Frauenärzte vor Gericht - Tod eines Zwillings

  • Ich kann den" rechtlichen " Konflikt ( Nadelöhr) nicht wirklich als ausschlaggebend in dem Fall erkennen , auch wenn darauf abgehoben wird.

    Für mich ist ausschlaggebend , was die Mutter über das erste Klinikum berichtet hat. ( Da muss schon eine enorme Verunsicherung und Traumatisierung der Mutter stattgefunden haben.)

    Wesentlich ist für mich das die Eltern der Tötung des behinderten Kindes zugestimmt haben , weil angeblich das gesunde Kind in Gefahr gewesen sei.

    Da aber weder Mutter oder gesundes Kind in Gefahr waren , fällt der Grund der Zustimmung weg , zudem war die Mutter mit Sicherheit hochgradig traumatisiert.Es liegt also keine rechtlich relevante Zustimmung der Eltern vor.

    Daher ist aus meiner Sicht , egal ob vor oder nach der Geburt , die Tötung rechtswidrig.

    Unabhängig davon , ob Spätabtreibungen bei vorliegender Indikation erlaubt sind oder nicht.

  • Ich sehe es ähnlich wie Dagmar, die ursprünglich ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Mutter war, die vermutete Gefahr des gesunden Babies.

    Wenn nun dieses alleinige Entscheidungskriterium wegfällt, kann nicht einfach von einem automatischen Fortbestehen der mütterlichen Entscheidung ausgegangen werden.

    Eher muss -nach den vorliegenden Informationen- davon ausgegangen werden, dass die Mutter sich gar nicht erst für eine Tötung des Kindes entschieden hätte, wäre ihr nicht die damit verbundene Lebensgefahr des Geschwisterchens suggeriert worden.

  • Ich sehe es ähnlich wie Dagmar, die ursprünglich ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung der Mutter war, die vermutete Gefahr des gesunden Babies.

    Wenn nun dieses alleinige Entscheidungskriterium wegfällt, kann nicht einfach von einem automatischen Fortbestehen der mütterlichen Entscheidung ausgegangen werden.

    Eher muss -nach den vorliegenden Informationen- davon ausgegangen werden, dass die Mutter sich gar nicht erst für eine Tötung des Kindes entschieden hätte, wäre ihr nicht die damit verbundene Lebensgefahr des Geschwisterchens suggeriert worden.

    Wenn das so wäre, hättet Ihr Recht! Wenn die Ärzte das einfach so für die Mutter entschieden hätten, wäre das schrecklich!

    Ich sehe das aber zurzeit nur als Spekulation an. Es steht da für mich so drin - und die StA hätte das sicher verwurstet, wenn es so gewesen wäre.

  • Az.: 532 Ks 7/16

    Landgericht Berlin verurteilt zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes während eines Kaiserschnitts zu Bewährungsstrafen (PM 56/2019)


    Pressemitteilung vom 19.11.2019

    https://www.berlin.de/gerichte…essemitteilung.866852.php


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

  • Az.: 532 Ks 7/16

    Landgericht Berlin verurteilt zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes während eines Kaiserschnitts zu Bewährungsstrafen (PM 56/2019)


    Pressemitteilung vom 19.11.2019

    https://www.berlin.de/gerichte…essemitteilung.866852.php

    Auch habe im Zeitpunkt ihres Handels – der Injektion – keine Pflichtenkollision vorgelegen, da das gesunde Mädchen bereits geboren war und keine Gefahr mehr für es bestanden habe. Vielmehr hätten sich die Angeklagten von dem Willen der Eltern leiten lassen, dass das kranke Kind nicht zur Welt kommt, obwohl es lebensfähig gewesen sei. Ein derartiges „Aussortieren“ von kranken oder behinderten Säuglingen sei nach dem Willen des Gesetzgebers strafrechtlich aber nicht zulässig, so der Vorsitzende.




    Und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz :icon_rolleyes



    Denn : Die Eltern entschlossen sich nach !!!eingehender Beratung !!!!zur Tötung des kranken Zwillings im Mutterleib, um das gesunde Kind zu retten.

  • Die Berichterstattung ist nicht so der Hit.


    Das wäre ein Fall für Gisela Friedrichsen gewesen.


