SG Würzburg: Eingliederungshilfe zuständiger Kostenträger für Schulbegleiter zum Toilettengang
Eingliederungshilfe auch für Schulbegleiter zum Toilettengang
Das Sozialgericht Würzburg hat in einem Hinweis kürzlich ausgeführt, dass die Träger der Eingliederungshilfe nicht nachrangige Leistungsträger für die Kostenerstattung eines Schulbegleiters zur Unterstützung des Toilettengangs eines pflegebedürftigen Kindes in der Schule sind. Das SG schloss sich somit der neuen Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 05.03.2019 (Az.: L 11 KR 374/19 ER-B) an, wonach eine Schulbegleitung für die Ermöglichung eines Toilettengang eine Eingliederungsleistung als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung ist.
Quelle und kompletter Text: anwalt.de