Fahrten zu stationsersetzenden Eingriffen klarer geregelt

  • Fahrten zu stationsersetzenden Eingriffen klarer geregelt


    11.01.2018 - Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird. Das wurde jetzt in der Krankentransport-Richtlinie klargestellt...


    ...."Daraufhin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankentransport-Richtlinie angepasst. Die Anpassung trat am 23. Dezember in Kraft.



    Regelungen gelten auch für Psychotherapeuten

    Die Regelungen der Krankentransport-Richtlinie gelten auch für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
    Diese dürfen
    seit Juni 2017 Verordnungen für eine Krankenbeförderung ausstellen".....


    http://www.kbv.de/html/1150_32695.php



    Dezember 2017
    http://www.kbv.de/media/sp/Pra…ion_Krankentransporte.pdf


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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  • Danke für die Info. Doch ich musste gestern feststellen das dies leider so bei den KK nicht angekommen ist. Obwohl der Arzt die Notwendigkeit erkennt und diese auch verordnet, werden die Kosten zu keinem Anteil von der Krankenkasse übernommen. Bin in Widerspruch gegangen. Mich hat hat meine KK zurück gerufen und meinte dieser wird ebenfalls abgelehnt. Ich solle dann doch einfach Klagen.

  • :welcome-s

    Doch ich musste gestern feststellen das dies leider so bei den KK nicht angekommen ist


    Das passiert anscheinend öfters... :icon_confused


    Obwohl der Arzt die Notwendigkeit erkennt und diese auch verordnet, werden die Kosten zu keinem Anteil von der Krankenkasse übernommen. Bin in Widerspruch gegangen. Mich hat hat meine KK zurück gerufen und meinte dieser wird ebenfalls abgelehnt. Ich solle dann doch einfach Klagen.


    Telefonische Aussagen sind uninteressant.
    Ich habe mich früher oft von telefonischen Aussagen verunsichern lassen.
    Schriftlich habe ich die nie bekommen.
    Letztlich ist es immer ganz anders ausgegangen als wie am Telefon" angedroht"... ;)


    Hier findet man:
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    Richtlinie
    des Gemeinsamen Bundesausschusses
    über die Verordnung von Krankenfahrten,
    Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten
    nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V


    (Krankentransport-Richtlinie)


    in der Fassung vom 22. Januar 2004
    veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 18 (S. 1 342) vom 28. Januar 2004
    in Kraft getreten am 1. Januar 2004


    zuletzt geändert am 21. September 2017
    veröffentlicht im Bundesanzeiger BAnz AT 22.12.2017 B2
    in Kraft getreten am 23. Dezember 2017
    https://www.g-ba.de/downloads/…7-09-21_iK-2017-12-23.pdf


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    Bundesanzeiger BAnz AT 22.12.2017 B2


    Bundesministerium für Gesundheit

    Bekanntmachung
    eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
    über eine Änderung der Krankentransport-Richtlinie:

    Fahrten zu Geriatrischen Institutsambulanzen und stationsersetzenden Eingriffen Vom 21. September 2017
    https://www.bundesanzeiger.de/…lle=BAnz_AT_22.12.2017_B2


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    Man kann sich zB vom VDK usw unterstützen lassen.
    https://www.vdk.de/deutschland…k/73484/wofuer_wir_stehen


    Ich war schon überrascht was eine kleine Mitteilung vom VDK bewirken kann. :D



    Vielleicht auch interessant... :gruebel :
    Nicht fristgemäße Entscheidung über Leistungsantrag führt zu Bewilligung


    Viele Grüße
    Monika                                                                                                  

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