5. Entscheidungen der Landessozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )
5. 1 Landessozialgericht Baden-Württemberg, urt. v. 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14
Leitsatz ( Juris )
1. Der Mehrkostenvorbehalt des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII greift bei allen Leistungsformen ein und gilt nicht nur im Verhältnis ambulanter zu stationären Leistungen.
2. Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention begründet keinen subjektiven Anspruch des behinderten Menschen auf Gewährung von Sozialleistungen und dispensiert weder den Mehrkostenvorbehalt des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII noch den des § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII.
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