    Also: Ich vermute - so lese ich das aus all den verschiedenen Berichten zusammen und so ließe sich das Puzzle lösen:

    - Es bestand eine eine Gefahr für den gesunden Zwilling. Deshalb das geplante Vorgehen mit dem Kaiserschnitt. Ein Fetozid bei geöffnetem Mutterleib, weil es anders nicht gegangen wäre, ohne den gesunden Zwilling zu gefährden.

    - Unabhängig davon war aber eben die Spätabtreibung gewollt, die Information lag vor, dass das Kind kaum Hirnmasse habe und somit kaum lebensfähig sei.


    Da beißt sich nichts in den Schwanz - das kranke Kind war nicht gewollt, sonst hätte man beide Kinder ja per Kaiserschnitt holen können.


    Es haben sich Ärzte gefunden für diesen Eingriff. Bei dem sie (ob fälschlicherweise - das wird der BGH noch klären müssen), davon ausgehen, dass es rechtlich noch als Abtreibung zu werten wäre. Das wäre dann ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB, bei dem das Gericht prüfen muss, ob er vermeidbar oder unvermeidbar gewesen wäre.

  • Für mich liest sich die Berichterstattung vollständig anders :

    „Die Ärzte hatten ihr ( der Mutter ) gesagt, das kranke Kind könnte maximal schlucken, würde vielleicht schon im Mutterleib sterben. Bei der Feindiagnostik war festgestellt worden, dass so gut wie keine Hirnmasse mehr nachweisbar war. Ein Arzt hatte ihr das Bild gezeigt. Er soll nicht sehr taktvoll bei seiner Wortwahl gewesen sein. Es ging um selektiven Fetozid. Sie fühlte sich verloren.“


    Die Ärzte drängen die Mutter wenig taktvoll zum Fetozid.

    Die Eltern stimmen nach dem Drängen dem Fetozid zu , weil sie der Überzeugung sind, nur so könne man das gesunde Kind retten.

    Während der Geburt besteht jedoch keine Gefahr für die Mutter und die Kinder.


    Aus meiner Perspektive wurden die Eltern bedrängt , mit Diagnosen , die so nicht eingetroffen sind.

    Das Bedrängen zum Fetozid , das Umherschmeißen mit Diagnosen ist kein Einzelfall.

    So verstehe ich auch die Anzeige.


    Die Frage , ab wann Kinder getötet werden dürfen , ist für mich eine Nebelkerzendiskussion.

     

  • https://www.spiegel.de/panoram…mutterleib-a-1297286.html


    Mehrfach betont Richter Schertz: "Vom kranken Kind ging zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für das gesunde Kind aus." Eine Gefahr für den gesunden Fötus hätte allein durch den Eingriff bestanden, mit dem der andere Fötus hätte getötet werden sollen.


    "Will man jegliches Risiko ausschließen", sagt Schertz, "dann bleibt nur die Geburt beider Zwillinge."

  • https://www.bz-berlin.de/tator…ot-war-nicht-lebensfaehig



    Während der medizinischen Behandlung sei festgestellt worden, dass eines der Zwillingsmädchen eine schwere Hirnschädigung aufwies. Die Eltern hätten sich deshalb entschieden, das Kind abtreiben zu lassen. Sie hätten einem selektiven Fetozid, der Tötung eines Zwillings im Mutterleib, zugestimmt. Dies wäre rechtlich zulässig gewesen.




    Hier ist auch wieder diese Formulierung. Die Eltern hätten sich entschieden , sie hätten dem Fetozid zugestimmt.

    Für mich müsste erstmal geklärt werden , wer warum den Fetozid angeraten hat.

  • Für mich müsste erstmal geklärt werden , wer warum den Fetozid angeraten hat.

    Das würde mich zwar auch sehr interessieren.

    Für den Totschlags-Vorwurf kommt es darauf nicht an. Hier geht es um eine rein zeitliche Frage: Habe ich einen Fötus (dann Abtreibung) oder habe ich einen Menschen (dann Totschlag).


    Für den Fall eines Fetozids stellt sich aber eine andere Frage: Wenn Ärzte Druck ausüben, wäre es rechtlich sehr interessant zu diskutieren, ob sie sich damit auf den Rechtfertigungsgrund nach § 218a Absatz 2 StGB berufen dürfen.

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