Fahrten zu stationsersetzenden Eingriffen klarer geregelt
11.01.2018 - Ärzte können Krankenfahrten und Krankentransporte zu „stationsersetzenden“ Eingriffen verordnen, wenn eine medizinisch gebotene stationäre Behandlung aus besonderen Gründen ambulant durchgeführt wird. Das wurde jetzt in der Krankentransport-Richtlinie klargestellt...
...."Daraufhin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Krankentransport-Richtlinie angepasst. Die Anpassung trat am 23. Dezember in Kraft.
Regelungen gelten auch für Psychotherapeuten
Die Regelungen der Krankentransport-Richtlinie gelten auch für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Diese dürfen seit Juni 2017 Verordnungen für eine Krankenbeförderung ausstellen".....
http://www.kbv.de/html/1150_32695.php
Dezember 2017
http://www.kbv.de/media/sp/Pra…ion_Krankentransporte.pdf