Diskussionspapier zum Entlastungsbudget

  • Hier findet man die Fakten-Analyse von Kornelia Schmidt (Vorstandsvorsitzende - Pflegende Angehörige e.V.) :


    ZITAT:


    ..." Hallo,


    hier findet Ihr/Sie die aktuellen Informationen zum Vorschlag des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Herrn Andreas Westerfellhaus und meiner Fakten-Analyse als Antwort und angeforderten Diskussionsbeitrag. Macht Euch selber ein Bild von den Vor- und Nachteilen.


    So darf das von der GroKo beschlossene Entlastungsbudget auf keinen Fall umgesetzt werden.


    Ihre Kornelia Schmid".....



    https://pflegende-angehoerige-…eitrag-Flexi-Budgets-.pdf


    https://pflegende-angehoerige-ev.de/


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Liebe Monika,


    Danke das du für uns immer die wichtigen Infos bereitstellst.


    Wir nutzen Entlastungsbetrag VHP und die Hälfte der KZP und einen Teil der Pflegehilfsmittel. Wenn ich das richtig verstanden habe würde es für uns eine Verschlechterung sein, wenn auch evtl. mit weniger Verwaltungsaufwand.


    Wir verfolgen das gespannt.


    Vg Sigrid

  • Zitat

    Aber den Menschen fehlt oft das Wissen, welche Leistungen es überhaupt gibt. Denn das System ist komplex: Pflegebedürftige haben eine Vielzahl teilweise kleiner, kombinierbarer oder sich gegenseitig ausschließender Leistungs­ansprüche.

    https://www.pflegebevollmaecht…ier_Entlastungsbudget.pdf

    Das liest sich wie blanker Hohn:

    Das neu angedachte System ist doch viel komplizierter und ohne genaues „Studium“ gar nicht zu verstehen. Und dann entpuppt es mächtige Leistungskürzungen. Unfassbar.

  • wenn auch evtl. mit weniger Verwaltungsaufwand.

    Das glaube ich kaum.

    Das Pflegegeld wird in Zukunft auf sich warten lassen.


    Jetzt bekommen wir es zum Monatsanfang. So kann es, wenn überhaupt, erst zum Monatsende gezahlt werden. Und es muss ja erst von der Kasse geprüft werden, was von dem “Budget” übrig geblieben ist und ausgezahlt werden kann.


    Es wird bestimmt nicht jeden Monat einen Bescheid geben, sondern einfach gekürzt werden. Wir müssen dann sehen, ob es richtig abgerechnet wird.


    Wenn überhaupt, entlastet dieser Vorschlag die Kassen, aber keinesfalls uns.

  • So ganz blick ich nicht durch.

    Bislang musste Kurzzeitpflegleistungen und dieses andere ( Name fällt mir nicht ein) extra beantragt werden und verfällt , wenn es nicht in Anspruch genommen wird.


    So wie ich es verstanden habe , wird nun von dem Gesamtbetrag aus den beiden Posten , wenn diese nicht in Anspruch genommen werden , 50% ausgezahlt und verfällt nicht mehr. Das ist doch gut ?


    Wobei ich 100 % Auszahlung besser finden würde , Aber immerhin verfallen dann nur noch 50%


  • So ganz blick ich nicht durch.

    Bislang musste Kurzzeitpflegleistungen und dieses andere ( Name fällt mir nicht ein) extra beantragt werden und verfällt , wenn es nicht in Anspruch genommen wird.

    Hier steht:

    https://pflegende-angehoerige-…eitrag-Flexi-Budgets-.pdf

    Zitat

    2. Der Anspruch auf Verhinderungspflege von 1.612 bzw. 2.418 Euro für selbstorganisierte Entlastungsunterstützung wird gestrichen.

    (S. 2)

    Zitat

    Ich frage mich, ob Ihnen tatsächlich bewusst ist, dass Sie diesen vielen Familien (über 1,7 Mio. ausschließlichen Pflegegeldempfängern) die bisher mögliche Finanzierung selbstorganisierter Hilfen um bis zu über 83 % kürzen?

    Von den bisher flexibel jährlich nutzbaren maximalen 2.418 Euro bleiben ihnen dank Ihres Vorschlages nur noch monatlich 33,71 Euro übrig.

    (S. 4)

  • So wie ich es verstanden habe , wird nun von dem Gesamtbetrag aus den beiden Posten , wenn diese nicht in Anspruch genommen werden , 50% ausgezahlt und verfällt nicht mehr. Das ist doch gut ?

    Es soll in Zukunft zwei Budgets geben: Das Pflegebudget und das Entlastungsbudget.


    Ich habe das so verstanden (nach der Broschüre https://www.pflegebevollmaecht…ier_Entlastungsbudget.pdf:


    Pflegebudget Entlastungsbudget
    Pflegegeld
    bzw. Sachleistung (Pflegedienst)
    Tages-/Nachtpflege
    Entlastungsbetrag (125,- €) KZP
    Pflegehilfsmittel (40,- €)
    Teil der VHP (s.o. *)
    Teil der VHP


    * https://pflegende-angehoerige-…eitrag-Flexi-Budgets-.pdf


    Nur aus dem Pflegebudget bekommt man die nicht verbrauchten 50%.


    Es profitieren also nur die Leute davon, die bisher den Entlastungsbetrag von 125,- mtl. nicht genutzt haben oder nie Verhinderungspflege nutzen sowie Leute, die nicht so pflegebedürftig sind, dass sie Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel benötigen.


    Das bedeutet auch wohl, dass man VHP nicht mehr privat beschaffen kann, sondern teure professionelle Anbieter nehmen muss.


    So verstehe ich das jetzt zumindest.

  • Beispiele bei unveränderter Nutzung.


