Verhinderungspflege/ Steuern

  • Immer wieder fragen sich Angehörige behinderter Menschen, ob die Einnahmen aus Verhinderungspflege versteuert werden müssen.
    Eine Versteuerung der Verhinderungspflege macht die Suche nach Leuten, die die Verhinderungspflege übernehmen könnten, komplizierter.
    Auch wir haben immer wieder Schwierigkeiten jemanden zu finden, weil es keine klaren Aussagen gibt und die Bürokratie abschreckt.
    Jetzt habe ich gerade eine Expertenantwort im Netz gefunden:
    https://www.familienratgeber.d…ead.php?fid=31&nid=391600

  • Hi Ella... Danke für die Info...


    weißt du zufällig, in welcher Form die Übernahme von Verhinderungspflege für "Externe" versteuert werden muss?


    Also die Antwort auf die 2. Alternative?


    Diese Frage hat uns auch schon beschäftigt, ohne, dass ich am Ende eindeutig fündig geworden bin!?...


    J
    onna
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    mit Jesper und Felix *2006 (Down Syndrom PLUS, gehörlos und weitere Baustellchen...)




  • Hallo,


    nur damit beim Leser keine Missverständnisse aufkommen: Versteuern muss die Verhinderungspflege nicht der Pflegebedürftige (dem sie als Anspruchsberechtigtem zusteht) oder seine Eltern, sondern derjenige, der anstatt der verhinderten Pflegeperson pflegt. Also die Nachbarin, die FuDlerin, ... Soweit das keine Profis sind, haben die einen Freibetrag im Rahmen der sogenannten "Übungsleiterpauschale" (Höhe bitte googeln, ist über 2000€). Was "gewerblich" eingenommen wird, muss natürlich versteuert werden, genauso wie das sonst auch ist beim Jobben, bei der Putzfrau, ...

    Enscha - mit Hans im Glück (frühkindlicher Autismus, und Pubertät)
    "Jedes Ding hat drei Seiten, eine positive, eine negative, und eine komische."