dann auch, fertig. So einfach kann es sein.


    Ja, so einfach könnte es sein. Deutschland hinkt da wohl noch Lichtjahre hinterher und die Kostenträger tragen die erbitterten Finanzierungskämpfe auf den Rücken der Kinder aus. Ist das nicht ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland?

  • Zu dem von Ella verlinkten Urteil des LSG Schleswig-Holstein heißt es ja, es würde einen Zuständigkeitsstreit heraufbeschwören, der zu Lasten der Kinder ginge (Finanzierung Personal durch die Schule, also Bildungsausgaben, vs Finanzierung durch die Eingliederungshilfe, also Sozialhilfeträger). Dem hat ein weiteres Gerichtsurteil mit bundesweiter Bedeutung abgeholfen, siehe die Info aus der Rechtsabteilung des Bundesverbandes Autismus, Seite 3 (Finanzierung von Schulbegleitung).
    Demnach darf der Streit nicht "auf dem Rücken" der Schüler ausgetragen werden.
    Gilt natürlich nicht nur für Autisten.
    http://www.autismus.de/fileadm…eBeschulung20_05_2014.pdf

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  • ja, so ist das mit den Autisten: wir mussten uns auch von den Richtern anhören, warum unser Sohn denn keinen sonderpäd. Förderbedarf hat, dann stünden ihm doch die Möglichkeiten offen, die die Schulgesetze vorsehen.


    Da frage ich mich immer, warum nur für Schüler mit so.päd. Förderbedarf, warum nicht auch für behinderte Kinder einfach nur mit besonderem pädagogischen Förderbedarf? Was für ein Quatsch, da zu unterscheiden. Nur weil es manchmal keine passenden Förderlehrer gibt und somit eine sopäd.Förderbedarf keinen Sinn macht, kann es doch nicht sein, dass Kinder ohne anders behandelt werden und keine Rechte haben.

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    Liebe Grüße von Klara


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  • FACHINFO:

    Schulbegleitung (Integrationsassistenz)


    5. Auflage - 2016


    Rechtsanwalt Jürgen Greß
    Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
    Fachanwalt für Sozialrecht


    http://www.hoffmann-gress.de/d…_Schulbegleitung_2016.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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