    Pflegegrad V - nutzt PG, VHP, EB, PflHM


    bisher
    EB 125,- €
    HM 40,- €
    VHP (1612,- € jährlich)

    134,34 €
    VHP (Umwandlung hälftige KZP) =
    806,- jährlich
    67,17 €
    Pflegegeld 901,- €



    neu: Budget 2227,00 €
    - EB 125,00€
    - HM 40,00 €
    - VHP in gewohntem Umfang (+ 1/2 KZP)

    134,34 €
    67,17 €
    Zwischensumme:
    - geteilt durch 2:
    1860,49 €
    Auszahlung 930,25 €


    Demnach käme ich doch auf ein kleines Plus.


    Allerdings ist es nun ein Monatsbudget.

    Vorher hatte ich durch VHP und 1/2 KZP ein Jahresbudget.


    Mal angenommen, ich nutze 50% der VHP (inkl. Umw. 1/2 KZPk in den Sommerferien:

    (1612 + 806) : 2 = 1209


    Beispiel: Monat Juli


    2227,00

    - 125,00

    - 40,00

    - 1209,00

    ————-

    853, 00


    davon 50 % = Auszahlung Monat Juli 411,50 €


    Ziemlich doof, so ein schwankendes Einkommen zu haben, nur weil man die Leistungen nutzt, die zur Entlastung gedacht waren.


  • Was ich am schlimmsten finde , ist , dass , so wie ich es verstanden habe , das Geld zur selbstbestimmten Beschaffung quasi gestrichen wird und auf Unterbringung ( deren Plätze entweder nicht da sind oder in denen Pflegenotstand herrscht) draufgeschlagen wird.


    So als wollte man einen starken Anreiz zur Unterbringung schaffen , indem man den zuhause Pflegenden Untersützung entzieht.


    Das ist genau so besch.... wie die Beatmungspflichtigen in die Einrichtungen zu zwingen.


    Echt , <X<X<X<X

  • Und bei den 125,- hat man - faktisch gesehen - gesehen oft auch ein Jahresbudget oder zumindest ein Budget über mehrere Monate nach bisheriger Regelung.


    Ich kann zwar nur die Entlastungsbeiträge abrufen, die schon angefallen sind, also z.B. im Mai, wenn noch nichts verbraucht worden ist, 5 x 125,- €.


    Da man meist ein wenig braucht, bis man einen Anbieter gefunden hat, hat man „zum Start“ oft ein Guthaben angespart. Angesparte Beträge können noch ins nächste Kalenderhalbjahr mitgenommen werden.


    Nun muss ich die 125,- verbrauchen oder bekomme nur 50 % ausgezahlt.

  • Was ich am schlimmsten finde , ist , dass , so wie ich es verstanden habe , das Geld zur selbstbestimmten Beschaffung quasi gestrichen wird und auf Unterbringung ( deren Plätze entweder nicht da sind oder in denen Pflegenotstand herrscht) draufgeschlagen wird.

    Das habe ich auch so verstanden. Das ergibt sich daraus, dass zur „Verwaltungsvereinfachung“ die Anbieter direkt mit den Kassen abrechnen sollen.


    Daher habe ich faktisch weniger Stunden für die VHP übrig!

  • Mal angenommen, ich nutze 50% der VHP (inkl. Umw. 1/2 KZPk in den Sommerferien:

    Ich verstehe das jetzt nicht so ganz:verlegen


    50% der Verhinderungspflege sind im Pflegebudget enthalten.


    Die anderen 50% der Verhinderungspflege sind "nur" im Entlastungsbudget enthalten.

    KZP kann man nur mit dem Entlastungsbudget abrechen...oder?


    Kann man dann überhaupt noch 50% der KZP umwandeln ?


    https://www.facebook.com/rfpa.…345805457/?type=3&theater


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Nach dem Schaubild ist die Rechnung einen andere , als in dem Schreiben in Annemaries Link , bzw. von Annemarie.

    Dem Schaubild nach würde ( wir sind Pflegestufe 4) im Monat anstatt der jetzigen 780 Euronen 922 Euronen ausgezahlt.


    Im Jahr sind das dann 1704 Euronen , ich hab mir jetzt nicht gemerkt , wieviel Geld für Verhinderungspflege zur Verfügung steht im Jahr .


    Aber es gibt ja auch diese 125 Euro und diese 40 Euro .


    Mhh


    Also müßte man Verhinderungspflege plus 125 plus 40 ausrechnen , durch 2 teilen und gucken ob da 1704 Euro rauskommt .

  • DAS ist die große Frage!!!


    Ich verstehe es aber so, so könnte es vielleicht sein.

    Sehr schwammig ist die offizielle Broschüre.


    Alle bisherigen Leistungen ??? kommen anteilig in einen Monatstopf ?

    Dort kann man „seinen Mix“ abrufen.

    Also könnte ich auch „mehr Betreuung“ abrufen als in den 125,- € Entlastungsbetrag drin ist. Dafür nehme ich vielleicht weniger Pflegehilfsmittel und keinen Pflegedienst.


    Es mag sein, dass offiziell die Posten VHP/halbe KZP im Entlastungsbudget drin sind.


    Ich habe jetzt nur einen Vorher-/Nachhervergleich der reinen bisherigen Geldposten gemacht.


    Ob das so richtig ist, könnte man in erster Linie an den Pflegehilfsmitteln sehen:

    Darf ich mir in Zukunft auch für z.B. 60,- € Sachen aus der Apotheke holen, die Apotheke rechnet dann 60,- € mit der PK ab? Und es gehen 60,- vom Budget ab, wovon mir am Ende 50 % ausgezahlt werden. Oder ist die Leistung weiterhin auf 40,- € gedeckelt?

    Dann müsste ich weiterhin 20,- € in der Apotheke selbst bezahlen.